Plötzlich jünger

Zu alt für Konklave: Vatikan passt das Alter von zwei Kardinälen an – Aussagen widersprechen sich

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Durch eine Änderung der Geburtsdaten im Jahrbuch wurden zwei Kardinäle für das Konklave qualifiziert. Von den Geburtsurkunden fehlt jede Spur.

Vatikan – Für das Konklave 2025, werden 133 Kardinäle aus aller Welt zusammenkommen. Steigt weißer Rauch auf, gibt es ein neues Kirchenoberhaupt. Steigt schwarzer Rauch auf, wird der Wahlgang wiederholt. Mehreren Medienberichten zufolge sollten die Kardinäle Philippe Ouédraogo aus Burkina Faso und John Njue aus Kenia am Konklave teilnehmen, obwohl sie zu alt für das Amt des Papstes sind. Dafür soll ihr Alter geändert worden sein.

Vatikan ändert Alter von Kardinälen – ein Jahr jünger und direkt wahlberechtigt

Grundsätzlich darf jeder männliche, unverheiratete Katholik zwischen 35 und 80 Jahren zum Papst gewählt werden. Am wahrscheinlichsten ist jedoch, dass auch der künftige Papst dem Kardinalskollegium angehört – wie auch Ouédraogo und Njue. Zu Letzterem stellte die katholische Kirche nun gegenüber der in Kenia erscheinenden Zeitung Daily Nation klar, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht am Konklave teilnehmen werde und nicht etwa wegen seines Alters.

Erzbischof Philip Anyolo von Nairobi erklärte demnach, dass Njue wahlberechtigt wäre, da er zum Zeitpunkt des Todes von Papst Franziskus noch keine 80 Jahre alt gewesen sei. Besonders brisant: Laut Daily Nation war auf der Website des Heiligen Stuhls zuletzt das Geburtsdatum 1944 angegeben. Dementsprechend wäre Njue 81 Jahre alt. Vonseiten der Catholic News Agency hieß es jedoch, sein Alter sei vom Vatikan „kürzlich aktualisiert“ worden und liege nun beim 1. Januar 1946.

Kardinal äußert sich zu Gerüchten: „Ich weiß nicht, warum ich vom Konklave ausgeschlossen werde“

Noch verworrener wird die Angelegenheit durch die Erklärung von Njue: „Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum ich vom Konklave ausgeschlossen wurde, ich verstehe den Grund nicht“, sagte er Daily Nation. Damit dementierte er die Gerüchte, er sei in einem schlechten Gesundheitszustand und könne deswegen nicht an der Wahl teilnehmen. Dabei stellte der Kardinal aus Kenia klar, dass es „wirklich nicht an gesundheitlichen Gründen“ liege. Es sei schwer, dazu einen Kommentar abzugeben.

Philippe Ouédraogo (links) aus Burkina Faso und John Njue aus Kenia wurden jünger gemacht, damit sie beim Konklave wahlberechtigt sind. (Montage)

„Diejenigen, die zur Wahl dorthin gehen, erhalten normalerweise offizielle Einladungen, und das war bei mir nicht der Fall“, so Njue. Der Direktor des vatikanischen Pressebüros, Matteo Bruni, erklärte wiederum der italienischen Nachrichtenagentur ANSA, dass keine Einladung erforderlich sei. Auch ihm zufolge werde Njue aus gesundheitlichen Gründen nicht nach Rom reisen. Weiter wurde berichtet, das Alter von Njue sei auf seinen Wunsch hin im Päpstlichen Jahrbuch korrigiert worden.

Von beiden Kardinälen fehlt Geburtsurkunde – aber nur einer darf teilnehmen

Auch Kardinal Philippe Ouédraogo aus Burkina Faso soll Medienberichten zufolge im Päpstlichen Jahrbuch um ein Jahr jünger gemacht worden sein und nun am Konklave am 7. Mai teilnehmen. Ouédraogo ist konservativ eingestellt und lehnt Scheidung, Geburtenkontrolle sowie Homosexualität ab. Damit könnte seine Stimme bei der Wahl der Papst-Nachfolge besonders für diejenigen Gewicht haben, die den Reformen von Papst Franziskus kritisch gegenüberstanden.

Kardinal Philippe Ouédraogo aus Burkina Faso (links) erhielt von Papst Franziskus nach Ablegen seines Amtseids das scharlachrote Seidenbirett. (Archivbild)

Kurios ist, dass sowohl Njue als auch Ouédraogo nicht im Besitz einer gültigen Geburtsurkunde sind. Ihre wahren Geburtsdaten sind also nicht bekannt. Ouédraogo wurde laut der niederländischen Zeitung Nederlands Dagblad nicht in einem Krankenhaus geboren, wodurch sein Geburtsdatum nicht festgehalten wurde, heißt es auf Web.de. Erst später soll er sich für den 25. Januar 1945 entschieden haben, obwohl dem Bericht zufolge in seinem Ausweis der 31. Dezember 1945 eingetragen ist.

Ein Botschafter von Burkina Faso erklärte gegenüber der niederländischen Zeitung: „Es ist üblich, dass der Staat den 31. Dezember als Geburtsdatum angibt, wenn das Geburtsdatum von jemandem nicht bekannt ist.“ Ouédraogo meint, in Afrika habe ein Geburtstag keine Bedeutung. „Wir feiern gemeinschaftliche Feste, nicht individuelle Feste. Ein Geburtstag hat wenig Einfluss auf das gesellschaftliche Leben“, so der Kardinal. Was davon jetzt wahr ist, weiß nur der liebe Gott. (cln)

Rubriklistenbild: © Montage/Fabio Frustaci/Gregorio Borgia/dpa

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