Sozialstaatsreform

Bürgergeld-Reform kommt: Das ist der Zeitplan der neuen Grundsicherung

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Die Merz-Regierung baut das Bürgergeld um. Doch bis die neue Grundsicherung da ist, sind noch mehrere Schritte nötig. Der Zeitplan im Überblick.

Berlin – 2026 soll das Jahr der Bürgergeld-Reform sein. Erwerbslose sollen künftig „Grundsicherungsgeld“ erhalten. Dazu verschärft die Regierung von Union und SPD die Anforderungen an Empfänger. Das wichtigste Ziel bleibe, „Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen“, ließ sich die zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss zitieren. „Hier setzen wir künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.“

Friedrich Merz und die Union haben auf die Bürgergeld-Reform gedrängt, nun rückt die Einführung der neuen Grundsicherung immer näher. (Montage)

Doch mit dem Beschluss der Ministerinnen und Minister um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vom 17. Dezember 2025 ist der Bürgergeld-Umbau noch nicht final beschlossen. Damit die neue Grundsicherung am 1. Juli 2026 in Kraft treten kann, sind noch weitere Schritte nötig. Entscheidend dabei ist die Zustimmung des Bundestags.

Bürgergeld-Reform: Das ist der Zeitplan der neuen Grundsicherung

Der Bundestag berät erstmals am 15. und 16. Januar 2026 in der ersten Lesung über das Gesetz zum Bürgergeld-Umbau. Am 28. Januar soll die Einführung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales folgen. Dessen Mitglieder hören schließlich bis in den März hinein Fachleute und Interessenvertreter an. Bereits zu Beginn des Monats sind die zweite und dritte Lesung im Bundestagsplenum geplant.

DatumGeplante Schritte bis zur neuen Grundsicherung
17. Dezember 2025Kabinettsbeschluss
15. und 16. Januar 2026Erste Lesung im Bundestag
28. Januar 2026Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales
23. Februar 2026Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales
4. März 2026Abschluss der Anhörung
5. und 6. März 2026Zweite und dritte Lesung im Bundestag
27. März 2026Zweiter Durchgang im Bundesrat
1. Juli 2026Inkrafttreten der Änderungen

Neue Grundsicherung gilt ab Juli – harte Sanktionen bei abgelehnten Arbeitsangeboten schon früher möglich

Ende März soll sich der Bundesrat im zweiten Durchgang mit der Grundsicherung befassen. Bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung bekommt die Länderkammer bereits nach der Zustimmung des Kabinetts den Entwurf zur Stellungnahme. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die schwarzrote Regierung plant das Inkrafttreten am 1. Juli.

Einzelne Regelungen des neuen Gesetzes sollen jedoch bereits am Tag nach der Verkündung gelten. Das betrifft eine entscheidende Maßnahme der neuen Grundsicherung: den Entzug des Regelsatzes im Falle eines zumutbaren Arbeitsangebots. Geplante Änderungen am Dritten und Achten Sozialgesetzbuch sollen laut Gesetzentwurf dagegen erst am 1. August greifen. Das betrifft die Beratung und Förderung junger Menschen durch die Agentur für Arbeit.

Härtere und schnellere Sanktionen kennzeichnen die neue Grundsicherung

Neben der Umbenennung der Geldleistung von Bürgergeld in Grundsicherungsgeld – das entsprechende Zweite Sozialgesetzbuch hieß zuvor bereits Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind Verschärfungen bei den Anforderungen an die Empfänger Kern der Merz-Reform. Etwa gilt künftig wieder der Vermittlungsvorrang, wonach die Integration in Arbeit über Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung priorisiert wird. Dazu müssen Empfänger Vollzeitstellen antreten, wenn es als „zumutbar“ gilt.

Abschied vom Bürgergeld: 20 Jahre SGB II – von Hartz IV bis zur Grundsicherung

Hartz-IV-Sanktionen vor Bundesverfassungsgericht
Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist Deutschlands wichtigstes Sozialleistungssystem. Sie sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Nicht Erwerbsfähige beziehen weiterhin vorbehaltlos Sozialhilfe. Drei Namen, ein System: 2005 bis 2022: Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), 2023 bis 2025: Bürgergeld, ab 2026: „Neue Grundsicherung“ (geplant). © Sebastian Gollnow/dpa
Olaf Scholz wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld im Bundestag ein.
Wer hat Anspruch? Erwerbsfähige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig bedeutet: Das eigene Einkommen und Vermögen sowie das der Bedarfsgemeinschaft reicht nicht für den Lebensunterhalt. Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Alle Personen, die in einem Haushalt leben und füreinander einstehen müssen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare (ab einem Jahr Zusammenleben) und deren minderjährige Kinder.  © Michael Kappeler/dpa
CDU will Umbau des Bürgergelds zur "Neuen Grundsicherung"
Warum die ständigen Reformen? Das Grundsicherungssystem steht im Spannungsfeld zwischen sozialer Sicherheit und Arbeitsanreizen. Jede Regierung justiert neu: Mehr Vertrauen oder mehr Kontrolle? Höhere Leistungen oder schärfere Sanktionen? Die Namen ändern sich, die Grundfragen bleiben. © Michael Kappeler/dpa
Peter Hartz
Der Start fällt auf das Jahr 2002: Zu diesem Zeitpunkt will die rot-grüne Bundesregierung den deutschen Arbeitsmarkt reformieren. VW-Personalvorstand Peter Hartz leitet die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Sein Auftrag: die Arbeitslosigkeit zu halbieren. Die 15-köpfige Expertengruppe entwickelt vier Reformgesetze, die das deutsche Sozialsystem grundlegend verändern sollen. Kernidee: Fördern und Fordern statt passiver Alimentierung. Arbeitslose sollen schneller in Jobs vermittelt werden. © Bernd Settnik/dpa
Gerhard Schröder
Am 14. März 2003 verkündet Bundeskanzler Gerhard Schröder im Bundestag die Agenda 2010: „Wir werden Leistungen kürzen, Eigenverantwortung fördern.“ Die Regierung will Deutschland damit aus der Wirtschaftskrise führen. Die 90-minütige Rede leitet den größten Sozialstaatsumbau seit 1949 ein. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen zusammengelegt werden. Die SPD-Basis protestiert heftig. © Wolfgang Kumm/dpa
Schlangen in Agentur für Arbeit
Am 1. Januar 2005 startet Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II muss von 4,98 Millionen betroffenen Menschen neu beantragt werden. Regelsatz: 345 Euro West, 331 Euro Ost. Revolutionär dabei: Vermögen wird angerechnet, Partner müssen füreinander einstehen. Neue Jobcenter entstehen. Ziel ist die schnellere Vermittlung in Arbeit. Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen möglich. Deutschland wird zum Niedriglohnland. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Anegla Merkel
CDU-Chefin Angela Merkel unterstützt Hartz IV grundsätzlich, kritisiert aber die chaotische Umsetzung durch Rot-Grün. Software funktioniert nicht, Bankdaten fehlen. Merkel fordert: Die Reform muss weitergehen. Als Kanzlerin wird sie später selbst an Hartz IV festhalten und nur kleine Korrekturen vornehmen. © Metodi Popow/Imago
Arbeitsagentur in Koblenz
Hartz IV startet chaotisch. Software-Probleme legen Jobcenter lahm. Millionen Bescheide sind fehlerhaft. Kommunen und Arbeitsagenturen streiten um Zuständigkeiten. Betroffene warten monatelang auf Geld. Die Opposition spricht von „Staatsversagen“. Doch allen Pannen zum Trotz: Das System etabliert sich. Die Arbeitslosenzahlen sinken langsam, Kritik an prekären Jobs wächst. © Thomas Frey/Imago
Ursual von der leyen
Im Jahr 2009 übernimmt Ursula von der Leyen als Arbeitsministerin. Die CDU-Politikerin reformiert die Jobcenter-Struktur und führt ein Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder ein. Sie plant die Umbenennung in „Basisgeld“ – scheitert damit aber. Von der Leyen verschärft Sanktionen für unter 25-Jährige und schränkt Ein-Euro-Jobs ein. Ihre Bilanz: Weniger Arbeitslose, aber mehr Aufstocker und Leiharbeiter. Hartz IV wird zum Dauerzustand für Millionen. © Wolfgang Kumm/dpa
Bundesarbeitsministerin Nahles stellt Mindestlohn-Hotline vor
SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles führt 2014 den gesetzlichen Mindestlohn (8,50 Euro) ein. Sie begrenzt Leiharbeit auf 18 Monate, stärkt Betriebsräte und schafft sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Ihr größter Erfolg: Die Arbeitslosigkeit sinkt auf ein Rekordtief. Hartz IV wird aber nicht grundsätzlich reformiert. © Bernd Wüstneck/dpa
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen
Am 5. November 2019 erklärt Karlsruhe Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig. Die Menschenwürde setzt hier Grenzen: Nach Ansicht des Gerichts muss das Existenzminimum gewahrt bleiben, die totale Streichung bei unter 25-Jährigen ist unzulässig. Das Urteil zwingt die Politik zum Handeln. Sanktionen werden begrenzt, aber nicht abgeschafft. Das Urteil bereitet den Weg für späteres Bürgergeld mit weniger Strafen. © Uli Deck/dpa
Bundestag beschließt Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose
Am 1. Januar 2019 tritt das Teilhabechancengesetz in Kraft. Ein neuer „sozialer Arbeitsmarkt“ für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose entsteht. Der Staat finanziert 100.000 Arbeitsplätze bei Kommunen und Vereinen. Die Teilnehmenden erhalten Mindestlohn statt Hartz IV. Das Programm läuft fünf Jahre und wird später entfristet. Das Gesetz schaffe Konkurrenz zu regulären Jobs, meinen Kritiker. Befürworter sagen: Würde statt Abstempelung für Betroffene. © Marijan Murat/dpa
Coronavirus – Arbeitsmarkt
Im Jahr 2020 setzt die Bundesregierung die Hartz-IV-Sanktionen bis zum Jahresende aus. Die Corona-Pandemie macht eine Jobsuche unmöglich. Es gibt einen vereinfachten Zugang: Die Vermögensprüfung entfällt temporär. Mieten werden ohne Angemessenheitsprüfung übernommen. Die Maßnahme bereitet das Bürgergeld vor. SPD, Grüne und FDP planen die größte Sozialreform seit 20 Jahren. Es ist ein Paradigmenwechsel: Vertrauen statt Misstrauen. © Julian Stratenschulte/dpa
Bundesarbeitsminister Heil zu Bürgergeld
SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil präsentiert am 20. Juli 2022 den Hartz-IV-Nachfolger. Das Bürgergeld bringt höhere Regelsätze, weniger Sanktionen, mehr Weiterbildung. Das Schonvermögen steigt auf 60.000 Euro. Zwei Jahre gibt es keine Wohnungsprüfung, der Weiterbildungsbonus beträgt 150 Euro monatlich. Das Ziel: Qualifizierung statt Aushilfsjobs. Die Opposition kritisiert ein „bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür“. © Christoph Soeder/dpa
Sommer-Pressekonferenz Bundeskanzler Scholz
Bei der alljährlichen Sommerpressekonferenz im August 2022 sichert Olaf Scholz das Bürgergeld zu. Der Kanzler verspricht die Einführung zum 1. Januar 2023: „Die Bürgergeldreform wird definitiv in Kraft gesetzt.“ Daran ändert auch der FDP-Widerstand in der Ampel nichts. Scholz betont: mehr Respekt für Menschen ohne Arbeit, Ende der „Hartz-IV-Mentalität“. Das Bürgergeld soll Sprungbrett sein, nicht Hängematte. Die Union kündigt eine Blockade im Bundesrat an. © Kay Nietfeld/dpa
Bundesarbeitsminister besucht Jobcenter
Am 14. September 2022 beschließt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für 5,5 Millionen Leistungsbezieher. Der Regelsatz steigt von 449 auf 502 Euro – die größte Erhöhung seit der Einführung von Hartz IV. Sanktionen werden entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stark begrenzt: maximal 30 Prozent Kürzung, nur bei wiederholter Pflichtverletzung. Die Kosten betragen 14 Milliarden Euro jährlich. Die FDP pocht auf Kompromisse bei Mitwirkungspflichten. © Annette Riedl
Bundestag
Knapp zwei Monate später bringt die Ampel-Koalition die „größte sozialpolitische Reform seit Jahren“ durch das Parlament. Die Union stimmt geschlossen dagegen und kündigt erneut eine Blockade im Bundesrat an. Die SPD feiert einen „historischen Tag.“ Die Grünen sprechen von einem „Paradigmenwechsel“. Die FDP betont „Arbeitsanreize.“ Das Bürgergeld soll das Hartz-IV-Stigma beenden und Integration fördern. © Michael Kappeler/dpa
Jobcenter in Bochum Linden
Nach 18 Jahren wird am 1. Januar 2023 Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Nun heißt es: Kooperation statt Sanktionen. Der Regelsatz beträgt 502 Euro für Alleinstehende. Vermittler heißen jetzt „Integrationsfachkräfte“. Der Betreuungsschlüssel verbessert sich von 1:150 auf 1:75. Erste Bilanz nach Monaten: Weniger Sanktionen, aber auch weniger Vermittlungen in Arbeit. © Walter Fischer/dpa
Frau arbeitet am Laptop.
Am 1, Juli 2023 startet die zweite Stufe des Bürgergelds: Der Weiterbildungsbonus von 150 Euro monatlich beginnt. Qualifizierung wird höher entlohnt als Minijobs. Bürgergeld-Beziehende können zwei Jahre lang einen Berufsabschluss nachholen – ohne Leistungskürzung. Ziel ist, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Arbeitgeber üben Kritik: Der Anreiz für reguläre Arbeit sinke. Erste Zahlen: 50.000 Menschen nutzen den Weiterbildungsbonus. © Imago
Heckenschnitt im Irrgarten Mosigkau
Das Teilhabechancengesetz wird durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 entfristet. Der soziale Arbeitsmarkt wird dauerhaft. 78.000 Langzeitarbeitslose haben geförderte Jobs bei Kommunen und Vereinen. Der Staat zahlt bis zu fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse. Erfolgsquote: 30 Prozent finden anschließend reguläre Arbeit. Das Programm kostet vier Milliarden Euro jährlich. Kritische Stimmen sehen eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Jobs. Das Gegenargument lautet: Es ist eine Alternative zu Dauerarbeitslosigkeit. © Jan Woitas/dpa
Mai-Demonstration und Kundgebung
Die Kritik hält weiter an: Union und Wirtschaft fordern härtere Sanktionen. Die Arbeitslosenzahlen steigen leicht. Der Vorwurf: Das Bürgergeld mache träge. Die Ampel plant daraufhin einen Kompromiss: Mitwirkungspflichten werden verschärft, aber Sanktionen bleiben begrenzt. Zudem entbrennt eine Diskussion um „Totalverweigerung“. Sozialverbände warnen vor einer Rückkehr zu Hartz-IV-Zeiten. Das Bürgergeld wird ab sofort zum Wahlkampfthema. © Ardan Fuessmann/Imago
Empfänger von Bürgergeld (04.10.2024)
Aktuelle Zahlen 2024: 5,6 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld – ähnlich wie zu Hartz-IV-Zeiten. 40 Prozent sind Langzeitarbeitslose über zwei Jahre. Der Regelsatz steigt auf 563 Euro. Die Kosten betragen 50 Milliarden Euro jährlich. Die Arbeitslosigkeit steigt erstmals seit Jahren wieder. Integration in Arbeit stockt. Das Bürgergeld bleibt politisch umkämpft. © dpa-infografik GmbH
Hubertus Heil (SPD)
Anfang 2025 fällt die Bilanz nach zwei Jahren Bürgergeld gemischt aus. Es gibt weniger Sanktionen (minus 80 Prozent), aber auch weniger Vermittlungen. Die Weiterbildungsquote steigt um 30 Prozent. Pro der Befürworter: Die Menschenwürde werde gewahrt. Kontra der Kritiker: Das System sei zu großzügig. Der Arbeitsmarkt schwächelt wegen einer Rezession. Das Bürgergeld wird zum Hauptstreitpunkt im Wahlkampf.  © Matthias Bein/dpa
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich Merz kündigt im Oktober 2025 das Ende des Bürgergelds an. Der Bundeskanzler verkündet nach der schwarz-roten Einigung: „Das Bürgergeld ist Geschichte.“ Durch eine neue Grundsicherung solle sich „Leistung wieder lohnen“. Sanktionen werden verschärft, ein Totalentzug bei Arbeitsverweigerung ist möglich. Das Schonvermögen sinkt auf 15.000 Euro. Die Karenzzeit wird abgeschafft. Die SPD stimmt zu – gegen den Widerstand der Basis. Zum dritten Mal in 20 Jahren kommt es zum Systemwechsel. © Kay Nietfeld/dpa
Bärbel Bas
SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigt schließlich den Gesetzentwurf für eine „neue Grundsicherung“ an. Nun wird ein vollständiger Leistungsentzug bei wiederholter Totalverweigerung möglich. Mitwirkungspflichten werden „verbindlicher geregelt“. Der Weiterbildungsbonus bleibt erhalten. „Balance zwischen Fördern und Fordern“, sagt Bas. Die Gewerkschaften protestieren, Sozialverbände sprechen von einem „Rückfall in Hartz-IV-Zeiten“. Der Bundestag soll im Frühjahr 2026 entscheiden. © Harald Tittel/dpa

Dazu sollen in der Grundsicherung härtere Sanktionen gelten. Bei einer Pflichtverletzung ist dann eine Kürzung um 30 Prozent des Regelsatzes möglich. Bisher gab es ein mehrstufiges Verfahren, bei dem die Minderung der Leistung bei zehn Prozent startete und schrittweise um zehn Prozent erhöht wurde – bis maximal 30 Prozent.

Mehrfach verpasste Termine können zum Entzug des Grundsicherungsgeldes führen

Empfänger, die künftig Termine im Jobcenter verpassen, sollen sofort zu einem neuen Termin eingeladen werden. Verpassen sie diesen erneut, kürzt das Jobcenter ihren Regelsatz um 30 Prozent. Im nächsten Schritt folgt die vollständige Streichung. Lediglich die Kosten für Miete und Heizung werden noch übernommen, jedoch direkt an den Vermieter gezahlt. Melden sich die Betroffenen nicht innerhalb von 30 Tagen, verlieren sie alle Grundsicherungsleistungen.

Zusätzlich streicht die Merz-Regierung die Karenzzeit beim Vermögen. Erwerbslose müssen damit zuerst ihr eigenes Vermögen bis zu einem – für die meisten Altersgruppen reduzierten – Schonvermögen aufbrauchen, ehe sie das Grundsicherungsgeld erhalten. Dazu werden die Wohnkosten bereits in der Karenzzeit gedeckelt.

Abweichend vom Merz-Plan können Abgeordnete Bürgergeld-Reform noch ändern

Im Gesetzgebungsprozess sind noch weitere Änderungen möglich. Selten nimmt der Bundestag einen Regierungsentwurf ohne Änderungen an. Gerade aus Kreisen der SPD-Basis gibt es Kritik an den Verschärfungen. Die Abgeordneten könnten im Sozialausschuss sowie in der zweiten Lesung noch Änderungsanträge einbringen und etwa die kritisierten Sanktionen noch abschwächen.

Unabhängig vom vorliegenden Gesetz planen Union und SPD weitere Änderungen am Grundsicherungssystem. So sollen etwa Hinzuverdienstgrenzen angepasst und andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besser mit der Grundsicherung abgestimmt werden. Dabei kursiert etwa der Vorschlag, die genannten Leistungen in einem System zusammenzufassen. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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