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Die bisherige Erbschaftsteuer verstößt gegen die Fairness, kritisiert Ifo-Ökonom Fuest. Er will die Abgabe deutlich umbauen – anders als die Wirtschaftsweisen.
München/Berlin – Die Erbschaftsteuer ist erneut in den Fokus geraten. Die Wirtschaftsweisen fordern nun auch eine Reform. Ziel ist es, „für eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten“ zu sorgen, wie die Ökonomen bei der Vorstellung ihres Jahresgutachtens 2025/26 erklärten. Die Abgabe müsse sich „stärker an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit“ orientieren. Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts, geht noch weiter: Bei der bisherigen Erbschaftsteuer vermisst er die Fairness.
„Fairness einer Steuer ist aus finanzwissenschaftlicher Sicht an zwei Kriterien zu messen: Gleich hohe Erbschaften sollten gleich hoch besteuert werden, bei unterschiedlich hohen Erbschaften sollte die höhere stärker besteuert werden und nicht umgekehrt“, sagte Fuest im Interview mit der Wirtschaftswoche. „Die existierende Erbschaftsteuer verstößt gegen diese Fairnesskriterien, weil es Ausnahmen für selbst genutzte Immobilien und Betriebsvermögen gibt“, erklärte der Ifo-Präsident.
Erbschaftsteuer verstößt gegen „Fairness-Kriterien“ – Ausnahmen machen es möglich
Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland jährlich Vermögen von rund 300 bis 400 Milliarden Euro übertragen, doch nur rund ein Viertel tauche in der Steuerstatistik auf. Der Rest bleibe wegen hoher Freibeträge oder Ausnahmen steuerfrei. Für Kinder beträgt dieser etwa 400.000 Euro, für Ehepartner 500.000 Euro. Höheres Vermögen kann ebenfalls steuerfrei verschenkt werden – weil die Freibeträge alle zehn Jahre wieder gelten.
Bei Unternehmensvermögen gelten weitere Ausnahmen. Wer ein Familienunternehmen erbe, könne „85 oder sogar 100 Prozent des Wertes steuerfrei erhalten“, erklärte DIW-Präsident Marcel Fratzscher in der Zeit. Die Bedingungen dazu seien in der Praxis leicht zu erfüllen. Die Unternehmensübertragungen machen laut dem Ökonomen 30 Milliarden Euro pro Jahr aus.
Je höher die Erbschaft sei, desto geringer sei der effektive Steuersatz, kritisierte Fratzscher. Ab etwa 300 Millionen Euro werde „fast gar keine Steuer mehr fällig, weil das Vermögen fast vollständig als Betriebsvermögen gilt“, erklärte der DIW-Experte. „Das ist regressiv und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.“ Er knüpft damit an die Kritik des Ifo-Präsidenten und der Wirtschaftsweisen an.
Erbschaftsteuer „widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz“: Ifo-Präsident fordert Flat-Tax-Modell
Die Schlüsse, die die jeweiligen Ökonomen aus der Ungerechtigkeit ziehen, sind jedoch unterschiedlich. „Meines Erachtens ist das Flat-Tax-Modell mit niedrigem Steuersatz – beispielsweise zehn Prozent – das einzige Konzept, das es ermöglicht, eine zugleich faire und wirtschaftlich tragbare Erbschaftsteuer zu haben“, erklärte Fuest im Wirtschaftswoche-Interview. Bei diesem Ansatz ist der Steueransatz unabhängig vom Einkommen gleich.
Fuest hält es dabei für nötig, den Höchststeuersatz im Grundgesetz festzuschreiben. „Sonst besteht bei der Flat Tax die Gefahr, dass der Steuersatz schrittweise immer mehr erhöht wird und die Belastung so groß wird, dass Investitionen beeinträchtigt werden und insbesondere Familienunternehmen abwandern“, erklärte der Ifo-Präsident. „Wenn nun noch die Erbschaftsteuerlast für Unternehmen erhöht wird, werden die ohnehin sinkenden privaten Investitionen weiter schrumpfen“, so die Befürchtung.
Erbschaftsteuer-„Revolution“ braucht es nicht: DIW-Chef Fratzscher fordert Korrektur
„Eine Revolution braucht es nicht: Das deutsche Erbschaftsteuerrecht funktioniert im Kern“, erklärte dagegen DIW-Chef Fratzscher in seiner Zeit-Kolumne. Es brauche keine neue Erbschaftsteuer, „sondern eine ehrliche“, so der Ökonom.
Die Erbschaftsteuer müsse jedoch dort „korrigiert“ werden, „wo es sich zugunsten weniger sehr Reicher verbogen hat“. Dabei spielt Fratzscher auf die Ausnahmen und Vergünstigen an. „Würde man allein die Steuervergünstigungen für Unternehmen und vermietete Immobilien streichen, würde das Steueraufkommen um rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent steigen.“ Fast 80 Prozent der Mehreinnahmen würden dabei von Übertragungen ab fünf Millionen Euro kommen, „also von den wirklich großen Erbschaften“, erklärte Fratzscher. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde damit um vier Prozent steigen. „Das widerlegt die Erzählung, die Erbschaftsteuer erdrücke den Mittelstand.“
Einheitlicher Lebensfreibetrag und Ende der Ausnahmen für Unternehmen
Dazu ließe sich die Steuerlast durch Stundungen oder Verrentungen über zehn bis fünfzehn Jahre aus laufenden Erträgen tragen, erklärte Fratzscher. Das wäre ohne Engpässe oder Arbeitsplatzverluste möglich. „Damit ließe sich der Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit lösen“, so der DIW-Ökonom.
Für eine Reform der Erbschaftsteuer schlug Fratzscher dabei einen einheitlichen Lebensfreibetrag von einer Million Euro vor. „Das vereinfacht die Steuer, verhindert Missbrauch und entlastet normale Erbfälle.“ Dazu würde es die Zahl der Steuerzahlenden um 90 Prozent senken, „ohne die Einnahmen nennenswert zu verringern“. Die Mehreinnahmen stammten „fast ausschließlich von großen Unternehmensübertragungen“.
Wirtschaftsweisen fordern ebenfalls einmaligen Lebensfreibetrag bei der Erbschaftsteuer
Auch die Wirtschaftsweisen schlagen einen einmaligen Lebensfreibetrag vor, „für alle im Lebensverlauf kumuliert erhaltenen Vermögensübertragungen“. Für Angehörige könne dieser eine Million Euro betragen. Die Fachleute schlagen zudem vor, die Privilegien für Firmenvermögen zu beschränken und Vergünstigungen zu kürzen.
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