- VonMax Schäferschließen
Bürgergeld-Beziehende müssen auch 2026 mit den bisherigen Mitteln auskommen. Damit bleibt eine Versorgungslücke bestehen.
Berlin – Die Bundesregierung hat die sogenannte Nullrunde beim Bürgergeld beschlossen, nur noch der Bundesrat muss der Verordnung formell zustimmen. Zum zweiten Mal in Folge nach 2025 gibt es für Beziehende damit keine Erhöhung der Regelsätze. Angesichts steigender Preise bedeutet das für die Betroffenen einen Kaufkraftverlust. Eine Belastung ist dabei die Versorgungslücke beim Strom.
Im Unterschied zu Miete und Heizkosten, welche die Jobcenter bis zu einer Obergrenze zahlen, müssen Bürgergeld-Beziehende den Strom selbst aus dem Regelsatz zahlen. Bei Alleinstehenden liegt der Regelsatz nach der Nullrunde weiterhin bei 563 Euro im Monat. Davon sind rechnerisch 8,84 Prozent für den Bereich „Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung“ vorgesehen.
Bürgergeld-Nullrunde belastet Beziehende: Nullrunde führt zu weiterer Versorgungslücke
Das sind rund 50 Euro, die jedoch nicht allein für den Strom gedacht sind. Das Vergleichsportal Verivox geht von 45,70 Euro aus, die Bürgergeld-Beziehende für Stromkosten erhalten. Wenn das Warmwasser über einen strombetriebenen Durchlauferhitzer erfolgt, können Betroffene einen Mehrbedarf geltend machen – und erhalten eine Pauschale von monatlich 12,95 Euro.
Doch der Bürgergeld-Anteil reicht nicht, um die tatsächlichen Stromkosten zu tragen, wie Sozialverbände schon häufiger kritisiert haben. Durch die ausbleibende Bürgergeld-Erhöhung bleibt diese Versorgungslücke 2026 weiter bestehen. Laut einer Verivox-Analyse für die Funke-Mediengruppe liege der Fehlbetrag 2026 bei durchschnittlich 56 Euro pro Jahr für Alleinlebende.
Bürgergeld-Versorgungslücke bei Stromkosten schrumpft
Laut den Berechnungen liegen die Stromkosten eines Single-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt bei 50,33 Euro pro Monat. Trotz des Rückgangs fallen demnach die realen Kosten rund zehn Prozent höher aus als die im Bürgergeld vorgesehene Pauschale. Mit Blick auf die Versorgungslücke gebe es große regionale Unterschiede.
Immerhin wird die Versorgungslücke etwas kleiner. 2025 liege sie bei 74 Euro, 2024 waren es laut der Verivox-Auswertung noch 129 Euro. Hintergrund ist die Entwicklung der Strompreise, die nach der Hochphase nach Beginn des Kriegs in der Ukraine wieder fallen. So gebe es bei günstigeren Neukundentarifen bereits keine Versorgungslücke mehr. In solchen Tarifen zahlen Single-Haushalte derzeit im Schnitt 40,48 Euro pro Monat – und damit 64 Euro weniger als die Regelsatz-Pauschale.
Dabei sind häufig schon Nahrungsmittel eine Belastung für Bürgergeld-Beziehende. Eine Umfrage des Vereins „Sanktionsfrei“ hatte gezeigt, dass etwa die Hälfte der Eltern auf Essen verzichtet, damit ihre Kinder satt werden. Und auch für diese reicht der Regelsatz nicht für eine gesunde Ernährung.
Sozialverband: Viele Bürgergeld-Beziehende wissen nicht, wie sie Stromrechnung bezahlen sollen
Deshalb hatten Sozial- und Wohlfahrtsverbände die Bundesregierung vor der Bürgergeld-Nullrunde gewarnt. „Durch die anhaltende Inflationsrate von zwei Prozent würden die Regelsätze weiter entwertet“, hatte Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), IPPEN.MEDIA vor dem Kabinettsbeschluss erklärt. „Viele Leistungsbeziehende kommen in unsere Sozialberatungsstellen und wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung oder den nächsten Lebensmitteleinkauf bezahlen sollen.“
„Eine zögerliche Anpassung der Regelsätze an die Inflation führt zu erheblichen Kaufkraftverlusten“, sagte Engelmeier. Diese würden die „Armut drastisch verschärfen“. Die Regelsätze seien „viel zu niedrig“, hatte davor Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband erklärt. Nach dessen Berechnungen müsste ein „armutsfestes Bürgergeld“ bei mindestens 813 Euro für Alleinstehende liegen.
Versorgungslücke durch zu geringen Bürgergeld-Regelsatz trifft auch Rentnerinnen und Rentner
Von der Nullrunde und der damit weiterhin existenten Versorgungslücke sind nicht nur die rund 5,4 Millionen Bürgergeld-Beziehenden betroffen. Die Regelsätze entsprechen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit trifft es auch rund 1,26 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die diese Sozialleistung benötigen. (mit epd)
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