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Clan-Kriminalität: Polizei richtet Fokus auf Syrer – „Man muss das Kind beim Namen nennen“

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Die Essener Polizei will bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität den Fokus auch auf Syrer ausweiten. Das Vorgehen ist nicht unumstritten.

Essen – „Man muss das Kind beim Namen nennen“, sagt Pascal Pettinato, Sprecher der Polizei Essen. Die Straftaten, die von syrischen Staatsangehörigen begangen werden, seien in den letzten Jahren stark angestiegen. Das gehe nicht zuletzt aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Stadt Essen für das Jahr 2022 hervor. Insbesondere im Bereich der Clan-Kriminalität werde das deutlich, so Pettinato. Er sagt aber auch: „Das heißt nicht, dass syrische Staatsbürger jetzt unter Generalverdacht stehen.“ 

Deswegen nehmen Clan-Experten der Polizei Essen kriminelle Syrer in den Fokus

Am Mittwoch (9. August) hatte die Polizei Essen bekannt gegeben, dass sie nach den Tumulten in Essen und Castrop-Rauxel bei ihren Ermittlungen zur Clan-Kriminalität Syrer verstärkt in den Blick nehmen will. Dazu soll die Besondere Aufbauorganisation (BAO) mit dem Schwerpunkt Clan um den Aufgabenbereich „Kriminalität durch Syrer“ erweitert werden. Das werde innerhalb der Behörden organisiert, sagt Pettinato. Dazu sollen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Wie viele, sei derzeit noch nicht klar.

Was bedeutet Clan-Kriminalität?

► Als Clankriminalität bezeichnen die Behörden Straftaten, die sich aus ethnisch abgeschotteten Subkulturen heraus entwickeln.

► Wenn die Rede von Clans ist, sind meist bestimmte Mitglieder von Großfamilien mit türkisch-arabischen Wurzeln gemeint. In Deutschland gehören nach Schätzungen des Bundeskriminalamts (BKA) rund 200.0000 Menschen zu solchen Großfamilien. Die meisten von ihnen sind nicht kriminell. Einige wenige aber haben sich zu Gruppierungen zusammengeschlossen, die Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität begehen.

► Viele gehören den sogenannten Mhallami an, einer arabischstämmigen Volksgruppe. Ihre Vorfahren wurden nach dem Ersten Weltkrieg aus der Türkei vertrieben, kamen dann in den Libanon. Als dort Bürgerkrieg ausbrach (1975 bis 1990), flohen viele der Familien nach Deutschland. Häufig wird deshalb auch von Libanesen-Clans gesprochen.

► Laut Landeskriminalamt gibt es bei jedem fünften Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität Bezüge zu Familienclans.

► Die kriminellen Clan-Mitglieder begehen schwere Straftaten, wie Menschenhandel, Betrug, Erpressung und Raub.

► Die Clan-Experten der Polizei Essen haben nun auch kriminelle Menschen mit syrischem Migrationshintergrund in den Fokus genommen. Das Vorgehen ist nicht unumstritten.

Der Sprecher macht deutlich: „Die Ausschreitungen im Juni waren nur der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.“ Schon vorher hatten die Beamtinnen und Beamten Kriminalität durch syrische Staatsangehörige im Blick. Besonders deutlich mache den Anstieg die PKS für das Jahr 2022, sagt Pettinato. Von insgesamt 22.396 Tatverdächtigen für Straftaten hatten 8678 nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. 1085 davon waren syrische Staatsbürger. „Damit liegen sie auf dem ersten Platz“, sagt Pettinato. In der zweitgrößten Gruppe waren Tatverdächtige aus der Türkei, die drittgrößte Gruppe bildeten Tatverdächtige aus Bulgarien.

Clan-Kriminalität in Essen geht zunehmend auch von syrischen Staatsangehörigen aus

Die Polizei Essen nimmt bei der Bekämpfung von Clan-Kriminalität eine neue Gruppe in den Blick.

Insgesamt machen Menschen aus Syrien 4,8 Prozent aller Tatverdächtigen aus. Unter denjenigen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, hat ihre Gruppe einen Anteil von 12,5 Prozent – eine Zahl, die signifikant ist. „Die neue Spezialisierung bedeutet aber nicht, dass jeder syrische Tatverdächtige jetzt dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet wird“, betont Pettinato. Dafür müsse es Anhaltspunkte geben.

Polizei: Kein Generalverdacht gegen Menschen aus Syrien

Die kriegen die Ermittlerinnen und Ermittler unter anderem aus der Zusammenarbeit mit der Stadt Essen, dem Zoll und der Bezirksregierung in Düsseldorf. Bis zu viermal in der Woche treffe man bei Einsätzen aufeinander, etwa wenn Shisha-Bars oder Wettbüros durchsucht werden, sagt Pettinato. Dabei sei aufgefallen, dass einige dieser Einrichtungen, bei denen Gesetzesverstöße aufgefallen sind, plötzlich in den Händen von Menschen aus Syrien liegen. „Da ist etwa eine Shisha-Bar plötzlich in syrischer Hand, die vorher einem libanesischen Clan gehört hat.“

Auch hier betont Pettinato, dass es keinen Generalverdacht gegen Menschen aus Syrien gebe. „Wenn wir da einen Laden kontrollieren und es ist absolut kein Verstoß festzustellen, dann kommen wir da auch erstmal nicht wieder.“ Es müssen Hinweise vorliegen, so der Polizist.

Zuletzt hatte es Kritik am Vorgehen der Polizei bei der Bekämpfung von Clan-Kriminalität in NRW gegeben. Dabei hatte etwa der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Innenminister Herbert Reul (CDU) vorgeworfen, sich bei Razzien für die Medien zu inszenieren. Der hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kriminelle Clan-Mitglieder leichter abschieben zu können, war auf gemischtes Echo gestoßen.

Fokus auf einzelne Bevölkerungsgruppe: „Hat nichts mit Rassismus zu tun

In dem neuen Aufgabenbereich der Polizei widme man sich jetzt vor allem erstmal dem Kennenlernen der syrischen Kultur. „Da interessiert uns auch, wie man in Syrien etwa der Polizei gegenübersteht, um da ein besseres Verständnis für zu kriegen.“

Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in Essen?

►Insgesamt leben Essen insgesamt 593.489 Personen.

►Davon haben 227.475 einen Hintergrund mit Einwanderungsgeschichte.

►Nach der Türkei und Polen ist Syrien auf dem dritten Platz bei den zehn häufigsten Herkunftsländern.

►17.631 Menschen aus Syrien leben in Essen. 

(Quelle: Stadt Essen/Stand Dezember 2022)

Ist der Fokus auf eine Bevölkerungsgruppe bei polizeilichen Ermittlungen nicht rassistisch? Das weist Pettinato klar zurück. „Wir berufen uns hier auf die Fakten – unabhängig von der Nationalität“, sagt er. Wenn nun etwa Menschen aus einem anderen Land besonders viele Straftaten begehen, würde man sich auf diese Staatsbürger konzentrieren. „Das hat nichts mit Rassismus zu tun.“

Wissenschaftler: Polizei will Probleme in den eigenen Reihen verschleiern

Prof. Dr. Thomas Feltes, Jurist und Polizeiwissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum, sieht das anders. Er sagt, die Polizei habe kein Recht, ihre Ermittlungen auf Personen einer bestimmten Nationalität zu konzentrieren. Der Vorgang verstoße gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand wegen seiner Herkunft oder Nationalität benachteiligt werden darf. „Zulässig ist eine Orientierung an bestimmten Straftaten oder Deliktsgruppen, aber nicht an Personen.“

Er sieht in dem Vorgang staatlich verordnetes Racial Profiling, der daher unzulässig sei. Feltes findet deutliche Worte für die Pläne der Polizei Essen. Die versuche damit von eigenen Problemen, etwa Rassismus in den eigenen Reihen, abzulenken und dokumentiere so ihre Unfähigkeit, Kriminalitätsprobleme in Partnerschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern in Essen und Umgebung zu lösen. „Mittel- bis langfristig ist diese Strategie gefährlich, weil sie die Kluft zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und der Polizei weiter vertieft.“

Was ist Racial Profiling?

► Unter dem Begriff „Racial Profiling“ bezeichnet man eine Methode der Polizei, Menschen anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes zu kontrollieren.

► Dabei sind etwa das physische Erscheinungsbild, Hautfarbe oder die Gesichtszüge einer Person ausschlaggebend.

► Diese Art der Polizeipraxis ist durch Gerichtsverfahren zuletzt offensichtlicher in den Fokus gerückt.

► Kritik an dieser Methode und Rassismus-Vorwürfe kommen unter anderem aus der Wissenschaft und Betroffenenorganisationen.

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Eine andere Meinung hat Prof. Dr. Christoph Gusy, Rechtswissenschaftler von der Uni Bielefeld. Er sagt, die Ermittlungen nach Staatsangehörigkeit seien im Kontext der Clan-Kriminalität zulässig. „Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass auch andere Nationalitäten solche kriminellen Strukturen bilden können, dann ist es so“, schreibt er auf Anfrage von wa.de. Dann liege es nahe, solche Ermittlungen auch auf diese Bevölkerungsgruppen auszudehnen.

Einen Fall von Racial Profiling sieht er in dem Vorgang nicht. Das beziehe sich auf äußere Merkmale, wie etwa die Hautfarbe, anhand derer die Polizei Menschen gezielt kontrolliert. Wo Verdacht auf einen Clan bestehe, könne auf Clan-Kriminaliät ermittelt werden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. „Mit Racial Profiling hat das gar nichts zu tun.“ (ebu/mit dpa)

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