DGB schlägt Alarm

Ende der Isolationspflicht: Wie der Arbeitsplatz nicht zum Corona-Hotspot wird

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In einigen Bundesländern ist die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion bereits passé. Das lässt den DGB mit Blick auf den Arbeitsplatz Alarm schlagen. Trotz Ansteckung ins Büro?

Mainz – Die Corona-Isolationspflicht hatte lange Zeit Bestand in Deutschland. Doch sind einige Bundesländer vorgeprescht und haben diese eigenhändig wieder abgeschafft. Diesen Schritt haben bereits die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen vollzogen. Wer künftig einen positiven Corona-Test aufweist, muss sich hier nicht mehr in Quarantäne begeben. Kann das, vor allem mit Blick auf den Arbeitsplatz, gutgehen? Nein, geht es nach dem DGB.

Ende der Isolationspflicht: DGB-Landesvorsitzende fürchtet Corona-Hotspot am Arbeitsplatz

Auch in Rheinland-Pfalz ist die Corona-Isolationspflicht Geschichte. Und zwar seit Samstag, 26. November 2022. Das wird von der rheinland-pfälzischen Landesvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Susanne Wingertszahn, äußerst kritisch betrachtet. Im Gespräch mit SWR Aktuell wirbt sie nach dem Ende der Isolationspflicht für eine offene Kommunikation.

In einigen Bundesländern wurde die Isolationspflicht bereits abgeschafft. Entwickelt sich der Arbeitsplatz nun zum Corona-Hotspot?

Laut Wingertszahn seien nun, nach dem Ende der Isolationspflicht in einigen Bundesländern, vor allem die Arbeitgeber in der Verantwortung. Schließlich müssten diese für gute Arbeitsbedingungen sorgen und auch dafür, dass sich der Arbeitsplatz nicht zu einem Corona-Hotspot entwickle.

Corona-Isolationspflicht fällt weg – und für Arbeitgeber sollte „der Gesundheitsschutz ganz oben“ stehen

Wo auch immer es möglich sei, müsse auf mobiles Arbeiten sowie Homeoffice zurückgegriffen werden, sagt die DGB-Landesvorsitzende. Wo das aber nicht machbar sei, müssten Arbeitgeber zumindest gewährleisten, „dass die Kolleginnen und Kollegen Masken bekommen, dass Abstände eingehalten werden und dass der Gesundheitsschutz ganz oben steht. Das ist Pflicht!“ – und eine Konsequenz der wegfallenden Isolationspflicht, was für Karl Lauterbach (SPD) „zur Unzeit“ kommt.

Es sind aber nicht nur die Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz, die Wingertszahn in die Pflicht nimmt. Auch die Beschäftigten selbst sieht die DGB-Landesvorsitzende nach dem Ende der Streit erzeugenden Isolationspflicht in der Verantwortung. Ihr Ratschlag an Arbeitnehmer, die zwar symptomfrei coronapositiv sind, sich aber nicht wohl damit fühlen, dennoch zur Arbeit zu gehen: „Wenn Arbeitnehmer sich nicht wohlfühlen, dann sind sie krank und dann sollen sie sich auch krankschreiben lassen“.

„Ich bin positiv, aber ohne Symptome“: Wie Arbeitnehmer sich nach dem Ende der Isolationspflicht verhalten sollten

Für mehr Kommunikation nach dem von Friedrich Merz (CDU) begrüßten Ende der Isolationspflicht wirbt die DGB-Landesvorsitzende in Bezug auf die Maskenpflicht für Infizierte und damit mögliche Stigmata im Beruf. Grundsätzlich sei es gut, wenn Arbeitnehmer in den Betrieben und bei Kontakten außerhalb deutlich klarmachen würden: „Ich bin positiv, aber ohne Symptome“.

Ein Hinweis, mit dem sich Kollegen, aber beispielsweise auch Handwerker in Privatwohnungen selbst schützen könnten. „Wir wissen alle, dass die Maske schützt. Aber sie ist keine Garantie, dass die Infektion nicht übertragen werden kann“, erinnert Wingertszahn.

Nach Ende der Isolationspflicht: Unternehmen in der Pfalz setzt auf Arbeiten mit Maske – oder Homeoffice

Ein Modell mit zwei Möglichkeiten nach dem Ende der Isolationspflicht, die Niedersachsen indes verlängert hat, will übrigens der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB aus Frankenthal (Pfalz) seinen Mitarbeitern anbieten. Wer positiv getestet wird, muss entweder isoliert und mit Maske arbeiten oder ins Homeoffice gehen.

Die Entscheidung soll jeweils individuell mit der Führungskraft festgelegt werden. Am KSB-Standort Pegnitz in Bayern hätte sich das Modell bereits bewährt, teilte das Unternehmen mit. Wie eingangs erwähnt, ist die Isolationspflicht hier längst aufgehoben.

Rubriklistenbild: © Fabian Strauch/dpa/imago/Montage

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