Nato-Übung

Militärfahrzeuge auf deutschen Straßen: Diese Regeln gelten jetzt

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Litauische Militärzüge sind im Februar auf deutschen Verkehrswegen unterwegs. Autofahrer müssen vorbereitet sein – es gibt besondere Bestimmungen zu befolgen.

Auf deutschen Straßen hat sich in den vergangenen Jahren die Präsenz von Militärfahrzeugen merklich erhöht. Größere Truppenbewegungen, die die Bundesrepublik durchqueren, finden im Zuge von NATO-Übungen, länderübergreifenden Zusammenarbeiten und Verlegungen von Soldaten samt Ausrüstung zunehmend statt. Bei zahlreichen Verkehrsteilnehmern entstehen angesichts der Anwesenheit dieser Militärkonvois auf öffentlichen Verkehrswegen diverse Fragen: Welches Verhalten ist angemessen? Worauf muss geachtet werden?

Litauische Militärkonvois durchqueren Deutschland – NATO-Übung in Bayern

Eine besondere Truppenbewegung steht derzeit im Fokus: Litauische Militärkonvois bewegen sich seit dem 22. Februar 2025 durch deutsches Gebiet. Wie das Magazin Auto, Motor und Sport schreibt, befinden sich täglich etwa 100 Fahrzeuge auf ihrer Route von Schleswig-Holstein nach Bayern, um dort an einem umfangreichen NATO-Manöver teilzunehmen. Diese bis zum 26. Februar anhaltende Truppenverlagerung veranschaulicht deutlich die intensivierte militärische Kooperation und Präsenz innerhalb der NATO-Allianz.

Bei Militärkonvois gelten für Autofahrer besondere Regeln.

Ziel der litauischen Streitkräfte ist der von den USA betriebene Truppenübungsplatz Hohenfels in der Nähe von Nürnberg. Nach ihrer Ankunft in Deutschland auf dem Seeweg durchqueren die vorwiegend aus Militär-Lkw bestehenden Fahrzeugkolonnen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, bevor sie Bayern erreichen. Die exakten Streckenverläufe bleiben aus Sicherheitserwägungen unter Verschluss.

Durchfahrt litauischer Truppen: So erkennen Sie Militär-Konvois

Um tagsüber möglichst geringe Auswirkungen auf den normalen Verkehrsfluss zu haben, bewegen sich die Militärkonvois hauptsächlich nachts und in verschiedenen Gruppen. Dennoch sollten Verkehrsteilnehmer, vor allem auf Autobahnen und Bundesstraßen in den erwähnten Regionen, mit eventuellen Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Die Identifikation dieser Konvois fällt Autofahrern leicht, da sie in der Regel aus identischen Fahrzeugen mit eindeutiger militärischer Kennzeichnung bestehen. Blaue Flaggen dienen als zusätzliches Erkennungsmerkmal für einen Konvoi, wobei das Schlussfahrzeug durch eine grüne Flagge hervorsticht. Der ADAC weist darauf hin, dass das letzte Fahrzeug möglicherweise auch mit einem gelben Blinklicht oder einer Warntafel versehen ist.

Militärkolonne im Straßenverkehr: So verhalten sich Autofahrer richtig

Die Bundeswehr appelliert angesichts dieser außergewöhnlichen Verkehrslage an alle Verkehrsteilnehmer, besonders wachsam zu sein und sich an bestimmte essenzielle Verhaltensvorschriften zu halten:

  1. Abstand halten: „Die Bundeswehr rät außerdem, möglichst große Abstände zu den Fahrzeuggruppen einzuhalten.“
    Dies ist besonders wichtig, da Militärfahrzeuge oft schwerer sind und längere Bremswege haben als zivile Fahrzeuge.
  2. Nicht zwischen Fahrzeuge fahren: „Zudem sollte aus Sicherheitsgründen nicht zwischen die einzelnen Fahrzeuge der bis zu einem Kilometer langen, relativ langsamen Marschkolonnen gefahren werden.“ Dies dient sowohl der eigenen Sicherheit als auch der Aufrechterhaltung der militärischen Formation.
  3. Vorsicht beim Überholen: Überholen Sie Militärkonvois nur, wenn es die Verkehrssituation sicher erlaubt. Beachten Sie, dass die Kolonnen bis zu einem Kilometer lang sein können und militärische Fahrzeuge oft breiter sind als zivile. In der Regel ist das Überholen daher nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen möglich.
  4. Alternative Routen nutzen: Wenn möglich, sollten Autofahrer in den betroffenen Regionen alternative Routen in Betracht ziehen, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Von zentraler Bedeutung ist: Eine Kolonne wird rechtlich als einzelnes Fahrzeug betrachtet. Passiert das Führungsfahrzeug eine Ampel bei Grünlicht, ist es den nachfolgenden Fahrzeugen gestattet, die Kreuzung auch bei zwischenzeitlich erfolgtem Farbwechsel zu überqueren. Diese Ausnahmeregelung findet ebenfalls an Kreuzungen Anwendung, an denen normalerweise die Rechts-vor-links-Regel oder andere durch Verkehrszeichen festgelegte Vorschriften gelten.

Rubriklistenbild: © Frank Sorge/Imago

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