Investieren mit über 50 Jahren

Bei später Altersvorsorge – das gilt zu beachten

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Altersvorsorge ist grundsätzlich eine gute Sache. Auch Investitionen mit über 50 Jahren zahlen sich aus. Ein Experte erklärt, worauf es dabei ankommt.

München – In jungen Jahren denkt längst nicht jeder ans Alter. Was nur zu verständlich ist. Schließlich scheint die Zeit als Rentner im Ruhestand noch sehr weit weg. Und es warten allerhand Verlockungen, um das verdiente und angesparte Geld auszugeben.

Dennoch ist auch klar: Die Altersvorsorge kann im Grunde gar nicht früh genug beginnen. Einen gewissen Betrag zur Seite zu legen oder mit Weitblick zu investieren ist immer sinnvoll, um später eine größere Summe zur Verfügung zu haben. Das gilt umso mehr angesichts der gestiegenen Lebenserwartung, die eben nicht mit einem höheren Gesamteinkommen im Laufe des Berufslebens einher gehen muss.

Investieren im Alter: Laut Experte profitieren „gerade Menschen über 50“

Aber auch für all jene, die die Altersvorsorge viele Jahre aufgeschoben haben, lohnt sich der Einstieg. Denn natürlich ist es auch nie zu spät, um ans Alter zu denken. „Gerade Menschen über 50 profitieren heute mehr denn je davon, ihre Finanzen noch einmal aktiv in die Hand zu nehmen“, betont Lukas Enzersdorfer-Konrad, Deputy CEO des österreichischen Finanzdienstleisters Bitpanda, gegenüber IPPEN MEDIA.

Geldanlage im Alter: Finanz-Experte Lukas Enzersdorfer-Konrad rät auch Spätstartern zu Investitionen für die Altersvorsorge.

Dies gelte insbesondere, wenn sich bestimmte Lebensumstände ändern: „Die Kinder sind oft aus dem Haus, wodurch mehr Geld zur Verfügung steht, Kredite oder Hypotheken sind abbezahlt, und es gibt oft frei werdendes Kapital aus Erbschaften oder dem Verkauf einer Immobilie.“ Auch Spätstarter im Alter zwischen 55 und 60 Jahren hätten noch alle Möglichkeiten, „sich im Ruhestand mehr Freiheit und Unabhängigkeit zu sichern“.

Im Vergleich zu jüngeren Anlegern liege der Fokus in diesem Alter „stärker auf Substanzwerten und einer Mischung aus Sicherheit und moderatem Wachstum“. Im Vordergrund stehe der Aufbau eines passiven Einkommens, statt „auf Wachstum“ werde eher „auf Stabilität und Ausschüttung“ investiert.

Altersvorsorge ab 50: Beim Investieren sollte Mischung „noch ausgewogener“ sein

Der Zeithorizont sollte laut dem Experten schon zehn bis 15 Jahre betragen. Wobei Enzersdorfer-Konrad zu bedenken gibt, dass die Planungen auch die Rentenzeit mit einschließen sollten. Wichtig sei bei der Auswahl Flexibilität, „um im Fall unerwarteter Ereignisse liquide zu bleiben. Daher sind liquide Anlagen oder Sparpläne oft geeigneter als fest gebundene Einmalanlagen ohne Flexibilität.“

Auf drei Aspekte sollten ältere Anleger dem Finanz-Fachmann zufolge unbedingt achten. Das erste Stichwort lautet Diversifikation. „Die Mischung sollte noch ausgewogener sein“, rät Enzersdorfer-Konrad: „Breite Streuung über Anlageklassen reduziert Risiken.“ Mit 55 Jahren sei ein ausgewogener Mix aus Aktien-ETFs, Anleihen und einem kleinen Anteil Edelmetalle einer vollen Konzentration auf Wachstumsaktien vorzuziehen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Zudem gehe nichts über die Liquiditätsplanung. Heißt: Bevor sich jemand in Investitionen fürs Alter stürzt, sollten kurz- und mittelfristige Ausgaben wie Pflegekosten abgedeckt sein. Punkt drei vereint Kosten und Transparenz. Enzersdorfer-Konrad warnt: „Gerade bei kürzeren Anlagehorizonten können hohe Gebühren die Rendite auffressen.“ Vorteilhaft seien daher digitale Plattformen, die niedrige Einstiegsbarrieren, transparente Kostenstrukturen und flexible Produkte anbieten.

Tipps zum Investieren im Alter: „Der Mix muss zum eigenen Risikoprofil passen“

Seine konkreten Tipps bei der Auswahl der Geldanlagen für Menschen ab 50 lauten:

  • ETFs auf breit gestreute Indizes wie den MSCI World oder den S&P 500 als Kernbaustein – günstig, liquide, transparent. Auch gezielt dividendenausschüttende ETFs für passives Einkommen prüfen.
  • Edelmetalle wie Gold oder Silber – als Absicherung gegen Inflation und Marktvolatilität.
  • Digitale Assets mit Substanz, wie etwa Bitcoin oder Ethereum – in kleiner Gewichtung und nur mit klarer Strategie.
  • Anleihen oder Anleihen-ETFs – je nach Zinsniveau wieder attraktiver.
  • Tokenisierte Assets (z. B. Sachwerte, Immobilienfonds) – zunehmend interessant, da sie sonst schwer zugänglich wären.

Zu beachten sei dabei: „Der Mix muss zum eigenen Risikoprofil passen.“ Dabei können entsprechende Tools im Internet behilflich sein.

Über Lukas Enzersdorfer-Konrad

Er ist Deputy CEO bei Europas führendem Krypto-Broker Bitpanda, hält einen MSc in Banking & Finance und hat langjährige Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche. Enzersdorfer-Konrad verfügt über fundiertes Wissen über digitale Asset sowie Bankerfahrung aus erster Hand, war zuvor unter anderem bei der Erste Bank sowie der Raiffeisenlandesbank tätig.

Fehler bei der Altersvorsorge ab 50: Übervorsicht ebenso unnötig wie Panik vor Kursschwankungen

Als typische Fehler nennt Enzersdorfer-Konrad eine Übervorsicht aus Angst vor Risiken, Panik vor Kursschwankungen, die zu voreiligen Verkäufen führen kann, oder eine fehlende Entnahmeplanung. Denn ohne einen Plan könnten Steuern und Timingfehler die Rendite schmälern.

Wer alles auf eine Karte setze und nur in Einzelaktien oder nur in Immobilien investiere, setze sich einem Klumpenrisiko aus – wegen der Abhängigkeit von einer einzelnen Anlage. Vor allem bei Banken oder Versicherungsprodukten bestehe die Gefahr, sich hohe Gebühren aufzubürden.

Für viele Anleger sind sie Objekte der Begierde: Auch Lukas Enzersdorfer-Konrad rät unter Umständen zu Assets wie Bitcoins und Ethereum.

Ebenso sei es ein Fehler, zu spät oder gar nicht mit der Altersvorsorge zu starten. „Jeder Tag zählt – auch mit 55. Lieber heute starten als nächste Woche“, macht der Fachmann klar.

Wo gibt es Informationen zum Investieren im Alter? Mehr als BaFin und Stiftung Warentest

Bleibt noch die Frage zu klären, wo seriöse Informationen zum Investieren im fortgeschrittenen Alter zu finden sind. Enzersdorfer-Konrad empfiehlt neben Verbraucherschutzinstitutionen wie BaFin und Stiftung Warentest auch digitale Plattformen mit Lernangeboten.

Außerdem gehe es darum, durchs Ausprobieren Erfahrungen zu sammeln. „Wer mit kleinen Beträgen beginnt, lernt am meisten“, verrät der Experte. (mg)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Arnulf Hettrich, Bitpanda

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