Merz greift durch

Bürgergeld-Reform schafft knallharte Regeln: Das sind die wichtigsten Änderungen der Grundsicherung

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Das Bürgergeld weicht der Grundsicherung. Dabei gibt es viele Verschärfungen – über Sanktionen hinaus. Die wichtigsten Änderungen im Detail.

Berlin – Friedrich Merz hat das Bürgergeld für Geschichte erklärt, ab dem 1. Juli 2026 soll die neue Grundsicherung gelten. Die Bundesregierung hat den Entwurf bereits beschlossen, nun muss der Bundestag nachziehen. Dort findet am Donnerstag, 15. Januar, die erste Lesung statt. Anschließend folgen die Anhörungen von Verbänden und Fachleuten im Sozialausschuss. Änderungen an der Bürgergeld-Reform sind dann noch möglich. Im Kern sollten die Regierungsfraktionen von Union und SPD die zentralen Neuerungen jedoch verabschieden.

Jobcenter und die Agentur für Arbeit im Fokus: Künftig haben sie mehr Handhabe im Umgang mit Bürgergeld-Beziehenden. (Symbolfoto)

Die Regierung betont, in der Grundsicherung den Fokus des Forderns stärker zu gewichten, als es im Bürgergeld der Fall war. Dementsprechend ziehen sich Verschärfungen für Beziehende als roter Faden durch die Änderungen. Die Integration der Leistungsberechtigten in Erwerbsarbeit „ist das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, heißt es im Gesetzentwurf. Damit begründet die Merz-Regierung eine entscheidende Neuerung, die Grundlage für weitere Änderungen ist.

Zentrale Änderungen vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Mehr Druck bei Arbeitsuche

Diese zentrale Änderung ist die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs. Die Aufnahme von Arbeit oder einer Ausbildung hat demnach Vorrang vor Sozialleistungen. Das gilt auch, vor den sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Heißt: Wenn Grundsicherungsbeziehende einen Job annehmen können, müssen sie das künftig. Das gilt auch, wenn Weiterbildungen oder Qualifizierungen ihm in Zukunft eine besser bezahlte Arbeit bescheren können, die einen erneuten Grundsicherungsbezug unwahrscheinlicher macht. Hier haben Jobcenter jedoch weiterhin einen Spielraum, denn genau für solche Fälle sind Ausnahmen vorgesehen. Das gilt vor allem für Bedürftige, die unter 30 Jahre alt sind.

Dazu betont die neue Grundsicherung stärker die Mitwirkungspflichten der Empfängerinnen und Empfänger. Sie müssen nun „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit“ einsetzen. Die Regierung verfolgt dabei mehrere Ansätze. Zum einen sind Arbeitsuchende zur Vollzeitarbeit verpflichtet, wenn keine Gründe dagegensprechen. Das könnte etwa die Gesundheit sein. Bei Selbstständigen wird nach einem Jahr ununterbrochenem Grundsicherungsbezug geprüft, ob ein Verweis auf eine andere selbstständige Tätigkeit oder Arbeit zumutbar ist.

Dazu soll bei Eltern schon ab der Vollendung des ersten Lebensjahres geprüft werden, ob eine Arbeitsaufnahme oder der Beginn einer Weiterbildung, Qualifizierung oder eines Sprachkurses zumutbar ist.

Merz-Regierung schafft mehr Verbindlichkeit im Kooperationsplan – und härtere Sanktionen

Der Rahmen für die Integration in Arbeit bleibt – wie beim Bürgergeld auch – der Kooperationsplan. Darin sind die Schritte bei der Arbeitssuche festgelegt. Hier steigt jedoch die Verbindlichkeit. Sobald Arbeitsuchende etwa die Einladung zu einem Jobcenter-Termin ohne Grund nicht wahrnehmen, können sie per Verwaltungsakt verpflichtet werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen den Kooperationsplan. Dabei wird das Schlichtungsverfahren abgeschafft.

Abschied vom Bürgergeld: 20 Jahre SGB II – von Hartz IV bis zur Grundsicherung

Hartz-IV-Sanktionen vor Bundesverfassungsgericht
Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist Deutschlands wichtigstes Sozialleistungssystem. Sie sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Nicht Erwerbsfähige beziehen weiterhin vorbehaltlos Sozialhilfe. Drei Namen, ein System: 2005 bis 2022: Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), 2023 bis 2025: Bürgergeld, ab 2026: „Neue Grundsicherung“ (geplant). © Sebastian Gollnow/dpa
Olaf Scholz wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld im Bundestag ein.
Wer hat Anspruch? Erwerbsfähige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig bedeutet: Das eigene Einkommen und Vermögen sowie das der Bedarfsgemeinschaft reicht nicht für den Lebensunterhalt. Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Alle Personen, die in einem Haushalt leben und füreinander einstehen müssen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare (ab einem Jahr Zusammenleben) und deren minderjährige Kinder.  © Michael Kappeler/dpa
CDU will Umbau des Bürgergelds zur "Neuen Grundsicherung"
Warum die ständigen Reformen? Das Grundsicherungssystem steht im Spannungsfeld zwischen sozialer Sicherheit und Arbeitsanreizen. Jede Regierung justiert neu: Mehr Vertrauen oder mehr Kontrolle? Höhere Leistungen oder schärfere Sanktionen? Die Namen ändern sich, die Grundfragen bleiben. © Michael Kappeler/dpa
Peter Hartz
Der Start fällt auf das Jahr 2002: Zu diesem Zeitpunkt will die rot-grüne Bundesregierung den deutschen Arbeitsmarkt reformieren. VW-Personalvorstand Peter Hartz leitet die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Sein Auftrag: die Arbeitslosigkeit zu halbieren. Die 15-köpfige Expertengruppe entwickelt vier Reformgesetze, die das deutsche Sozialsystem grundlegend verändern sollen. Kernidee: Fördern und Fordern statt passiver Alimentierung. Arbeitslose sollen schneller in Jobs vermittelt werden. © Bernd Settnik/dpa
Gerhard Schröder
Am 14. März 2003 verkündet Bundeskanzler Gerhard Schröder im Bundestag die Agenda 2010: „Wir werden Leistungen kürzen, Eigenverantwortung fördern.“ Die Regierung will Deutschland damit aus der Wirtschaftskrise führen. Die 90-minütige Rede leitet den größten Sozialstaatsumbau seit 1949 ein. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen zusammengelegt werden. Die SPD-Basis protestiert heftig. © Wolfgang Kumm/dpa
Schlangen in Agentur für Arbeit
Am 1. Januar 2005 startet Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II muss von 4,98 Millionen betroffenen Menschen neu beantragt werden. Regelsatz: 345 Euro West, 331 Euro Ost. Revolutionär dabei: Vermögen wird angerechnet, Partner müssen füreinander einstehen. Neue Jobcenter entstehen. Ziel ist die schnellere Vermittlung in Arbeit. Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen möglich. Deutschland wird zum Niedriglohnland. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Anegla Merkel
CDU-Chefin Angela Merkel unterstützt Hartz IV grundsätzlich, kritisiert aber die chaotische Umsetzung durch Rot-Grün. Software funktioniert nicht, Bankdaten fehlen. Merkel fordert: Die Reform muss weitergehen. Als Kanzlerin wird sie später selbst an Hartz IV festhalten und nur kleine Korrekturen vornehmen. © Metodi Popow/Imago
Arbeitsagentur in Koblenz
Hartz IV startet chaotisch. Software-Probleme legen Jobcenter lahm. Millionen Bescheide sind fehlerhaft. Kommunen und Arbeitsagenturen streiten um Zuständigkeiten. Betroffene warten monatelang auf Geld. Die Opposition spricht von „Staatsversagen“. Doch allen Pannen zum Trotz: Das System etabliert sich. Die Arbeitslosenzahlen sinken langsam, Kritik an prekären Jobs wächst. © Thomas Frey/Imago
Ursual von der leyen
Im Jahr 2009 übernimmt Ursula von der Leyen als Arbeitsministerin. Die CDU-Politikerin reformiert die Jobcenter-Struktur und führt ein Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder ein. Sie plant die Umbenennung in „Basisgeld“ – scheitert damit aber. Von der Leyen verschärft Sanktionen für unter 25-Jährige und schränkt Ein-Euro-Jobs ein. Ihre Bilanz: Weniger Arbeitslose, aber mehr Aufstocker und Leiharbeiter. Hartz IV wird zum Dauerzustand für Millionen. © Wolfgang Kumm/dpa
Bundesarbeitsministerin Nahles stellt Mindestlohn-Hotline vor
SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles führt 2014 den gesetzlichen Mindestlohn (8,50 Euro) ein. Sie begrenzt Leiharbeit auf 18 Monate, stärkt Betriebsräte und schafft sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Ihr größter Erfolg: Die Arbeitslosigkeit sinkt auf ein Rekordtief. Hartz IV wird aber nicht grundsätzlich reformiert. © Bernd Wüstneck/dpa
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen
Am 5. November 2019 erklärt Karlsruhe Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig. Die Menschenwürde setzt hier Grenzen: Nach Ansicht des Gerichts muss das Existenzminimum gewahrt bleiben, die totale Streichung bei unter 25-Jährigen ist unzulässig. Das Urteil zwingt die Politik zum Handeln. Sanktionen werden begrenzt, aber nicht abgeschafft. Das Urteil bereitet den Weg für späteres Bürgergeld mit weniger Strafen. © Uli Deck/dpa
Bundestag beschließt Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose
Am 1. Januar 2019 tritt das Teilhabechancengesetz in Kraft. Ein neuer „sozialer Arbeitsmarkt“ für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose entsteht. Der Staat finanziert 100.000 Arbeitsplätze bei Kommunen und Vereinen. Die Teilnehmenden erhalten Mindestlohn statt Hartz IV. Das Programm läuft fünf Jahre und wird später entfristet. Das Gesetz schaffe Konkurrenz zu regulären Jobs, meinen Kritiker. Befürworter sagen: Würde statt Abstempelung für Betroffene. © Marijan Murat/dpa
Coronavirus – Arbeitsmarkt
Im Jahr 2020 setzt die Bundesregierung die Hartz-IV-Sanktionen bis zum Jahresende aus. Die Corona-Pandemie macht eine Jobsuche unmöglich. Es gibt einen vereinfachten Zugang: Die Vermögensprüfung entfällt temporär. Mieten werden ohne Angemessenheitsprüfung übernommen. Die Maßnahme bereitet das Bürgergeld vor. SPD, Grüne und FDP planen die größte Sozialreform seit 20 Jahren. Es ist ein Paradigmenwechsel: Vertrauen statt Misstrauen. © Julian Stratenschulte/dpa
Bundesarbeitsminister Heil zu Bürgergeld
SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil präsentiert am 20. Juli 2022 den Hartz-IV-Nachfolger. Das Bürgergeld bringt höhere Regelsätze, weniger Sanktionen, mehr Weiterbildung. Das Schonvermögen steigt auf 60.000 Euro. Zwei Jahre gibt es keine Wohnungsprüfung, der Weiterbildungsbonus beträgt 150 Euro monatlich. Das Ziel: Qualifizierung statt Aushilfsjobs. Die Opposition kritisiert ein „bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür“. © Christoph Soeder/dpa
Sommer-Pressekonferenz Bundeskanzler Scholz
Bei der alljährlichen Sommerpressekonferenz im August 2022 sichert Olaf Scholz das Bürgergeld zu. Der Kanzler verspricht die Einführung zum 1. Januar 2023: „Die Bürgergeldreform wird definitiv in Kraft gesetzt.“ Daran ändert auch der FDP-Widerstand in der Ampel nichts. Scholz betont: mehr Respekt für Menschen ohne Arbeit, Ende der „Hartz-IV-Mentalität“. Das Bürgergeld soll Sprungbrett sein, nicht Hängematte. Die Union kündigt eine Blockade im Bundesrat an. © Kay Nietfeld/dpa
Bundesarbeitsminister besucht Jobcenter
Am 14. September 2022 beschließt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für 5,5 Millionen Leistungsbezieher. Der Regelsatz steigt von 449 auf 502 Euro – die größte Erhöhung seit der Einführung von Hartz IV. Sanktionen werden entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stark begrenzt: maximal 30 Prozent Kürzung, nur bei wiederholter Pflichtverletzung. Die Kosten betragen 14 Milliarden Euro jährlich. Die FDP pocht auf Kompromisse bei Mitwirkungspflichten. © Annette Riedl
Bundestag
Knapp zwei Monate später bringt die Ampel-Koalition die „größte sozialpolitische Reform seit Jahren“ durch das Parlament. Die Union stimmt geschlossen dagegen und kündigt erneut eine Blockade im Bundesrat an. Die SPD feiert einen „historischen Tag.“ Die Grünen sprechen von einem „Paradigmenwechsel“. Die FDP betont „Arbeitsanreize.“ Das Bürgergeld soll das Hartz-IV-Stigma beenden und Integration fördern. © Michael Kappeler/dpa
Jobcenter in Bochum Linden
Nach 18 Jahren wird am 1. Januar 2023 Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Nun heißt es: Kooperation statt Sanktionen. Der Regelsatz beträgt 502 Euro für Alleinstehende. Vermittler heißen jetzt „Integrationsfachkräfte“. Der Betreuungsschlüssel verbessert sich von 1:150 auf 1:75. Erste Bilanz nach Monaten: Weniger Sanktionen, aber auch weniger Vermittlungen in Arbeit. © Walter Fischer/dpa
Frau arbeitet am Laptop.
Am 1, Juli 2023 startet die zweite Stufe des Bürgergelds: Der Weiterbildungsbonus von 150 Euro monatlich beginnt. Qualifizierung wird höher entlohnt als Minijobs. Bürgergeld-Beziehende können zwei Jahre lang einen Berufsabschluss nachholen – ohne Leistungskürzung. Ziel ist, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Arbeitgeber üben Kritik: Der Anreiz für reguläre Arbeit sinke. Erste Zahlen: 50.000 Menschen nutzen den Weiterbildungsbonus. © Imago
Heckenschnitt im Irrgarten Mosigkau
Das Teilhabechancengesetz wird durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 entfristet. Der soziale Arbeitsmarkt wird dauerhaft. 78.000 Langzeitarbeitslose haben geförderte Jobs bei Kommunen und Vereinen. Der Staat zahlt bis zu fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse. Erfolgsquote: 30 Prozent finden anschließend reguläre Arbeit. Das Programm kostet vier Milliarden Euro jährlich. Kritische Stimmen sehen eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Jobs. Das Gegenargument lautet: Es ist eine Alternative zu Dauerarbeitslosigkeit. © Jan Woitas/dpa
Mai-Demonstration und Kundgebung
Die Kritik hält weiter an: Union und Wirtschaft fordern härtere Sanktionen. Die Arbeitslosenzahlen steigen leicht. Der Vorwurf: Das Bürgergeld mache träge. Die Ampel plant daraufhin einen Kompromiss: Mitwirkungspflichten werden verschärft, aber Sanktionen bleiben begrenzt. Zudem entbrennt eine Diskussion um „Totalverweigerung“. Sozialverbände warnen vor einer Rückkehr zu Hartz-IV-Zeiten. Das Bürgergeld wird ab sofort zum Wahlkampfthema. © Ardan Fuessmann/Imago
Empfänger von Bürgergeld (04.10.2024)
Aktuelle Zahlen 2024: 5,6 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld – ähnlich wie zu Hartz-IV-Zeiten. 40 Prozent sind Langzeitarbeitslose über zwei Jahre. Der Regelsatz steigt auf 563 Euro. Die Kosten betragen 50 Milliarden Euro jährlich. Die Arbeitslosigkeit steigt erstmals seit Jahren wieder. Integration in Arbeit stockt. Das Bürgergeld bleibt politisch umkämpft. © dpa-infografik GmbH
Hubertus Heil (SPD)
Anfang 2025 fällt die Bilanz nach zwei Jahren Bürgergeld gemischt aus. Es gibt weniger Sanktionen (minus 80 Prozent), aber auch weniger Vermittlungen. Die Weiterbildungsquote steigt um 30 Prozent. Pro der Befürworter: Die Menschenwürde werde gewahrt. Kontra der Kritiker: Das System sei zu großzügig. Der Arbeitsmarkt schwächelt wegen einer Rezession. Das Bürgergeld wird zum Hauptstreitpunkt im Wahlkampf.  © Matthias Bein/dpa
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich Merz kündigt im Oktober 2025 das Ende des Bürgergelds an. Der Bundeskanzler verkündet nach der schwarz-roten Einigung: „Das Bürgergeld ist Geschichte.“ Durch eine neue Grundsicherung solle sich „Leistung wieder lohnen“. Sanktionen werden verschärft, ein Totalentzug bei Arbeitsverweigerung ist möglich. Das Schonvermögen sinkt auf 15.000 Euro. Die Karenzzeit wird abgeschafft. Die SPD stimmt zu – gegen den Widerstand der Basis. Zum dritten Mal in 20 Jahren kommt es zum Systemwechsel. © Kay Nietfeld/dpa
Bärbel Bas
SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigt schließlich den Gesetzentwurf für eine „neue Grundsicherung“ an. Nun wird ein vollständiger Leistungsentzug bei wiederholter Totalverweigerung möglich. Mitwirkungspflichten werden „verbindlicher geregelt“. Der Weiterbildungsbonus bleibt erhalten. „Balance zwischen Fördern und Fordern“, sagt Bas. Die Gewerkschaften protestieren, Sozialverbände sprechen von einem „Rückfall in Hartz-IV-Zeiten“. Der Bundestag soll im Frühjahr 2026 entscheiden. © Harald Tittel/dpa

Verletzen Grundsicherungsbeziehende ihre Pflichten, gibt es im Vergleich zum Bürgergeld strengere Sanktionen. Das ist die Änderung, die in der Politik und der Diskussion um die Reform am stärksten im Mittelpunkt stand. Im Falle einer Pflichtverletzung können die Jobcenter den Regelsatz des Grundsicherungsgeldes um 30 Prozent über eine Dauer von drei Monaten reduzieren. Das ist etwa möglich, wenn sich Arbeitsuchende nicht auf Vermittlungsvorschläge bewerben.

„Arbeitsverweigerer“-Regel: Entzug der Leistung, wenn Arbeit Bedürftigkeit beenden würde

Dazu verschärft die Regierung die – wie sie selbst sagt – „Arbeitsverweigerer-Regelung“. Diese werde „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet, heißt es im Gesetzentwurf. Bisher musste eine Pflichtverletzung vorliegen und die Betroffenen mussten ein Arbeitsangebot ablehnen, um ihnen den Regelsatz vollständig für maximal zwei Monate zu entziehen. Diese sogenannte Vorpflichtverletzung ist als Kriterium nicht mehr nötig.

Wenn Grundsicherungsbezieher künftig die Möglichkeit haben, einen Job anzunehmen, der ihr Existenzminimum sichert, können Jobcenter den Regelsatz direkt vollständig streichen. Nach einem Monat sollen sie prüfen, ob das Angebot noch vorliegt. Wenn das der Fall ist, bekommen die Betroffenen weiterhin keinen Regelsatz ausgezahlt. Ist das Angebot ausgelaufen, hebt das Jobcenter die Minderung auf.

„Arbeitsverweigerer“ sind unter den Bürgergeld-Beziehenden jedoch selten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte 2025 festgestellt, dass lediglich eine „niedrige zweistellige“ Anzahl aufgrund der im April 2024 eingeführten Totalsanktionen den Regelsatz entzogen bekommen hatte. Ohnehin sind abgelehnte Stellenangebote selten. Von Dezember 2024 bis November 2025, das sind die aktuellsten Zahlen, verhängten die Jobcenter lediglich 28.530 Sanktionen wegen abgelehnten Arbeits-, Ausbildungs- oder Maßnahmenangeboten. Zum Vergleich: Es gibt 3,82 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wovon lediglich rund 1,8 Millionen als arbeitslos gelten.

„Terminverweigerer-Regel“ schafft „Handhabe“ der Jobcenter bei verpassten Terminen

Die überwiegende Anzahl – rund 85 Prozent – der Sanktionen sprechen Jobcenter wegen verpasster Termine aus. Hier fehle bisher ein Instrument, „um mit denjenigen Personen umzugehen, die sich nachhaltig den Einladungen des Jobcenters verweigern“, beklagt die Regierung. Bisher gebe es „praktisch kaum Handhabe“. Damit begründen Union und SPD die nächste weitgehende Änderung der Bürgergeld-Reform.

Bei verpassten Terminen im Jobcenter gibt es künftig ein schrittweises Verfahren. Beim ersten Mal gibt es noch keine Sanktion, die Betroffenen erhalten jedoch eine Einladung zum zweiten Termin. Sind sie dann nicht anwesend, kürzt das Jobcenter den Regelsatz um 30 Prozent für einen Monat. Verpassen sie den dritten Termin, entscheidet das Jobcenter nach einer persönlichen Anhörung die Streichung des Regelbedarfs. Dann haben die Betroffenen 30 Tage Zeit, sich im Jobcenter zu melden. Ist das der Fall, bekommen die den Regelsatz nachträglich gezahlt, wobei dieser jedoch um 30 Prozent gekürzt wird.

Verpassen sie diese Frist, stellt das Jobcenter die Nichterreichbarkeit fest und entzieht die Leistung vollständig. Das betrifft dann auch die Kosten der Unterkunft. In einer Bedarfsgemeinschaft wird der Anteil der Miet- und Heizkosten auf die anderen Mitglieder verteilt, so dass keine Mietschulden entstehen. Im Prozess soll es Härtefallregelungen geben, etwa für den Fall von psychischen Erkrankungen.

Neue Grundsicherung hat strengere Regeln bei den Mietkosten

Eine weitere große Änderung betrifft die Mietzahlungen für die Bedürftigen. Hier gilt künftig bereits in der Karenzzeit eine Deckelung der Kosten der Unterkunft. Sie werden nicht anerkannt, wenn sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind, wie die Obergrenzen der jeweiligen Kommune. Höhere Kosten können nur im Einzelfall anerkannt werden.

Bei den Mietobergrenzen sollen die Kommunen künftig einen Quadratmeterdeckel bestimmen. Dieser greift ergänzend zu den bisherigen Angemessenheitskriterien, die sich an der Personenzahl orientieren. Wenn die Miete zudem gegen eine örtliche Mietpreisbremse verstößt, sollen die Jobcenter die Mieter auffordern, ihren Vermieter zu rügen. Bei Umzügen sollen künftig nur „angemessene“ Mieten gezahlt werden. Wenn die neue Wohnung teurer ist, bekommen Bedürftige zudem nur das Geld in der bisherigen Höhe erstattet.

Karenzzeit beim Vermögen aus der Bürgergeld-Zeit entfällt

Beim Vermögen streicht die Regierung die Karenzzeit. Bedürftige müssen zunächst ihre eigenen Mittel einsetzen, um das Grundsicherungsgeld zu erhalten. Ein Schonvermögen bleibt bestehen, soll sich jedoch am Alter orientieren. Wer unter 30 Jahre ist, darf lediglich 5000 Euro behalten. Von 30 bis 40 Jahren sind es 10.000 Euro, danach 12.500 Euro. Ab einem Alter von 50 Jahren liegt das Schonvermögen bei 20.000 Euro. Dazu dürfen Bedürftige weiterhin ein „angemessenes“ Auto besitzen. Auch eine selbstgenutzte Immobilie bleibt unter Umständen erlaubt.

Der Bundestag soll den Gesetzentwurf Anfang März verabschieden. Das dürfte jedoch nicht das Ende der Reformen am Grundsicherungssystem sein. Fachleute und Politiker plädieren für eine bessere Abstimmung mit vorgelagerten Sozialleistungen. Dabei wollen sie auch die Regeln zur Anrechnung von Einkommen anpassen, damit sich Mehrarbeit mehr lohnt. Details sind noch unklar. (Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gesetzentwurf zur Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, Bundestag)

Rubriklistenbild: © Jan Tepass/Imago

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