Nach Gerichtsentscheid landen 14 Afghanen in Deutschland
VonKatja Thorwarth
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Trotz Widerständen des Innenministeriums: In Hannover landen 14 Menschen aus Afghanistan, die sich ihre Einreise nach Deutschland gerichtlich erstritten haben.
Hannover – Nach wie vor warten knapp 2000 Menschen in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland. Das Aufnahmeprogramm wurde jedoch durch die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) bereits im Mai gestoppt. Und das, obwohl den durch die islamistischen Taliban gefährdeten Menschen die Aufnahme zugesagt wurde und viele bereits alle Schritte der Sicherheitsprüfung durchlaufen haben – neben früheren Ortskräften und ihren Angehörigen sind das unter anderem Anwälte oder Journalistinnen für Menschenrechte.
Vielfach wurden Gerichte bemüht, um die Versprechen Deutschlands einzuhalten und den Menschen die notwendigen Visa zu erstellen. Dieses Prozedere haben nun 14 von ihnen erfolgreich absolviert. Am Donnerstag (30. Oktober) um 17.30 Uhr landete in Hannover ein Flugzeug aus Istanbul mit 14 afghanischen Staatsangehörigen. „Es handelt sich dieses Mal ausschließlich um Personen mit einer Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“, teilte das Innenministerium um Alexander Dobrindt (CSU) mit. Für alle Betroffenen liegen den Angaben zufolge die erforderlichen Ausreisegenehmigungen der pakistanischen Behörden vor.
14 Afghanen nach Deutschland eingereist wegen deutscher Gerichtsbeschlüsse
Demnach handelt es sich ausschließlich um Menschen, bei denen rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse Deutschland verpflichteten, die Einreise zu ermöglichen und entsprechende Visa auszustellen. Alle hätten das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen. Über diesen Weg – von Pakistan über Istanbul – waren bereits zweimal Menschen aus verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach Hannover gebracht und später auf die Bundesländer verteilt worden.
Aufnahmebescheid
„Teil Eins“ des Aufnahmebescheides enthält die Aufnahmezusage unter einem Widerrufsvorbehalt bezüglich des durchzuführenden Sicherheitsinterviews. „Teil Zwei“ ist die Einreiseberechtigung und enthält gegebenenfalls noch Angaben zur Zuweisung bezüglich des Bundeslandes in Deutschland.
Das Prozedere: Auswahlverfahren, Aufnahmezusage, Biometrie und Visa-Antrag bei der Deutschen Botschaft in Islamabad und erfolgreiche Dokumentenprüfung. Auf diese folgt die Zulassung zum „Sicherheitsinterview“ durch BKA, Verfassungsschutz und Bundespolizei.
Diese schleppende Aufnahme steht seit langem in der Kritik. Die Menschen, die mit ihren Familien teils seit Jahren in Islamabad ausharren, stehen unter Druck, da sie stets Gefahr laufen, von den pakistanischen Behörden verhaftet und abgeschoben zu werden. Dies geschieht jedoch vor dem Hintergrund rechtlich bindender Aufnahmezusagen, wie die Rechtsanwältin Victoria Lies aus Berlin gegenüber FR.de von Ippen.Media erklärte. In vielen Fällen würden sogar gerichtlich entschiedene Fälle im Nachgang vom Innenministerium neu aufgerollt. Lies hat mittlerweile Anzeige gegen Dobrindt erstattet.
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Laut Bundesregierung leben in Pakistan noch um die 1910 Menschen mit einer Aufnahmezusage beziehungsweise Aufnahmeerklärung aus den Aufnahmeverfahren. Darunter sind knapp 220 afghanische Staatsangehörige aus dem Verfahren für ehemalige Ortskräfte, etwa 60 afghanische Staatsangehörige, deren Namen auf einer „Menschenrechtsliste“ stehen, knapp 600 Afghanen aus dem sogenannten Überbrückungsprogramm und etwa 1030 afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.
Wann beziehungsweise ob sie nach Deutschland einreisen können, scheint von deutschen Gerichten abzuhängen. Denn, das hat die Vergangenheit gezeigt: Selbst gerichtlich angedrohte Zwangsgelder sorgen nicht für ein schnelles Handels der Bundesregierung. (Quellen: dpa, eigene Recherchen) (ktho)