CDU-Politiker will „Spannungsfall“ aktivieren lassen – Merz reagiert auf möglichen „Wehrdienst für alle“
VonMarcus Giebel
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Geht es nach Roderich Kiesewetter, sollte Deutschland den Spannungsfall ausrufen. Damit wäre die Wehrpflicht sofort zurück.
Berlin – Deutschland ringt um Antworten auf die sich häufenden Sichtungen verdächtiger Drohnen. Vorfälle wurden nicht nur über Militäranlagen, sondern auch über ziviler Infrastruktur wahrgenommen. Einem Bericht des Spiegel zufolge befürchten die Behörden, dass die Überflüge über Einrichtungen in Schleswig-Holstein den Zweck hatten, diese zu vermessen. Wegen einer über einem Marineschiff entdeckten Drohne durchsuchten Spezialkräfte der Polizei bereits einen Frachter im Nord-Ostsee-Kanal.
Wie also lautet die Antwort auf all diese Vorkommnisse, die für Verunsicherung sorgen? Laut Roderich Kiesewetter sollte die Reaktion auf den Namen Spannungsfall hören. Diesen würde der CDU-Politiker, selbst Oberst a.D. der Bundeswehr, ausrufen, wie er laut dem Handelsblatt erklärte. Er halte diesen im Grundgesetz verankerten Schritt für notwendig, damit Drohnen von der Bundeswehr „sofort abgewehrt werden können“.
Kiesewetter will Spannungsfall: Reaktion auf hybride Angriffe aus Russland
Kiesewetter fordert, dass dies nicht nur über militärischen Liegenschaften, sondern auch im Bereich kritischer Infrastruktur möglich sein müsse. Um den Drohnen-Vorfällen begegnen zu können, plant Innenminister Alexander Dobrindt bereits ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum, wie er nach einer Kabinettsklausur in Berlin ankündigte. Dabei erklärte der CSU-Politiker, auch das Abschießen der Flugobjekte sei eine Option, wie die Nachrichtenagenturen Reuters und Agence France-Presse (afp) berichteten.
Zudem soll das Luftsicherheitsgesetz neu gefasst werden, der Bundeswehr winken erweiterte Befugnisse. Daran wurde jedoch bereits Kritik aus Kreisen der Polizei laut, worüber das Handelsblatt informierte.
Kiesewetter erklärt seinen Plan damit, dass sich hybride Angriffe nicht eindeutig nach äußerer und innerer Sicherheit trennen ließen. Ihm zufolge würde Russland die Drohnen-Überflüge „zu militärischen Zwecken als Teil der Lagebild-Gewinnung“ nutzen. Letztlich stehe dahinter das Ziel, „das Schlachtfeld vorzubereiten“.
Merz über Spannungsfall: Kanzler lehnt Ansinnen von Kiesewetter ab
Bereits seit längerer Zeit warnten Experten, Kreml-Chef Wladimir Putin könnte sein Militär bis zum Jahr 2029 so aufgebaut haben, dass er einen Angriff auf die NATO wage. Noch scheint der Ukraine-Krieg seine Truppen deutlich mehr zu binden, als es Moskaus Machthaber zu Beginn der Invasion für möglich gehalten hatte.
Kiesewetter verweist aber schon jetzt darauf, es handele sich um „kognitive Kriegsführung“, da Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung erzeugt werden sollen. Die Schlussfolgerung des 62-Jährigen lautet: „Deshalb muss dies auch wie ein Angriff betrachtet werden.“
Friedrich Merz sieht die Lage offensichtlich gelassener. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurde der Bundeskanzler am Rande der Kabinettsklausur darauf angesprochen, ob er einen Spannungsfall sehe. Darauf antwortete er: „Ich sehe das nicht so.“ Zudem betonte der CDU-Chef offensichtlich mit Blick auf Kiesewetter, der Hinweis eines „Kollegen“ habe in der Kabinettssitzung keine Rolle gespielt.
Was bedeutet der Spannungsfall? Bundeswehr könnte auch zivile Objekte schützen
Der Bundestag hatte bereits im vergangenen November in einer „Kurzinformation Spannungsfall und Sicherstellungsgesetze“ erklärt, dass der Begriff Spannungsfall im Grundgesetz nicht definiert ist. Der Bundestag genieße bei der Feststellung „einen erheblichen politischen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist“. Damit kann das Parlament aber auch nicht verpflichtet werden, den Spannungsfall festzustellen.
In Artikel 80a des Grundgesetzes ist geregelt, dass es für die Feststellung des Spannungsfalles „einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen“ im Bundestag bedarf. Zudem legt Artikel 87a Satz 3 fest, dass die Streitkräfte ebenso wie im Verteidigungsfall befugt wären, „zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist“. Ebenso können die Streitkräfte zivile Objekte „auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen“ schützen.
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Spannungsfall und Wehrpflicht: Unbefristeter Wehrdienst und keine Frist bei Einberufung
Interessant ist auch ein Blick ins Wehrpflichtgesetz. Dieses befasst sich in den §§ 3 bis 53 mit dem Spannungs- und dem Verteidigungsfall. Der Bundestag stellte dazu in einer „Kurzinformation Spannungsfall und Wiedereinführung der Wehrpflicht“ fest, dass mit Feststellung des Spannungsfalles die Wehrpflicht „ohne weiteres Zutun wiederaufleben“ würde.
Laut § 4 wäre der Wehrdienst dann unbefristet. § 3 legt fest, dass die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres endet, in dem die Person das 60. Lebensjahr vollendet. Gilt der Spannungsfall, besteht laut § 21 auch keine Frist bei der Einberufung. (Quellen: Handelsblatt, Spiegel, Reuters, afp, dpa, Grundgesetz, Wehrpflichtgesetz) (mg)