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Darf man auf dem Balkon einen Joint rauchen – auch wenn Schulkinder dabei zusehen? Wie groß muss der Abstand sein? Ein Rechtsanwalt gibt Antworten.
Hamm - „Die Polizisten müssen jetzt mit einem Rollmaßband rausgehen und prüfen, wie groß der Abstand zur Schule ist“, kritisierte neulich NRW-Innenminister Herbert Reul das Cannabisgesetz (CanG) von Karl Lauterbach, das ab dem 1. April in Kraft treten soll. Bei den neuen Regelungen gilt es, einige Feinheiten zu beachten. Doch muss wirklich mit einem Maßband ermittelt werden, ob der Joint nun geraucht werden darf, oder nicht? Auf Anfrage von wa.de erklärt Arndt Kempgens, Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen, die Details.
Kiffen mit Maßband und Bubatzkarte? Regeln der Cannabis-Legalisierung
Grundsätzlich gelten folgende Verbote beim Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum:
- In unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren.
- In Anbauvereinigungen oder in Sichtweite von Anbauvereinigungen.
- In Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.
- In Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.
- Zur groben Orientierung hilft die sogenannte Bubatzkarte.
Doch was genau bedeutet „Sichtweite“? Und was ist mit dem privaten Raum? Darf ich in Sichtweite von Schulkindern auf meinem Balkon kiffen? „Der private Bereich ist gewissermaßen eine Grauzone“, sagt Arndt Kempgens. „Ich vermute, dass in den meisten Fällen die Privatsphäre als Gut überwiegt.“ Es sei aber letztendlich Ermessenssache und müsste von Fall zu Fall von einem Richter entschieden werden. Allenfalls, wenn man aktiv und nachweislich provoziert, und es darauf anlegt, vor Minderjährigen zu rauchen, drohe auch im Privatbereich eine Strafverfolgung.
Regeln der Cannabis-Legalisierung: Kiffen mit Maßband?
Auch der Begriff „Sichtweite“ ist nicht klar definiert. „Da muss man darauf achten, worum es dem Gesetzgeber geht“, sagt Kempgens. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium an manchen Stellen angibt, dass ein 100-Meter-Radius um den Eingang einer relevanten Einrichtung gemeint ist, sei „Sichtweite“ eigentlich selbsterklärend. Wichtig sei, dass man tatsächlich sichtbar ist. Also dürfte man vermutlich auch in 50 Metern Abstand zu einem Kindergarten einen Joint rauchen, solange die Sicht verdeckt wird, etwa durch ein ganzes Haus.
Insofern wird es wohl nicht notwendig sein, abzumessen, ob sich nicht doch eine Schule irgendwo im 100-Meter-Radius befindet. Es sollte genügen, sich einfach umzuschauen, und vielleicht einen Blick auf die Karte zu werfen.
Kein Kiffen in Cannabis Clubs und mehr kuriose Details zu CanG
Vielleicht etwas überraschend ist, dass auch in den Anbauvereinigungen oder Cannabis Social Clubs nicht geraucht werden darf. Das Verbot ist sogar noch strenger. Auch bei den Clubs gilt ein Konsumverbot im 100 Meter Bereich um den Eingang der Einrichtung.
Weiterhin ist bislang nicht klar, wie eine Anpassung der Regeln für das Autofahren mit Cannabis ausfallen wird. Bisher gibt es nur einen Richtwert für den THC-Gehalt im Blut. Ab einem Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blut nehmen Gerichte und Bußgeldbehörden aktuell eine Wirkung der Droge an. Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, neue Grenzwerte prüfen zu wollen.
Kritiker äußern Bedenken, dass das neue Gesetz übereilt beschlossen wurde und Kontrollbehörden zu viel abverlangen würde. So etwa NRW-Innenminister Reul: „Wo sollen eigentlich die Polizisten dafür herkommen? Kann ja einer mal den Vorschlag machen: Wir sollen in Zukunft keinen Kindermissbrauch mehr bekämpfen, sondern stattdessen irgendwelche fröhlichen Kiffer jagen.“ Befürworter des Gesetzes, wie etwa der Deutsche Handverband (DHV) halten dagegen.
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