- VonMax Schäferschließen
Zahlreiche Bürgergeld-Empfänger suchen nicht selbst nach Arbeit – aus nachvollziehbaren Gründen. Experten verlangen jetzt einen Systemwechsel.
Berlin – Die aktuelle Debatte im Bürgergeld dreht sich darum, wie Erwerbslose möglichst schnell wieder in Arbeit kommen. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) setzt dabei besonders auf mehr Härte. Durch Sanktionen sollen Beziehende dazu gebracht werden, eine Arbeit aufzunehmen. Im Kontext der Debatte hatte eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung für Aufsehen gesorgt. Demnach hätten 57 Prozent der Befragten mit einem Grundsicherungsbezug von über einem Jahr angegeben, in den zurückliegenden vier Wochen nicht nach Arbeit gesucht zu haben.
Die Bürgergeld-Beziehenden sind keinesfalls faul. Viele pflegen Angehörige, betreuen ihre Kinder oder finden wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle. Dazu verweisen die Berliner Jobcenter gegenüber Ippen.Media darauf, dass die Studie ausschließlich Personen befragt, die mindestens ein Jahr im Leistungsbezug sind. Sie hätten damit „bei der Befragung von vorneherein keinen Erfolg bei der Jobsuche in der Vergangenheit vermelden“ könnten.
Viele Bürgergeld-Beziehende können nicht nach Arbeit suchen – wegen Krankheiten
Über 80 Prozent der arbeitslosen Erwerbsfähigen hat mindestens ein sogenanntes Vermittlungshemmnis, also Faktoren, die bei der Arbeitsuche stören. Das zeigt auch die Bertelsmann-Studie. Besonders im Fokus sind dabei gesundheitliche Probleme: 45 Prozent der Befragten berichten demnach von psychischen oder chronischen Krankheiten.
In der Gruppe derer, die nicht aktiv nach Arbeit sucht, geben 74 Prozent gesundheitliche Probleme als Grund an. „Bei diesen Personen stand häufig die gesundheitliche Stabilisierung im Vordergrund“, heißt es in der Studie. Das „Ziel der Arbeitsmarktintegration“ rücke zunächst in den Hintergrund – und damit die „aktiven Bewertungsbemühungen“. Danach stehen die Chancen besser, aus dem Bürgergeld zu kommen. „Vielen gelingt der Einstieg in Arbeit dadurch, dass Hürden abgebaut werden“, erklärte Bertelsmann-Arbeitsmarktexperte Tobias Ortmann.
Fachleute fordern Wechsel zwischen den Grundsicherungsleistungen
Für einige Betroffene biete sich zudem ein Wechsel aus dem Bürgergeld an. „Wenn chronische oder psychische Krankheiten keine realistische Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt bieten, dann sollte ein Wechsel aus der Grundsicherung in ein besser passendes Unterstützungssystem wie die Sozialhilfe oder die Erwerbsminderungsrente geprüft werden“, forderte Ortmann.
Fachleute weisen schon länger auf das Problem hin und fordern Reformen beim Zusammenspiel der Grundsicherungsleistungen. So auch Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte. Bereits im Mai hatte Mania im Gespräch mit Ippen.Media gefordert, eine neue Definition dafür zu schaffen, wer als erwerbsfähig gilt. Bisher ist das der Fall, wenn jemand drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsfähigkeit ist ein Kriterium, um Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Wer es nicht ist, bekommt Erwerbsminderungsrente – oder bei Bedürftigkeit die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Krankheiten ermöglichen nur geringe Stundenzahl – Betroffene bleiben oft im Bürgergeld
Mania sieht hier das Problem, dass die Betroffenen keine passende Stelle finden, die noch dazu das Existenzminimum deckt. „Es muss noch passende Tätigkeiten am Arbeitsmarkt geben“, sagte der Jobcenter-Chef. Denn neben der Frage der Dauer sehen ärztliche Gutachten bei der Erwerbsfähigkeit noch weitere Bedingungen vor, etwa eine Tätigkeit ohne körperliche Belastung.
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Betroffene könnten häufig nur geringfügige oder andere atypische Beschäftigungen aufnehmen. Sie sind schlechter bezahlt und die Beschäftigten bleiben damit trotz Arbeit von Sozialleistungen wie der Grundsicherung abhängig. Je nach Fall kann das auch eine halbe Erwerbsminderungsrente oder Wohngeld sein. Mania wünschte sich deshalb bei der Frage der Erwerbsfähigkeit, „dass es noch konkreter geht“.
Bürokratie zwischen Bürgergeld und Rente ist Belastung für Betroffene
Unabhängig davon sieht der Jobcenter-Chef derzeit den Prozess bei der Klärung der Erwerbsfähigkeit als Problem – also den von den Bertelsmann-Experten geforderten Wechsel der Sozialleistungen. Es könne „durchaus zwölf Monate und auch länger“ dauern, bis geklärt ist, welche Sozialleistung die Bedürftigen erhalten. Häufig gibt es mehrere Gutachten. „Bisher lässt der rechtliche Rahmen viel offen“, so Mania. Er forderte eine Entscheidungsstelle: „Wenn die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit oder der Erwerbsfähigkeit ansteht, dann muss es einen Ansprechpartner oder eine Stelle geben, der die Entscheidung fällt.“
Union und SPD haben sich im Oktober darauf geeinigt, den Erwerbsfähigkeitsbegriff „realitätsnäher“ zu definieren. Damit sollen Menschen, die „auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können“, die „für sie richtige Hilfe erhalten“. Das Bundesarbeitsministerium prüfe „diesen Auftrag und wird zu gegebener Zeit einen Vorschlag vorlegen“, erklärte eine Sprecherin auf Ippen.Media-Anfrage. Dabei werde das Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit in den Blick genommen.
Die Frage der Erwerbsfähigkeit sei für Bedürftige ein zweischneidiges Schwert, erklärte Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei. „Die einen wollen es unbedingt. Die anderen haben Angst vor den Konsequenzen, aussortiert zu werden“. Sie haben die Befürchtung, durch die Erwerbsunfähigkeit stigmatisiert zu werden.
Trotz Vermittlungshemmnissen erhöht die Merz-Regierung den Druck auf Arbeitsuchende
Abseits der Bedürftigen mit gesundheitlichen Problemen setzt die Bundesregierung in der neuen Grundsicherung jedoch darauf, die Beziehenden so zu fördern, dass sie arbeiten können. Die Gesundheit soll deshalb Teil der Beratung in den Jobcentern werden. Dort sollen die Beschäftigten auf Präventions- und Gesundheitsleistungen anderer Institutionen hinweisen.
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