VonJuliane Reyleschließen
Wie viel dürfen Hinterbliebene, die eine Witwenrente vom Staat beziehen, hinzuverdienen? Eine Tabelle zeigt die aktuell gültigen Freibeträge.
Wer eine Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezieht, stellt sich die grundlegende Frage: Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mir die Rente gekürzt wird? echo24.de erklärt, wie die Einkommensanrechnung funktioniert, was sich im Juli 2025 bei der Witwenrente geändert hat und was Hinterbliebene im Blick haben sollten.
Wie wird die Grenze für den Hinzuverdienst zur Witwenrente monatlich berechnet?
Die Rente wegen Todes wird dadurch charakterisiert, dass sie nach dem Tod eines Versicherten gezahlt wird – also als Witwen-, Witwerrente oder Hinterbliebenenrente. Das eigene Einkommen wird nur dann tatsächlich auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.
Wichtige Regeln zur Hinterbliebenenrente im Überblick:
- In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesfall – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird grundsätzlich kein Einkommen angerechnet.
- Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.
- Wird der Freibetrag überschritten, so wird der übersteigende Teil nicht vollständig, sondern zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
- Für Waisenrenten gilt: Es erfolgt grundsätzlich keine Einkommensanrechnung.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Im Dezember 2025 steht eine Änderung bei der Witwenrente an, die zu Kürzungen führen kann. Doch die Angst vor Witwenrenten-Kürzungen lässt viele Hinterbliebene einen Fehler machen. Es gilt sich ausführlich über das Thema zu informieren, denn die Deutsche Rentenversicherung hat bereits verkündet, dass keine drastischen Kürzungen drohen.
Diese Freigrenzen sollten Hinterbliebene 2026 kennen – Änderungen bei der Rente wegen Todes
Seit dem 1. Juli 2025 gelten für die Hinterbliebenenrente neue Zahlen. Der neue Rentenwert wurde bundesweit einheitlich mit 40,79 Euro festgelegt. Daraus ergibt sich für die Hinterbliebenenrente aktuell ein Freibetrag von 26,4 × 40,79 € = 1076,86 € pro Monat.
Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 5,6 × 40,79 € = 228,42 € pro Kind.
Beispielwerte für die Hinterbliebenenrente ab Juli 2025:
| Witwe/Witwer ohne Kinder | 1076,86 Euro pro Monat |
| Mit einem Kind | Circa 1305,28 Euro (1076,86 Euro + 228,42 Euro) |
| Mit zwei Kindern | Circa 1533,71 Euro |
Wichtig: Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen im aktuellen Monat, sondern das Nettoeinkommen des vorherigen Kalenderjahres. Das heißt konkret: Wenn das eigene Einkommen unter dem Freibetrag bleibt (zum Beispiel 1076,86 Euro für Juli 2025 bis Juli 2026 ohne Kinder), bleibt die Rente wegen Todes voll erhalten – ohne Kürzung. Liegt das monatliche Einkommen darüber, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt – und zwar um 40 Prozent des Überschusses.
Gibt es Kinder mit Anspruch auf Waisenrente, beziehungsweise waisenrentenberechtigte Kinder, erhöht sich der Freibetrag entsprechend – das heißt: Es darf mehr hinzuverdient werden, bevor eine Kürzung einsetzt.
Rentenbescheid24 rät, darauf zu achten, dass das Einkommen rechtzeitig gemeldet werden muss und dass der Rentenbescheid geprüft wird– damit nicht zu viel gekürzt wird oder rückwirkend Nachforderungen drohen.
Die Rente wegen Todes – wie etwa eine Witwen- oder Witwerrente – bietet eine wichtige Absicherung. Gleichzeitig gilt: Wer eigenes Einkommen erzielt, muss die Regeln zur Einkommensanrechnung beachten. Ab dem 1. Juli 2025 wurde der Freibetrag deutlich angehoben – das ist eine spürbare Entlastung und ermöglicht Hinterbliebenen, mehr Einkommen zu behalten, ohne ihre Rente automatisch zu verlieren. Eine Tabelle zeigt auch die neuen Freibeträge bei der Witwenrente ab Juli 2026.
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