„Projekt Silberlocke“

Drei Promis fürs Parlament: Wie die Linke erneut in den Bundestag einziehen will

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Die Linke versucht mit „Projekt Silberlocke“ über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen. Daran gibt es auch Kritik.

Frankfurt – An diesem Mittwochmorgen soll es endlich losgehen. Dann startet die Linke ihr ultimatives Rettungsprojekt. Genannt wird es „Projekt Silberlocke“. Der frühere Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch (66), derzeit noch amtierende Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (68) und der frühere PDS-Parteichef und Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi (76) bewerben sich wieder oder erneut um ein Direktmandat im Bundestag. Gewinnen sie alle drei, kann die Linke sicher in den Bundestag einziehen – auch wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

Möglich macht das die sogenannte Grundmandatsklausel, die im neuen Wahlrecht abgeschafft worden war – vom Bundesverfassungsgericht im Sommer aber wieder in Kraft gesetzt wurde. Danach zieht jede Partei in den Bundestag ein, die es schafft, mindestens drei Direktmandate zu gewinnen.

Bei entsprechendem Wahlergebnis kann die Linke nun sogar wieder eine Fraktion bilden. Projekt Silberlocke ist also der letzte Versuch vor dem Untergang. Parteichef Jan van Aken ist überzeugt, dass er nicht fehlschlagen wird und zeigte sich am Montag euphorisch. Die Kandidatur der drei altgedienten Parteigrößen sieht er als „Garantie, dass wir im nächsten Bundestag vertreten sein werden“.

Die Linke will über Direktmandate wieder in den Bundestag einziehen (Archivbild).

Mit „Projekt Silberlocke“ Direktmandate bei der Bundestagswahl 2025 ergattern

Die drei Politpromis hatten sich lange geziert und offen gelassen, ob sie wirklich antreten wollen. Bartsch und Gysi hatten im Sommer nach der Europawahl erst mal zur Bedingung gemacht, dass die Parteiführung abtritt. Das erklärten sie in einem Hintergrundgespräch, aus dem ausdrücklich zitiert werden durfte. Mittlerweile gibt es mit Jan van Aken und Ines Schwerdtner eine neue Parteispitze. Für Gysi könnte es überdies ein Anreiz gewesen sein, dass er bei einer Wiederwahl vermutlich Alterspräsident des Deutschen Bundestages wäre. In einer Talkshow kokettierte er schon damit, dass der Alterspräsident keine Zeitbegrenzung bei seiner Rede habe.

Die Linke war bereits bei der Bundestagswahl 2021 knapp unter fünf Prozent geblieben. Damals hatten die Direktmandate von Gregor Gysi, Gesine Lötzsch und Sören Pellmann den Verbleib gesichert. Lötzsch tritt nicht wieder an, Pellmann aber schon. Er ist aussichtsreicher Direktkandidat in Leipzig.

Für den Einzug ins Parlament nach der Bundestagswahl: Freie Wähler ziehen nach

Es gibt noch mindestens eine weitere Partei, die versucht, über drei Direktmandate ins Parlament zu kommen. Auch der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, plant ein ähnliches Projekt. „Drei plus X an Direktmandaten“, hat er als Devise ausgegeben. Aiwanger und zwei populäre Landräte seiner Partei könnten reichen, um die Freien Wähler nach Berlin zu bringen. Früher rechneten Parteien ihre Erfolge an Prozentpunkten, heute zählt zumindest bei den Kleinen der Kniff.

Bei vergangenen Bundestagswahlen waren die Freien Wähler stets klar an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert – ihr bislang bestes Ergebnis waren 2,4 Prozent im Jahr 2021. Auch in aktuellen Umfragen sind die Freien Wähler entweder gar nicht einzeln aufgeführt oder liegen deutlich unter fünf Prozent.

CSU gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel: Direktmandate bedeutsam

Linke und Freie Wähler können sich für diese guten Aussichten bei der CSU bedanken. Die Union hatte vor dem Bundesverfassungsgericht aus vielen Gründen gegen das neue Wahlrecht geklagt. Das Gesetz wurde aber im Wesentlichen bestätigt – bis auf die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Denn diese würde die CSU ungerecht treffen. Sie tritt ja ausschließlich in Bayern an und stellt derzeit 43 Bundestagsabgeordnete – alles Direktkandidaten. Bundesweit erreicht die Regionalpartei nur Prozentwerte um die fünf Prozent. Sie war vom neuen Wahlrecht demnach besonders betroffen.

Ohne Grundmandatsklausel keine CSU im Bundestag – dieses Szenario hat das höchste deutsche Gericht nun verhindert. Und damit womöglich stabile Mehrheiten für eine neue Koalition. Das sagt der Wahlrechtsexperte Robert Vehrkamp von der Bertelsmann-Stiftung . „Die Grundmandatsklausel könnte für das Wahlergebnis, die Zusammensetzung des Bundestages und die Regierungsbildung einen prägenden Einfluss haben“, sagt er. Umso mehr werfe das die Frage nach ihrer Legitimität auf: „Sind die Anliegen einer 3-Prozent-Partei mit drei im Bundesgebiet verstreut gewonnenen Direktmandaten wirklich repräsentationswürdiger als die Anliegen einer 4,5-Prozent-Partei ohne solche Direktmandate?“, fragt Vehrkamp. „Ich würde das sehr klar verneinen.“

Rubriklistenbild: © imago images/Karina Hessland

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