Zerreißprobe für das Weltstrafgericht?

Das „politische Dilemma“ um Netanjahu: Polen missachtet Haftbefehl vor Auschwitz-Gedenken

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Die polnische Regierung hatte vor, den Haftbefehl gegen Netanjahu beim Auschwitz-Gedenken zu ignorieren. „Ein schwerwiegendes Problem“, erklärt Völkerrechtler Safferling.

Warschau – An der Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau nehmen neben Überlebenden auch Staats- und Regierungschefs teil. Bundeskanzler Olaf Scholz, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hingegen soll israelischen Medienberichten zufolge von vornherein nicht geplant haben, an dem Gedenken in Auschwitz teilzunehmen. Spekuliert wurde: Netanjahu würde nicht nach Polen reisen, weil er dort aufgrund des gegen ihn erlassenen Haftbefehls verhaftet werden müsste.

Auschwitz-Gedenken: Polens Regierung setzt sich über Netanjahu-Haftbefehl hinweg

Anfang Januar kündigte die polnische Regierung mit Blick auf den Gedenktag an, sich über den Haftbefehl hinwegzusetzen. Polens Ministerpräsident Donald Tusk erklärte, jeder Vertreter der israelischen Führung, der an dem Gedenken teilnehmen wolle, könne sich sicher fühlen und werde in Polen nicht verhaftet. Einen entsprechenden Beschluss habe sein Kabinett verabschiedet. Die Entscheidung der polnischen Regierung nennt Christoph Safferling, Professor für Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg „ein schwerwiegendes Problem“.

Auschwitz-Gedenken: Trotz des Haftbefehls hat Polens Regierungschef Donald Tusk erklärt, dass Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nicht verhaftet würde. (Montage)

Internationaler Haftbefehl gegen Netanjahu: „Politisches Dilemma“ für Staaten, Zerreißprobe für IStGH?

Rund zwei Monate sind vergangen, seit der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegen Israels Ministerpräsidenten und den damaligen Verteidigungsminister Israels, Joaw Galant, einen Haftbefehl erlassen hat. Der erste Haftbefehl gegen einen westlichen Regierungschef sorgte für heftige Kritik. Bereits kurz nach Erlass war die Rede von einer Zerreißprobe für das Weltstrafgericht.

Im Falle der israelischen Regierung sei das „politische Dilemma“, vor dem Staaten angesichts internationaler Haftbefehle stünden, „besonders heikel“, erklärt Safferling gegenüber IPPEN.MEDIA. Der Grund: „Es handelt sich nicht um einen Diktator irgendeines fernen Staates, sondern um den Regierungschef Israels.“ Obwohl auch der Jurist erklärt, die „diplomatischen Probleme“ zu sehen: „Rechtsstaatlich gesprochen, muss Polen diesen Haftbefehl vollstrecken. Da gibt es keine zweite Meinung.“

Staaten missachten IStGH-Haftbefehle – Deutschland weicht klarem Bekenntnis aus

Dass Polen von vornherein erklärt, den Haftbefehl nicht zu vollstrecken, sei problematisch, „denn so viel kann das Völkerstrafrecht aktuell nicht ausrichten, aber was es tut, ist Reisefreiheit einzuschränken“. Polen ist nicht der erste Staat, der sich über einen internationalen Haftbefehl hinwegsetzt. 2024 empfing beispielsweise die Mongolei Russlands Präsidenten Wladimir Putin zum Staatsbesuch. Was folgte, war Kritik der Vertragsstaatenversammlung. „Viel mehr kann nicht passieren. Da fehlen dann auch großartige Mechanismen“, erklärt der Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien.

Wichtig sei nicht nur, dass Staaten sich immer wieder daran erinnern, sich der Rechtsprechungskompetenz des Gerichtshofs unterworfen zu haben. Der Gerichtshof müsse dann auch unterstützt werden, „wenn er das tut, wofür wir ihn geschaffen haben, Kriegsverbrechen zu verfolgen“. Nachdem der IStGH den Haftbefehl im vergangenen Winter erlassen hatte, tat sich auch die deutsche Bundesregierung mit einem klaren Bekenntnis schwer. Damals schrieb die Regierung in einer Stellungnahme, sie habe den Haftbefehl „zur Kenntnis genommen“ und Deutschland sei „einer der größten Unterstützer des IStGH“.

Internationaler Haftbefehl: Merz nennt Netanjahu-Verhaftung in Deutschland „unvorstellbar“

Auf der anderen Seite hieß es: „Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden.“ Innerstaatliche Schritte wolle die Bundesregierung gewissenhaft prüfen – „Weiteres stünde erst dann an“, wenn ein Besuch der israelischen Führung „absehbar“ sei.

Für Deutschland, erklärt Safferling, sei das Dilemma das Gleiche wie im Falle Polens. „Es ist vielleicht sogar politisch heikler als bei einem anderen Mitgliedstaat des internationalen Strafgerichtshofs.“ Dennoch müsse auch für Deutschland die Lage klar sein: „Man muss auch politisch dafür kämpfen, dass jeder, der unter dem Verdacht steht, Kriegsverbrechen begangen zu haben, auch wenn es ein befreundeter Staat ist, sich entsprechend dieser Verantwortung stellt und die Kriegsverbrechen aufhören.“

Deutlicher als die Bundesregierung hat sich am Donnerstag CDU-Chef und Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz geäußert. In Berlin erklärte Merz einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP zufolge, er werde „alles tun“, um „eine entsprechende Vollstreckung dieses Spruchs des Internationalen Strafgerichtshofs abzuwenden“. Netanjahu im Falle eines Deutschland-Besuchs festzunehmen, nannte der CDU-Chef „unvorstellbar“.

Polens Netanjahu-Ankündigung: „Autorität des internationalen Strafgerichtshofs massiv unterminiert“

Im Falle Polens hatte Präsident Andrzej Duda die Regierung gebeten, israelische Regierungsvertreter einreisen zu lassen und damit den Haftbefehl zu ignorieren. „Das Schlimme ist dabei, dass auch diese Aussagen die Autorität des internationalen Strafgerichtshofs massiv unterminieren und dann stellt sich irgendwann die Frage, was für einen Sinn hat dieses Gericht eigentlich überhaupt?“, so Safferling. Generell befinde sich das Weltgericht derzeit in „schwierigen Gewässern“.

„Die USA haben wieder Gesetze in Kraft gesetzt, die Sanktionen vorsehen für Personen, Staaten und Unternehmen, die mit dem internationalen Strafgerichtshof kooperieren“, erklärt Safferling. Auch gingen dem IStGH die Angeklagten aus. „Da werden jetzt die letzten Fälle verhandelt, aber dann werden bald die Gerichtssäle leer sein“, erklärt der Professor für Internationales Strafrecht und Völkerrecht. Zwar gebe es „viele Haftbefehle, aber keine Angeklagten“. (pav)

Rubriklistenbild: © Abir Sultan/Pool European Pressphoto Agency/AP/dpa, Michael Kappeler/dpa

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