Deutschland droht finanzieller Engpass

Rente in Gefahr: Wie der demografische Wandel für Kürzungen sorgen könnte

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Die Zukunft der Rente ist ungewiss. Der demografische Wandel belastet das System. Rentenkürzungen könnten unausweichlich werden – wenn keine Lösungen gefunden werden.

Der demografische Wandel stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen – vor allem im Rentensystem. Immer weniger junge Beitragszahler müssen für eine wachsende Zahl an Rentnern aufkommen. Experten warnen, dass dieses Ungleichgewicht langfristig finanzielle Engpässe verursachen könnte. Stehen daher Rentenkürzungen in Zukunft bevor, oder gibt es Alternativen, um die Altersvorsorge stabil zu halten? Ein Blick auf aktuelle Prognosen und Lösungsansätze zeigt, wie ernst die Lage wirklich ist.

Der demografische Wandel in Deutschland belastet das Rentensystem, weil immer weniger Erwerbstätige für eine wachsende Zahl an Rentnern aufkommen müssen.

Demografischer Wandel in Deutschland – warum der Generationsvertrag Rente gefährdet

Wie sicher ist die Rente in Deutschland wirklich? Reicht das Einkommen im Ruhestand aus, um Altersarmut zu vermeiden? Diese Fragen beschäftigen aktuell Millionen Menschen quer durch alle Generationen. Laut einem Bericht von echo24.de brauchen Senioren dafür eine bestimmte Mindestsumme. Doch der demografische Wandel bringt das Rentensystem zunehmend unter Druck: Während die Lebenserwartung in Deutschland steigt, werden gleichzeitig deutlich weniger Kinder geboren als noch vor 60 Jahren.

Das Ergebnis ist ein Ungleichgewicht – immer mehr Ältere stehen immer weniger Jüngeren gegenüber. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt, dass dieses Verhältnis große Herausforderungen mit sich bringt. Denn die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageverfahren: Aktive Beitragszahler finanzieren die Renten der aktuellen Generation.

Der sogenannte Generationsvertrag funktioniert aber nur, solange genug Einzahler vorhanden sind. Wenn in Zukunft immer weniger Erwerbstätige die Renten für immer mehr Ruheständler tragen müssen, drohen langfristig finanzielle Engpässe. Rentenkürzungen könnten dann kaum noch zu verhindern sein.

Rentenniveau bis 2031 gesichert – doch danach könnte langsameres Wachstum drohen

In den kommenden Jahren dürfen sich Rentner in Deutschland auf stabile Rentenerhöhungen einstellen – auch wenn diese längst nicht mehr so hoch ausfallen wie früher. Wie sich die Rentenanpassungen bislang entwickelt haben, hat echo24.de bereits in einem separaten Artikel aufgezeigt.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Doch wie lange bleibt das Rentenniveau stabil? Die Bundesregierung unter Merz hat die sogenannte Haltelinie bis 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben. Danach fordern führende Wirtschaftsforschungsinstitute ein langsameres Wachstum der gesetzlichen Renten. Konkret sollen Bestandsrenten künftig schwächer steigen als die Löhne und Gehälter der Beschäftigten.

Nachhaltigkeitsfaktor: Droht eine Rentenkürzung für deutsche Senioren?

Ein zentraler Punkt dabei ist der Nachhaltigkeitsfaktor, der in der Rentenformel das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner stärker als die der Beschäftigten, würden Renten langsamer wachsen als die Verdienste. Damit droht eine Rentenkürzung durch die Hintertür, schreibt Ihre-Vorsorge.

Wenn Renten kaum noch steigen, während Preise und Lebenshaltungskosten weiter anziehen, sinkt die Kaufkraft der Senioren spürbar. Schon heute lebt laut Berechnungen rund jeder siebte Rentner in Deutschland an oder unter der Armutsgrenze. Um dem entgegenzuwirken, setzt die Bundesregierung auf die Aktivrente. Wer über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll steuerlich profitieren und so die eigene Altersvorsorge stärken.

Rubriklistenbild: © IMAGO

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