Neue Ifo-Studie

Rente kostet ein Drittel aller Steuern: Merz-Regierung vor Finanz-Dilemma

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Rente verschlingt ein Drittel aller Steuern: Die Merz-Regierung muss 2026 einen Rekord-Bundeszuschuss von 128 Milliarden Euro stemmen. Der Haushalt gerät unter enormen Druck.

Frankfurt – Seit Tagen steht die Bundesregierung unter Feuer aufgrund des Streits um das neue Rentenpaket. Eine aktuelle Studie des renommierten Ifo-Instituts zeigt: Die Merz-Regierung muss rund ein Drittel (33,3 Prozent) aller veranschlagten Steuereinnahmen in die gesetzliche Rente investieren. Während Rentner davon profitieren würden, würden im kommenden Bundeshaushalt für das Jahr 2026 ein besorgniserregend hoher Anteil der Steuereinnahmen für die Rentenversicherung aufgewendet werden.

Friedrich Merz (CDU) bekommt von der Jungen Union Feuer für das Rentenpaket der Regierung. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) setzt den Bundeskanzler unter Druck.

Diese dramatische Entwicklung könnte weitreichende Folgen für die Finanzplanung des Bundes und die Belastung künftiger Generationen haben.

Rekordausgaben für die Rente belasten Merz-Haushalt drastisch

Laut dem Regierungsentwurf der Merz-Regierung zum Bundeshaushalt 2026 sind für Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 127,8 Milliarden Euro vorgesehen. Diese enorme Summe macht knapp ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts aus. Ein Teil des teuren Pakets ist die umstrittene Mütterrente, die ein Zugeständnis an die CSU war.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Emilie Höslinger, Forscherin am Ifo-Institut, warnt vor den Konsequenzen: „Ohne strukturelle Reformen bei der Rente wird der Bund dauerhaft mehr Geld für die gesetzliche Rentenversicherung bereitstellen. Das verengt den Spielraum für zukunftsgerichtete Ausgaben im regulären Haushalt“

Sozialausgaben steigen überproportional – Rente als Kostentreiber

Die Studie zeigt auch, dass die Ausgaben im Bereich Soziales und Arbeit überproportional steigen. Während die jährliche Wachstumsrate dieses Ressorts vor der Pandemie zwischen 2016 und 2019 bei durchschnittlich 1,37 Prozent (inflationsbereinigt) lag, wird sie zwischen 2024 und 2026 auf 2,27 Prozent ansteigen.

Diese Entwicklung unterstreicht den wachsenden finanziellen Druck auf den Bundeshaushalt durch soziale Leistungen, insbesondere die Rente.

Schuldenaufnahme steigt – Merz-Regierung vor Finanzierungsproblem

Ein weiterer besorgniserregender Trend ist die zunehmende Schuldenaufnahme des Bundes. Der Anteil der Schuldenaufnahmen an den Gesamteinnahmen im Kernhaushalt steigt auf rund 19 Prozent, während der Steueranteil bei etwa 74 Prozent liegt.

Zum Vergleich: Vor der Corona-Pandemie lag der Anteil der Steuereinnahmen zwischen 90 und 93 Prozent.

 „Mit den neuen Schulden werden vor allem ungelöste Finanzierungsprobleme in die Zukunft verschoben.

Ifo-Forscherin Emilie Höslinger

Höslinger warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung: „Mit den neuen Schulden werden vor allem ungelöste Finanzierungsprobleme in die Zukunft verschoben. Gleichzeitig belastet der gestiegene Schuldenstand künftige Generationen mit Rückzahlungs- und Zinslasten“.

Bundeshaushalt 2026: 520 Milliarden Euro Gesamtvolumen

Der Haushaltsentwurf der Merz-Regierung für 2026 sieht für den Kernhaushalt insgesamt 520,5 Milliarden Euro vor. Zusätzlich sind Ausgaben im Rahmen mehrerer Sondervermögen in Höhe von insgesamt 119,96 Milliarden Euro geplant.

Diese Zahlen verdeutlichen die enormen finanziellen Herausforderungen, vor denen die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz in den kommenden Jahren steht.

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa/Philipp von Ditfurth/Bernd von Jutrczenka

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