VonMoritz Maierschließen
Schwarz-Rot muss einer afghanischen Familie nach einem Gerichtsurteil Visa erteilen. Der Fall könnte zum Exempel für Tausende weitere werden.
Berlin – Es ist die nächste Niederlage der neuen Bundesregierung vor Gericht. Zumindest vorerst. Obwohl Schwarz-Rot und besonders CDU und CSU darauf pochen, die Migration nach Deutschland massiv einzuschränken und dabei auch bereits gegebene Aufnahmezusagen an Afghanerinnen und Afghanen auszusetzen, schiebt das Verwaltungsgericht Berlin der Bundesregierung in einem Eilverfahren einen Riegel vor. Das Urteil: Das Auswärtige Amt muss einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Manche sehen darin ein Grundsatzurteil. Die Union dagegen bremst.
Niederlage vor Gericht: Bundesregierung muss Afghanin Einreisevisa erteilen
Über das Bundesaufnahmeprogramm gab Deutschland nach dem Abzug aus Afghanistan und der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen – viele davon halfen der Bundeswehr vor Ort – ein Schutzversprechen und stellte Ihnen die Einreise nach Deutschland in Aussicht. Doch nicht alle Menschen gelangten direkt aus Afghanistan nach Deutschland, tausende mussten vor den Taliban nach Pakistan fliehen. Bis heute verharren noch rund 2500 in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad – einige von ihnen mit festen Zusagen zur Einreise nach Deutschland.
Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz will die gegebenen Schutzzusagen dort, wo es rechtlich machbar ist, zurücknehmen. „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“, heißt es im Koalitionsvertrag. Das Verwaltungsgericht urteilt nun jedoch, dass gegebene Schutzversprechen nicht ohne weiteres aufgekündigt werden dürfen.
Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen. Das Auswärtige Amt muss der Familie sofort die Visa zur Einreise erteilen. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ob es soweit kommt, ist noch offen.
Gerichtsurteil mit Vorbildfunktion für weitere afghanische Geflüchtete?
Das vorläufige Urteil freut die NGO „Kabul Luftbrücke“, die sich für die betroffenen Afghaninnen und Afghanen einsetzt. „Auch eine neu gewählte Bundesregierung darf nicht die Verfahren in Pakistan aussetzen und die Vergaben von Visa verweigern, weil sie hofft, die dort wartenden afghanischen Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Akademikerinnen und Künstler, Sportlerinnen und vielen andere, denen die Aufnahme in Deutschland zugesagt wurde, würden dann freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren“, heißt es von der Organisation mit Blick auf das Urteil.
Für die Luftbrücke steht die Entscheidung für mehr als einen Einzelfall. „Das Verwaltungsgericht Berlin stellt grundsätzlich und mit Blick auf alle Menschen mit einer deutschen Aufnahmezusage klar: Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, die Zusagen umzusetzen, und zwar schnell. Ansonsten drohen Schäden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.“ Die Kabul Luftbrücke fordert die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf, „um zu verhindern, dass diese Menschen in den nächsten Wochen und Monaten nach Afghanistan abgeschoben werden. Dazu ist sie nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verpflichtet.“
CDU drückt auf die Bremse: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“
Die stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp steht dennoch weiter hinter dem Regierungsziel. „Im Koalitionsvertrag haben wir richtigerweise vereinbart, dass freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beendet und keine neuen Programme aufgelegt werden“, so Stumpp im Gespräch mit unserer Redaktion.
Zum Urteil sagt die stellvertretende Generalsekretärin: „Noch offene Einzelfälle aus bestehenden Programmen sollten genau geprüft werden. Vor allem die Sicherheitsüberprüfungen müssen sehr sorgfältig durchgeführt werden.“ Mit diesen Prüfungen will die Regierung sicherstellen, keine Gefährder nach Deutschland zu lassen. Jedoch setzte das zuständige Innenministerium die Prüfungen schon vor Wochen aus, zog sogar die zuständigen BAMF-Beamten aus Pakistan ab.
Entgegen der Warnungen der Kabul Luftbrücke und von Betroffenen, die von einer massiven Bedrohungslage in Pakistan sprechen, will CDU-Politikerin Stumpp nichts überstürzen: „Gründlichkeit geht dabei vor Schnelligkeit, denn es gibt keinen Grund zur Eile: Für Menschen im Verfahren mit Aufenthalt in Pakistan ist die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch das Auswärtige Amt organisiert.“
Mit klaren Worten äußerte sich der Koalitionspartner. „Wir sehen uns von der Entscheidung bestätigt und erwarten, dass jetzt schnell gehandelt wird“, sagte SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede gegenüber unserer Redaktion. „Denn es geht auch um die Frage der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.“ Ihr Appell: „Deutschland muss sich an seine eigenen Regeln und Zusagen halten.“ (mit dpa)
Rubriklistenbild: © IMAGO/ dts Nachrichtenagentur


