VonAdrian Kilbschließen
Viele Witwen und Witwer überlegen, ihr Einkommen zu reduzieren, damit ihre Rente nicht gekürzt wird. Ein Berater warnt allerdings: Das kann schnell nach hinten losgehen.
Durch die Integration des Rentenzuschlags im Dezember 2025 in die reguläre Rente droht mehreren Hunderttausend Witwen und Witwern plötzlich eine Kürzung. Bisher wurde das Geld separat an diejenigen überwiesen, die eine Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente beziehungsweise eine anschließende Folgerente – wie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente – beziehen. Das ändert sich jetzt. Auch Bezieher einer Hinterbliebenenrente, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, sind in vielen Fällen davon betroffen.
Ab Dezember 2025 erhöht der Zuschlag das Einkommen, das bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt wird. Da die Anrechnung jedoch zeitversetzt erst im Juli 2026 stattfindet, bleibt noch Zeit, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufklärt. Aber auch in der Zeit danach sollten Betroffene aus Panik nicht voreilig ihr Einkommen reduzieren, warnt Rentenberater Andreas Niehof aus Heilbronn gegenüber echo24.de.
Witwenrente vor Geldkürzung schützen: Was Hinterbliebene dabei beachten sollten
Bis in den Juni 2026 hinein gilt noch ein Freibetrag bei der Witwenrente in Höhe von 1.076,86 Euro pro Monat. Pro Kind erhöht er sich nochmals um 228,42 Euro. Gerade mit ein Verdienst aus eigener Erwerbstätigkeit oder einer zusätzlichen betrieblichen oder privaten Altersvorsorge überschreiten viele Menschen schnell den Freibetrag, wodurch bei diesen Menschen ihre Witwenrente im Schnitt massiv um mehr als 200 Euro gekürzt wird. Ist Panikmache also durchaus angebracht?
Erst einmal sei es wichtig, dass die Hinzuverdienstgrenzen von Witwen und Witwern sowie Erwerbsgeminderten voll ausgeschöpft werden, um ein Maximum an Nettogeld herauszuholen, erklärt der Heilbronner Rentenexperte Niehof. Insbesondere EM-Rentner profitieren hier 2026 von einer finanziellen Verbesserung.
Hinterbliebene greifen dagegen zu rabiaten Mitteln: „Das Einkommen zu reduzieren, um keinen Abschlag der Witwenrente zu erhalten ist eine gängige Praxis“, so Niehof. Allerdings werde bei Gehaltsreduzierungen, beispielsweise durch eine Verringerung der Arbeitszeit, sehr schlampig und ungenau agiert, weshalb es lohne, einen unabhängigen Rentenberater zu konsultieren, der dann ins direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber geht.
Rentenberater warnt: Deshalb ist es meist keine gute Idee, Arbeitsstunden zu reduzieren
Wer auf Arbeitszeit zugunsten der Schonfreigrenze verzichtet, sollte zudem bedenken, dass er dadurch weniger in die Rentenkasse einzahlt und damit im Alter das Nachsehen im Form einer geringeren Altersrente hat. „Je weniger man arbeitet, desto mehr schadet man seiner eigenen Rente“, formuliert es Rentenberater Niehof deutlich. Das geschrumpfte Arbeitseinkommen wird zudem nur zu 40 Prozent durch eine gestiegene Witwenrente ausgeglichen – exakt die Summe, die sonst gekürzt worden wäre. Dem gegenüber steht dagegen ein realer Einkommenverlust von 60 Prozent, wie gegen-hartz.de erklärt.
Was genau macht ein Rentenberater?
Ein unabhängiger Rentenberater hilft und vertritt Mandanten bei der Planung der Rente und dem Stellen des Rentenantrags. Er prüft Versicherungsdaten, um Rentenlücken zu identifizieren und zu schließen und gibt Tipps zur persönlichen Altersvorsorgestrategie. Er checkt den Rentenbescheid auf mögliche Fehler. Stellt er Abweichungen fest, kann er gegenüber der Rentenversicherung für seinen Kunden Widerspruch einlegen.
Quelle: Bundesverband der Rentenberater.
Fällt die lebenslange große Witwenrente künftig weg?
Überhaupt sei das Vorgehen, Einkünfte zu senken, um dem Kürzungshammer zu entgehen, nicht mehr zeitgemäß und deshalb umstritten. „Es kann hier zu Änderungen kommen, die nur durch eine eigene Arbeit abgefangen werden können“, erklärt der Heilbronner Rentenberater.
Es seien Bestrebungen im Gange, genau hier politisch einzugreifen. Pläne der Merz-Regierung sollen eine Erleichterung bringen, ein größerer Teil als bisher soll künftig von der Einkommensanrechnung verschont werden.
Wie es die Schweiz in bestimmten Fällen bereits praktiziert, könnte auch in Deutschland in einer der nächsten Legislaturperioden die lebenslange Witwenrente abgeschafft werden. Davon könnten dann auch Bezieher der großen Witwenrente betroffen sein. Bislang ist nur die sogenannte kleine Witwenrente auf maximal zwei Jahre limitiert. Sie setzt voraus, dass die Hinterbliebenen jünger als 47 Jahre und nicht erwerbsgemindert sind sowie kein minderjähriges Kind erziehen.
So könnte die Hinterbliebenenrente in Deutschland künftig mal aussehen
Nach altem Recht blieben bei der Hinterbliebenenrente Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt, im neuen Recht werden diese Summen mit angerechnet. Niehoff erwartet noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Verschärfung, noch weniger Einkommen als bisher wird dann vom Fiskus verschont. Diese schärferen Regeln sollen durch Verbesserungen beim Hinzuverdienst aber mehr als kompensiert werden.
Unter dem Strich können Bezieher der Witwenrente also auf finanzielle Verbesserungen durch neue gesetzliche Regelungen hoffen. Aber auch nach aktueller Gesetzeslage ist es nur in seltenen Fällen ratsam, auf Mieteinnahmen oder mehr Gehalt zugunsten einer höheren Witwenrente zu verzichten, weil in dem Fall die finanziellen Nachteile überwiegen würden.
Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/IMAGO

