Scharfe Kritik

Bürgergeld-Alarm: Merz-Reform sorgt für „neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit”

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Die Merz-Regierung treibt die Bürgergeld-Reform voran. Jetzt schlagen neun Verbände Alarm – und warnen vor drastischen Folgen. Sie fordern Änderungen bei drei Punkten.

Berlin – Die Bürgergeld-Reform kommt im Bundestag an: Nachdem sich Union und SPD Ende des vergangenen Jahres auf die Eckpunkte der „neuen“ Grundsicherung geeinigt haben und das Bundeskabinett unter Kanzler Friedrich Merz den Gesetzentwurf beschloss, sind jetzt die Abgeordneten an der Reihe. Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften warnen vor der ersten Lesung im Parlament vor den Folgen des Umbaus. „Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten“, teilte das Bündnis mit.

Friedrich Merz will das Bürgergeld umbauen, doch Verbände kritisieren die „neue“ Grundsicherung an drei Stellen. (Symbolfoto)

„Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen“, erklärte Anja Piel, Vorstandmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). „Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren.“ Das Bündnis setzt einen ganz anderen Fokus. Statt der Grundsicherung müsste „der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken“. Dieser koste die öffentliche Hand „jährlich rund 100 Milliarden Euro“. Auch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung beziffert den Schaden durch Steuerhinterziehung auf diese Summe. Das entspricht etwa dem Doppelten dessen, was der Bund jährlich für das Bürgergeld ausgibt.

Bündnis fordert: Merz-Regierung muss Bürgergeld-Reform an drei Punkten „korrigieren“

Das Bündnis fordert die Abgeordneten auf, die Bürgergeld-Reform im Gesetzgebungsprozess zu „korrigieren“. Im Fokus sind dabei mehrere Punkte, die zu den zentralen Änderungen der Merz-Regierung im Vergleich zum bisherigen Grundsicherungssystem gelten. Das betrifft zum einen den sogenannten Vermittlungsvorrang. Die Aufnahme von Arbeit hat damit Priorität. Das gilt auch im Vergleich zu Weiterbildungen und Qualifizierungen. Ausnahmen soll es laut Gesetzentwurf geben, wenn die Eingliederungsleistungen „für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender ist als eine unmittelbare Vermittlung“.

Das Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften warnt dennoch vor der Rückkehr. „Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit.“ Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi, sprach von einem „Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration“. Durch Druck werden Menschen in „prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt“, so Liebig.

Vermittlungsvorrang und Sanktionen in der Grundsicherung in der Kritik

„Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden.“ Die Maßnahme verhindere damit „notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter“. Das ist besonders relevant, weil viele Bürgergeld-Beziehende keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, der Arbeitsmarkt jedoch Fachkräfte sucht.

Abschied vom Bürgergeld: 20 Jahre SGB II – von Hartz IV bis zur Grundsicherung

Hartz-IV-Sanktionen vor Bundesverfassungsgericht
Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist Deutschlands wichtigstes Sozialleistungssystem. Sie sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Nicht Erwerbsfähige beziehen weiterhin vorbehaltlos Sozialhilfe. Drei Namen, ein System: 2005 bis 2022: Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), 2023 bis 2025: Bürgergeld, ab 2026: „Neue Grundsicherung“ (geplant). © Sebastian Gollnow/dpa
Olaf Scholz wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld im Bundestag ein.
Wer hat Anspruch? Erwerbsfähige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig bedeutet: Das eigene Einkommen und Vermögen sowie das der Bedarfsgemeinschaft reicht nicht für den Lebensunterhalt. Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Alle Personen, die in einem Haushalt leben und füreinander einstehen müssen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare (ab einem Jahr Zusammenleben) und deren minderjährige Kinder.  © Michael Kappeler/dpa
CDU will Umbau des Bürgergelds zur "Neuen Grundsicherung"
Warum die ständigen Reformen? Das Grundsicherungssystem steht im Spannungsfeld zwischen sozialer Sicherheit und Arbeitsanreizen. Jede Regierung justiert neu: Mehr Vertrauen oder mehr Kontrolle? Höhere Leistungen oder schärfere Sanktionen? Die Namen ändern sich, die Grundfragen bleiben. © Michael Kappeler/dpa
Peter Hartz
Der Start fällt auf das Jahr 2002: Zu diesem Zeitpunkt will die rot-grüne Bundesregierung den deutschen Arbeitsmarkt reformieren. VW-Personalvorstand Peter Hartz leitet die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Sein Auftrag: die Arbeitslosigkeit zu halbieren. Die 15-köpfige Expertengruppe entwickelt vier Reformgesetze, die das deutsche Sozialsystem grundlegend verändern sollen. Kernidee: Fördern und Fordern statt passiver Alimentierung. Arbeitslose sollen schneller in Jobs vermittelt werden. © Bernd Settnik/dpa
Gerhard Schröder
Am 14. März 2003 verkündet Bundeskanzler Gerhard Schröder im Bundestag die Agenda 2010: „Wir werden Leistungen kürzen, Eigenverantwortung fördern.“ Die Regierung will Deutschland damit aus der Wirtschaftskrise führen. Die 90-minütige Rede leitet den größten Sozialstaatsumbau seit 1949 ein. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen zusammengelegt werden. Die SPD-Basis protestiert heftig. © Wolfgang Kumm/dpa
Schlangen in Agentur für Arbeit
Am 1. Januar 2005 startet Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II muss von 4,98 Millionen betroffenen Menschen neu beantragt werden. Regelsatz: 345 Euro West, 331 Euro Ost. Revolutionär dabei: Vermögen wird angerechnet, Partner müssen füreinander einstehen. Neue Jobcenter entstehen. Ziel ist die schnellere Vermittlung in Arbeit. Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen möglich. Deutschland wird zum Niedriglohnland. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Anegla Merkel
CDU-Chefin Angela Merkel unterstützt Hartz IV grundsätzlich, kritisiert aber die chaotische Umsetzung durch Rot-Grün. Software funktioniert nicht, Bankdaten fehlen. Merkel fordert: Die Reform muss weitergehen. Als Kanzlerin wird sie später selbst an Hartz IV festhalten und nur kleine Korrekturen vornehmen. © Metodi Popow/Imago
Arbeitsagentur in Koblenz
Hartz IV startet chaotisch. Software-Probleme legen Jobcenter lahm. Millionen Bescheide sind fehlerhaft. Kommunen und Arbeitsagenturen streiten um Zuständigkeiten. Betroffene warten monatelang auf Geld. Die Opposition spricht von „Staatsversagen“. Doch allen Pannen zum Trotz: Das System etabliert sich. Die Arbeitslosenzahlen sinken langsam, Kritik an prekären Jobs wächst. © Thomas Frey/Imago
Ursual von der leyen
Im Jahr 2009 übernimmt Ursula von der Leyen als Arbeitsministerin. Die CDU-Politikerin reformiert die Jobcenter-Struktur und führt ein Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder ein. Sie plant die Umbenennung in „Basisgeld“ – scheitert damit aber. Von der Leyen verschärft Sanktionen für unter 25-Jährige und schränkt Ein-Euro-Jobs ein. Ihre Bilanz: Weniger Arbeitslose, aber mehr Aufstocker und Leiharbeiter. Hartz IV wird zum Dauerzustand für Millionen. © Wolfgang Kumm/dpa
Bundesarbeitsministerin Nahles stellt Mindestlohn-Hotline vor
SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles führt 2014 den gesetzlichen Mindestlohn (8,50 Euro) ein. Sie begrenzt Leiharbeit auf 18 Monate, stärkt Betriebsräte und schafft sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Ihr größter Erfolg: Die Arbeitslosigkeit sinkt auf ein Rekordtief. Hartz IV wird aber nicht grundsätzlich reformiert. © Bernd Wüstneck/dpa
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen
Am 5. November 2019 erklärt Karlsruhe Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig. Die Menschenwürde setzt hier Grenzen: Nach Ansicht des Gerichts muss das Existenzminimum gewahrt bleiben, die totale Streichung bei unter 25-Jährigen ist unzulässig. Das Urteil zwingt die Politik zum Handeln. Sanktionen werden begrenzt, aber nicht abgeschafft. Das Urteil bereitet den Weg für späteres Bürgergeld mit weniger Strafen. © Uli Deck/dpa
Bundestag beschließt Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose
Am 1. Januar 2019 tritt das Teilhabechancengesetz in Kraft. Ein neuer „sozialer Arbeitsmarkt“ für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose entsteht. Der Staat finanziert 100.000 Arbeitsplätze bei Kommunen und Vereinen. Die Teilnehmenden erhalten Mindestlohn statt Hartz IV. Das Programm läuft fünf Jahre und wird später entfristet. Das Gesetz schaffe Konkurrenz zu regulären Jobs, meinen Kritiker. Befürworter sagen: Würde statt Abstempelung für Betroffene. © Marijan Murat/dpa
Coronavirus – Arbeitsmarkt
Im Jahr 2020 setzt die Bundesregierung die Hartz-IV-Sanktionen bis zum Jahresende aus. Die Corona-Pandemie macht eine Jobsuche unmöglich. Es gibt einen vereinfachten Zugang: Die Vermögensprüfung entfällt temporär. Mieten werden ohne Angemessenheitsprüfung übernommen. Die Maßnahme bereitet das Bürgergeld vor. SPD, Grüne und FDP planen die größte Sozialreform seit 20 Jahren. Es ist ein Paradigmenwechsel: Vertrauen statt Misstrauen. © Julian Stratenschulte/dpa
Bundesarbeitsminister Heil zu Bürgergeld
SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil präsentiert am 20. Juli 2022 den Hartz-IV-Nachfolger. Das Bürgergeld bringt höhere Regelsätze, weniger Sanktionen, mehr Weiterbildung. Das Schonvermögen steigt auf 60.000 Euro. Zwei Jahre gibt es keine Wohnungsprüfung, der Weiterbildungsbonus beträgt 150 Euro monatlich. Das Ziel: Qualifizierung statt Aushilfsjobs. Die Opposition kritisiert ein „bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür“. © Christoph Soeder/dpa
Sommer-Pressekonferenz Bundeskanzler Scholz
Bei der alljährlichen Sommerpressekonferenz im August 2022 sichert Olaf Scholz das Bürgergeld zu. Der Kanzler verspricht die Einführung zum 1. Januar 2023: „Die Bürgergeldreform wird definitiv in Kraft gesetzt.“ Daran ändert auch der FDP-Widerstand in der Ampel nichts. Scholz betont: mehr Respekt für Menschen ohne Arbeit, Ende der „Hartz-IV-Mentalität“. Das Bürgergeld soll Sprungbrett sein, nicht Hängematte. Die Union kündigt eine Blockade im Bundesrat an. © Kay Nietfeld/dpa
Bundesarbeitsminister besucht Jobcenter
Am 14. September 2022 beschließt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für 5,5 Millionen Leistungsbezieher. Der Regelsatz steigt von 449 auf 502 Euro – die größte Erhöhung seit der Einführung von Hartz IV. Sanktionen werden entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stark begrenzt: maximal 30 Prozent Kürzung, nur bei wiederholter Pflichtverletzung. Die Kosten betragen 14 Milliarden Euro jährlich. Die FDP pocht auf Kompromisse bei Mitwirkungspflichten. © Annette Riedl
Bundestag
Knapp zwei Monate später bringt die Ampel-Koalition die „größte sozialpolitische Reform seit Jahren“ durch das Parlament. Die Union stimmt geschlossen dagegen und kündigt erneut eine Blockade im Bundesrat an. Die SPD feiert einen „historischen Tag.“ Die Grünen sprechen von einem „Paradigmenwechsel“. Die FDP betont „Arbeitsanreize.“ Das Bürgergeld soll das Hartz-IV-Stigma beenden und Integration fördern. © Michael Kappeler/dpa
Jobcenter in Bochum Linden
Nach 18 Jahren wird am 1. Januar 2023 Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Nun heißt es: Kooperation statt Sanktionen. Der Regelsatz beträgt 502 Euro für Alleinstehende. Vermittler heißen jetzt „Integrationsfachkräfte“. Der Betreuungsschlüssel verbessert sich von 1:150 auf 1:75. Erste Bilanz nach Monaten: Weniger Sanktionen, aber auch weniger Vermittlungen in Arbeit. © Walter Fischer/dpa
Frau arbeitet am Laptop.
Am 1, Juli 2023 startet die zweite Stufe des Bürgergelds: Der Weiterbildungsbonus von 150 Euro monatlich beginnt. Qualifizierung wird höher entlohnt als Minijobs. Bürgergeld-Beziehende können zwei Jahre lang einen Berufsabschluss nachholen – ohne Leistungskürzung. Ziel ist, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Arbeitgeber üben Kritik: Der Anreiz für reguläre Arbeit sinke. Erste Zahlen: 50.000 Menschen nutzen den Weiterbildungsbonus. © Imago
Heckenschnitt im Irrgarten Mosigkau
Das Teilhabechancengesetz wird durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 entfristet. Der soziale Arbeitsmarkt wird dauerhaft. 78.000 Langzeitarbeitslose haben geförderte Jobs bei Kommunen und Vereinen. Der Staat zahlt bis zu fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse. Erfolgsquote: 30 Prozent finden anschließend reguläre Arbeit. Das Programm kostet vier Milliarden Euro jährlich. Kritische Stimmen sehen eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Jobs. Das Gegenargument lautet: Es ist eine Alternative zu Dauerarbeitslosigkeit. © Jan Woitas/dpa
Mai-Demonstration und Kundgebung
Die Kritik hält weiter an: Union und Wirtschaft fordern härtere Sanktionen. Die Arbeitslosenzahlen steigen leicht. Der Vorwurf: Das Bürgergeld mache träge. Die Ampel plant daraufhin einen Kompromiss: Mitwirkungspflichten werden verschärft, aber Sanktionen bleiben begrenzt. Zudem entbrennt eine Diskussion um „Totalverweigerung“. Sozialverbände warnen vor einer Rückkehr zu Hartz-IV-Zeiten. Das Bürgergeld wird ab sofort zum Wahlkampfthema. © Ardan Fuessmann/Imago
Empfänger von Bürgergeld (04.10.2024)
Aktuelle Zahlen 2024: 5,6 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld – ähnlich wie zu Hartz-IV-Zeiten. 40 Prozent sind Langzeitarbeitslose über zwei Jahre. Der Regelsatz steigt auf 563 Euro. Die Kosten betragen 50 Milliarden Euro jährlich. Die Arbeitslosigkeit steigt erstmals seit Jahren wieder. Integration in Arbeit stockt. Das Bürgergeld bleibt politisch umkämpft. © dpa-infografik GmbH
Hubertus Heil (SPD)
Anfang 2025 fällt die Bilanz nach zwei Jahren Bürgergeld gemischt aus. Es gibt weniger Sanktionen (minus 80 Prozent), aber auch weniger Vermittlungen. Die Weiterbildungsquote steigt um 30 Prozent. Pro der Befürworter: Die Menschenwürde werde gewahrt. Kontra der Kritiker: Das System sei zu großzügig. Der Arbeitsmarkt schwächelt wegen einer Rezession. Das Bürgergeld wird zum Hauptstreitpunkt im Wahlkampf.  © Matthias Bein/dpa
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich Merz kündigt im Oktober 2025 das Ende des Bürgergelds an. Der Bundeskanzler verkündet nach der schwarz-roten Einigung: „Das Bürgergeld ist Geschichte.“ Durch eine neue Grundsicherung solle sich „Leistung wieder lohnen“. Sanktionen werden verschärft, ein Totalentzug bei Arbeitsverweigerung ist möglich. Das Schonvermögen sinkt auf 15.000 Euro. Die Karenzzeit wird abgeschafft. Die SPD stimmt zu – gegen den Widerstand der Basis. Zum dritten Mal in 20 Jahren kommt es zum Systemwechsel. © Kay Nietfeld/dpa
Bärbel Bas
SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigt schließlich den Gesetzentwurf für eine „neue Grundsicherung“ an. Nun wird ein vollständiger Leistungsentzug bei wiederholter Totalverweigerung möglich. Mitwirkungspflichten werden „verbindlicher geregelt“. Der Weiterbildungsbonus bleibt erhalten. „Balance zwischen Fördern und Fordern“, sagt Bas. Die Gewerkschaften protestieren, Sozialverbände sprechen von einem „Rückfall in Hartz-IV-Zeiten“. Der Bundestag soll im Frühjahr 2026 entscheiden. © Harald Tittel/dpa

Für den „dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit“ brauche es stattdessen „gut finanzierte Förderung und Qualifizierung“, erklärt das Bündnis. Immerhin: Der Haushaltsentwurf für 2026 sieht eine Milliarde Euro mehr für die Eingliederungsleistungen vor. Doch auch hier gibt es ein Problem: Jobcenter können das Geld allerdings auch für ihre eigene Verwaltung einsetzen. Die meisten Häuser müssen das aufgrund enger finanzieller Mittel auch tun. Träger von Weiterbildungen sowie Wohlfahrtsverbände hatten deshalb wiederholt mehr Mittel für die Unterstützung von Arbeitsuchenden gefordert.

Bündnis kritisiert härtere Grundsicherungssanktionen – wegen Folgen für Unbeteiligte

Gerade die Union betont in der Regierung jedoch, den Grundsatz des „Forderns“ stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Neben dem Vermittlungsvorrang ist dabei eine Verschärfung der Sanktionen das Mittel der Wahl. Jobcenter sollen sie schneller verhängen dürfen, auch größere Minderungen bis zur vollständigen Leistungseinstellung sind dabei vorgesehen. Letzteres ist im Falle von drei verpassten Terminen im Jobcenter möglich. Wer ein Arbeitsangebot ablehnt, soll bereits den Regelsatz um 100 Prozent gekürzt bekommen.

Auch die Sanktionen in der neuen Grundsicherung gehören zu den Punkten, die Gewerkschaften und Sozialverbände ändern wollen. Sie warnen vor den Folgen der Leistungskürzungen. „Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern“, warnt das Bündnis. „Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen.“ Die „100-Prozent-Sanktionen“ sollten unterbleiben, lautet die Forderung. Dazu seien Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige „besonders zu schützen“.

Sanktionen treiben Grundsicherungsbeziehende in die Obdachlosigkeit – so die Kritik

Die Merz-Regierung betont immer wieder, sicherstellen zu wollen, „dass es nicht die Falschen“ treffe. Das erklärt vor allem SPD-Co-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. So soll es etwa bei der sogenannten „Terminverweigerer-Regelung“ eine Härtefallprüfung geben, bei der Folgen für andere Personen im betroffenen Haushalt berücksichtigt würden. Der Regelbedarf der Kinder oder anderer Personen etwa soll nicht gekürzt werden.

Dennoch warnte Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei im Interview mit der Frankfurter Rundschau, dass „Menschen in die Obdachlosigkeit sanktioniert“ werden. Strafe als Motivator habe sich nicht bewährt. „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit“, warnt auch Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, die Teil des Bündnisses ist.

Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren Mieten-Fokus

Auch bei den Kosten der Unterkunft fordert das Bündnis die Abgeordneten auf, die „Verschlechterungen zu verhindern“. Sanktionen sowie „Verschärfungen bei der Anerkennung“ könnten zu „Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen“. Die Wohnkosten sollten deshalb nicht sanktioniert werden.

Beteiligte Organisationen
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Mieterbund
Diakonie Deutschland
Paritätischer Gesamtverband
Sozialverband Deutschland (SoVD)
Sozialverband VdK
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Volkssolidarität

„Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen“, erklärt zudem Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”

Statt einer Begrenzung der Mietkosten in der Grundsicherung sollten sie für alle Mietenden gelten

Das Bündnis fordert Begrenzungen der Mietpreise und den Einsatz gegen Mietwucher für alle Mietenden „statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein“ für Leistungsberechtigte. Denn die Merz-Regierung führt mit der Grundsicherung einen Kostendeckel bereits in der Karenzzeit ein. Nach einem Jahr gelten wie bisher auch Obergrenzen, welche die Kommunen festlegen.

Die geplante Reform werde jedoch „nur sehr geringe Auswirkungen haben“, erklärte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. „Es ist nicht zu erwarten, dass sogenannte ‚Totalverweigerer‘ dadurch wohnungslos werden“, erklärte der Verband auf Anfrage von Ippen.Media. Im „Extremfall“ werde ihnen eine Kostenerstattung vom Jobcenter verwehrt, „aber im Rahmen des Gefahrenrechts würde gleichwohl eine Eintrittspflicht der Kommune eintreten“. Die „sozial orientierte Wohnungswirtschaft“ werde „sehr behutsam“ mit den neuen Regelungen umgehen „und Wohnungslosigkeit vermeiden“, erklärte eine Sprecherin.

Die Grundsicherung soll Anfang März im Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin berät vor allem der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dieser hört auch Verbände und Sachverständige an. Die neuen Regeln sollen zum 1. Juli gelten. Ausnahme sind die härteren Sanktionen bei abgelehnten Jobangeboten. Diese sollen bereits am Tag nach der Verkündung greifen.

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/Sven Hoppe/dpa

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