Bürgergeld-Alarm: Merz-Reform sorgt für „neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit”
VonMax Schäfer
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Die Merz-Regierung treibt die Bürgergeld-Reform voran. Jetzt schlagen neun Verbände Alarm – und warnen vor drastischen Folgen. Sie fordern Änderungen bei drei Punkten.
Berlin – Die Bürgergeld-Reform kommt im Bundestag an: Nachdem sich Union und SPD Ende des vergangenen Jahres auf die Eckpunkte der „neuen“ Grundsicherung geeinigt haben und das Bundeskabinett unter Kanzler Friedrich Merz den Gesetzentwurf beschloss, sind jetzt die Abgeordneten an der Reihe. Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften warnen vor der ersten Lesung im Parlament vor den Folgen des Umbaus. „Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten“, teilte das Bündnis mit.
„Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen“, erklärte Anja Piel, Vorstandmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). „Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren.“ Das Bündnis setzt einen ganz anderen Fokus. Statt der Grundsicherung müsste „der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken“. Dieser koste die öffentliche Hand „jährlich rund 100 Milliarden Euro“. Auch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung beziffert den Schaden durch Steuerhinterziehung auf diese Summe. Das entspricht etwa dem Doppelten dessen, was der Bund jährlich für das Bürgergeld ausgibt.
Bündnis fordert: Merz-Regierung muss Bürgergeld-Reform an drei Punkten „korrigieren“
Das Bündnis fordert die Abgeordneten auf, die Bürgergeld-Reform im Gesetzgebungsprozess zu „korrigieren“. Im Fokus sind dabei mehrere Punkte, die zu den zentralen Änderungen der Merz-Regierung im Vergleich zum bisherigen Grundsicherungssystem gelten. Das betrifft zum einen den sogenannten Vermittlungsvorrang. Die Aufnahme von Arbeit hat damit Priorität. Das gilt auch im Vergleich zu Weiterbildungen und Qualifizierungen. Ausnahmen soll es laut Gesetzentwurf geben, wenn die Eingliederungsleistungen „für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender ist als eine unmittelbare Vermittlung“.
Das Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften warnt dennoch vor der Rückkehr. „Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit.“ Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi, sprach von einem „Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration“. Durch Druck werden Menschen in „prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt“, so Liebig.
Vermittlungsvorrang und Sanktionen in der Grundsicherung in der Kritik
Für den „dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit“ brauche es stattdessen „gut finanzierte Förderung und Qualifizierung“, erklärt das Bündnis. Immerhin: Der Haushaltsentwurf für 2026 sieht eine Milliarde Euro mehr für die Eingliederungsleistungen vor. Doch auch hier gibt es ein Problem: Jobcenter können das Geld allerdings auch für ihre eigene Verwaltung einsetzen. Die meisten Häuser müssen das aufgrund enger finanzieller Mittel auch tun. Träger von Weiterbildungen sowie Wohlfahrtsverbände hatten deshalb wiederholt mehr Mittel für die Unterstützung von Arbeitsuchenden gefordert.
Bündnis kritisiert härtere Grundsicherungssanktionen – wegen Folgen für Unbeteiligte
Gerade die Union betont in der Regierung jedoch, den Grundsatz des „Forderns“ stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Neben dem Vermittlungsvorrang ist dabei eine Verschärfung der Sanktionen das Mittel der Wahl. Jobcenter sollen sie schneller verhängen dürfen, auch größere Minderungen bis zur vollständigen Leistungseinstellung sind dabei vorgesehen. Letzteres ist im Falle von drei verpassten Terminen im Jobcenter möglich. Wer ein Arbeitsangebot ablehnt, soll bereits den Regelsatz um 100 Prozent gekürzt bekommen.
Auch die Sanktionen in der neuen Grundsicherung gehören zu den Punkten, die Gewerkschaften und Sozialverbände ändern wollen. Sie warnen vor den Folgen der Leistungskürzungen. „Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern“, warnt das Bündnis. „Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen.“ Die „100-Prozent-Sanktionen“ sollten unterbleiben, lautet die Forderung. Dazu seien Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige „besonders zu schützen“.
Sanktionen treiben Grundsicherungsbeziehende in die Obdachlosigkeit – so die Kritik
Die Merz-Regierung betont immer wieder, sicherstellen zu wollen, „dass es nicht die Falschen“ treffe. Das erklärt vor allem SPD-Co-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. So soll es etwa bei der sogenannten „Terminverweigerer-Regelung“ eine Härtefallprüfung geben, bei der Folgen für andere Personen im betroffenen Haushalt berücksichtigt würden. Der Regelbedarf der Kinder oder anderer Personen etwa soll nicht gekürzt werden.
Dennoch warnte Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei im Interview mit der Frankfurter Rundschau, dass „Menschen in die Obdachlosigkeit sanktioniert“ werden. Strafe als Motivator habe sich nicht bewährt. „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit“, warnt auch Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, die Teil des Bündnisses ist.
Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren Mieten-Fokus
Auch bei den Kosten der Unterkunft fordert das Bündnis die Abgeordneten auf, die „Verschlechterungen zu verhindern“. Sanktionen sowie „Verschärfungen bei der Anerkennung“ könnten zu „Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen“. Die Wohnkosten sollten deshalb nicht sanktioniert werden.
Beteiligte Organisationen
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Mieterbund
Diakonie Deutschland
Paritätischer Gesamtverband
Sozialverband Deutschland (SoVD)
Sozialverband VdK
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Volkssolidarität
„Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen“, erklärt zudem Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”
Statt einer Begrenzung der Mietkosten in der Grundsicherung sollten sie für alle Mietenden gelten
Das Bündnis fordert Begrenzungen der Mietpreise und den Einsatz gegen Mietwucher für alle Mietenden „statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein“ für Leistungsberechtigte. Denn die Merz-Regierung führt mit der Grundsicherung einen Kostendeckel bereits in der Karenzzeit ein. Nach einem Jahr gelten wie bisher auch Obergrenzen, welche die Kommunen festlegen.
Die geplante Reform werde jedoch „nur sehr geringe Auswirkungen haben“, erklärte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. „Es ist nicht zu erwarten, dass sogenannte ‚Totalverweigerer‘ dadurch wohnungslos werden“, erklärte der Verband auf Anfrage von Ippen.Media. Im „Extremfall“ werde ihnen eine Kostenerstattung vom Jobcenter verwehrt, „aber im Rahmen des Gefahrenrechts würde gleichwohl eine Eintrittspflicht der Kommune eintreten“. Die „sozial orientierte Wohnungswirtschaft“ werde „sehr behutsam“ mit den neuen Regelungen umgehen „und Wohnungslosigkeit vermeiden“, erklärte eine Sprecherin.
Die Grundsicherung soll Anfang März im Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin berät vor allem der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dieser hört auch Verbände und Sachverständige an. Die neuen Regeln sollen zum 1. Juli gelten. Ausnahme sind die härteren Sanktionen bei abgelehnten Jobangeboten. Diese sollen bereits am Tag nach der Verkündung greifen.