Sozialverbände nicht überzeugt

Wichtiger Satz in Bas-Gesetz zur Grundsicherung: Wann Bürgergeld-Empfänger kein Geld mehr bekommen

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Die Bürgergeld-Reform gewinnt zunehmend Konturen. Ein Satz im Gesetz soll bestimmte Gruppen schützen. Sozialverbände äußern trotzdem Befürchtungen.

Hamm – Das Ende vom Bürgergeld nach gerade einmal drei Jahren und vielen Diskussionen ist wieder ein Stück näher gerückt. Denn das Bundeskabinett hat die Reform abgesegnet, die auch eine Umbenennung des einstigen SPD-Projekts in „Neue Grundsicherung“ vorsieht. Das von Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Gesetz befasst sich auch mit der Option, die Leistung komplett einzustellen.

Ihr Gesetzentwurf sieht auch eine persönliche Anhörung der Leistungs-Empfänger vor: Arbeitsministerin Bärbel Bas hat die Bürgergeld-Reform auf den Weg gebracht.

Diese soll genutzt werden, wenn der Empfänger die Kooperation bei der Suche nach einer Arbeitsstelle verweigert. Auf der Homepage des Arbeitsministeriums findet sich in der Auflistung der wichtigsten Punkte der Hinweis auf ein „wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung – mit Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen“.

Bürgergeld-Reform auf dem Weg: Gesetz sieht „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ vor

Allerdings stellt Bas auch klar: „Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen. Besonders schutzwürdige Personen wie Alleinerziehende oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird.“

Um diese Aussagen mit Leben zu füllen, legt der Gesetzentwurf auch fest, dass im Falle von Menschen mit psychischen Erkrankungen vor einer Leistungsminderung eine persönliche Anhörung erfolgen soll. Dazu wird gegriffen, „wenn ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird“. Diese Regelung soll auch Leistungs-Empfängern zugute kommen, die nicht in der Lage sind, sich in der Angelegenheit in einer schriftlichen Anhörung zu äußern.

Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen

Schild des Bundesverfassungsgerichts.
1. BVerfG-Sanktionsurteil (05.11.2019, Aktenzeichen: 1 BvL 7/16) Das Bundesverfassungsgericht erklärt Sanktionen über 30 % des Regelbedarfs für verfassungswidrig. Vollständiger Leistungsentzug ist unzulässig, starre Drei-Monats-Dauer ohne Härtefallregelung ebenfalls. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa/Symbolbild
Mutter hilft Sohn bei den Hausaufgaben.
2. LSG Baden-Württemberg: Nachmittagsbetreuung (12.12.2023, Az. L 9 AS 1962/23) Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass Angebote einer Schule im Rahmen der Nachmittagsbetreuung nicht zur angemessenen Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II zählen. (Symbolbild) © YAY Images/IMAGO/Symbolbild
Schild Sozialgericht Stuttgart.
3. SG Stuttgart: Lernförderung – Vorrang schulischer Angebote (23.04.2024) Das SG Stuttgart entschied in seinem Beschluss vom 23.04.2024 (Az. S 22 AS 1060/24 ER), dass Bürgergeld-Bezieher vorrangig schulische Angebote nutzen müssen, wenn sie eine Kostenübernahme für Lernförderung vom Jobcenter wünschen. Das Gericht stellte fest, dass § 28 Abs. 5 SGB II die Rechtsgrundlage für Leistungen zur Lernförderung bildet, wobei nur eine „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ berücksichtigt wird. Wegen des Nachranggebots der Grundsicherung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II sind schulische Angebote vorrangig zu nutzen. (Symbolbild) © Horst Rudel/IMAGO
Dachdeckerarbeiten, Zuschnitt von Dachziegeln.
4. BSG-Urteil zu Geldgeschenken an Bürgergeld-Empfänger (17.07.2024. Az. B 7 AS 10/23 R) Das BSG entschied am 17.07.2024, dass ein Geldgeschenk der Mutter für die Dachreparatur ihres erwachsenen Sohnes nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das Gericht stellte klar, dass zweckgebundene Zuwendungen für besondere Ausgaben nicht das Existenzminimum mindern. Das Urteil hat Signalwirkung, weil es verdeutlicht, dass private Geldgeschenke oder zweckgebundene Unterstützungen nicht automatisch zu Leistungskürzungen führen und damit die Grenzen der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld klarer definiert. (Symbolbild) © Countrypixel/IMAGO/Symbolbild
Richter bei einer Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild)
5. BVerfG-Beschluss Corona-Mehrbedarfe (19.07.2024) Das BVerfG wies am 19.07.2024 die Richtervorlage des SG Karlsruhe zu Corona-Mehrbedarfen als unzulässig ab (Az. 1 BvL 2/23). Das Gericht begründete, dass der Vorlagebeschluss nicht ausreichend dargelegt habe, dass die Gesamtsumme der Leistungen das menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleistet. Gegenstand waren die im Mai 2021 und Juli 2022 für SGB II-Empfänger ausgezahlten Einmalleistungen zum Ausgleich pandemiebedingter Mehraufwendungen. Damit bleibt die gesetzliche Regelung zu Corona-Mehrbedarfen vorerst bestehen. Diese Mehrbedarfe sind Teil des Bürgergeldes und sollen zusätzliche Kosten während der Pandemie, etwa für Masken oder Selbsttests, abdecken, ohne den Anspruch auf das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. (Symbolbild) © Political-Moments/IMAGO/Symbolbild
Bundessozialgericht, Außenansicht, Haupteingang. Das neoklassizistische Gebäude stammt aus dem Jahr 1936.
6. BSG-Urteil Bürgergeld und EU-Freizügigkeitsrecht (11.09.2024, Az. B 4 AS 12/23 R) Das BSG entschied am 11.09.2024, dass eine polnische Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn Anspruch auf Bürgergeld bzw. Sozialgeld hat. Das Gericht stellte klar, dass die Ausübung des EU-Freizügigkeitsrechts den Anspruch auf Leistungen nicht ausschließt, solange ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht. Damit wird bestätigt, dass EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen Zugang zu existenzsichernden Leistungen haben. (Symbolbild) © Rüdiger Wölk/IMAGO/Symbolbild
Logo und Schriftzug des kommunalen Jobcenters und der Agentur für Arbeit an einer Hausfassade.
7. BSG-Urteil kommunales Jobcenter (11.09.2024) Das BSG entschied am 11.09.2024 (Az. B 4 AS 6/23 R), dass Bürgergeld-Empfänger zu Unrecht erhaltene Leistungen eines kommunalen Jobcenters zurückzahlen müssen, auch bei vorläufiger Bewilligung. Das Gericht stellte klar, dass kommunale Jobcenter und kommunale Sozialhilfeträger bei Erstattungsforderungen getrennt anzusehen sind. Ein spanisches Ehepaar hatte zunächst vorläufige Leistungen erhalten, die später auf null Euro herabgesetzt wurden. Das Urteil zeigt, dass vorläufige Bewilligungen keinen Schutz vor Rückforderungen bieten. (Symbolbild) © Deutzmann/deutzmann.net/dnet_cdn/IMAGO/Symbolbild
Symbolbild: Wippe auf einem Euro-Stück. Rechts, obere Seite, ein Haus. Links, untere Seite der Wippe (schwerer), ein Pärchen. Pinker Hintergrund.
8. LSG Niedersachsen-Bremen: Delmenhorst-Konzept (25.09.2024, Az. L 13 AS 21/23) Das Delmenhorst-Konzept legt fest, wie das Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten (Miete plus Nebenkosten) berechnet. Das LSG Niedersachsen-Bremen bestätigte am 25.09.2024, dass dieses Konzept rechtmäßig ist. Die Entscheidung hat Signalwirkung, weil sie zeigt, welche Anforderungen ein „schlüssiges Konzept“ erfüllen muss – nicht nur in Delmenhorst, sondern auch als Orientierung für andere Jobcenter und Sozialgerichte. (Symbolbild) © Gary Waters/IMAGO/Symbolbild
Landgericht Darmstadt 31.03.2019, Justitia Figur.
9. LSG Hessen: Leistungsaufhebung rechtens (27.09.2024) Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt bestätigt: Die Aufhebung von Bürgergeld-Leistungen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit durch eigenes Einkommen ist rechtmäßig. Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen. (Symbolbild) © brennweiteffm/IMAGO/Symbolbild
Umzug Symbolbild: LKW vor einem Wohnhaus wird gerade entladen.
10. SG Karlsruhe: Umzugskosten (01.10.2024) Das SG Karlsruhe entschied (Az. S 12 AS 2387/22), dass das Jobcenter die Kosten von rund 2.200 € für ein Umzugsunternehmen übernehmen muss. Das Gericht stellte klar, dass Pauschalen für Hilfskräfte unterhalb des Mindestlohns rechtswidrig sind und der günstigste vorgelegte Kostenvoranschlag als angemessen gilt. Damit war das Ermessen des Jobcenters auf Null reduziert, sodass die Kostenübernahme verpflichtend war. (Symbolbild) © Udo Herrmann/Herrmann Agenturfotografie/IMAGO/Symbolbild
Mann mit Brille in der Hand.
11. LSG NRW: Jobcenter muss Brillenreparatur übernehmen (19.02.2025, Az. L 12 AS 116/23) Das LSG NRW verpflichtete das Jobcenter zur Zahlung von 265 Euro für die Reparatur von zwei Brillengläsern eines Bürgergeld-Empfängers. Es wurde somit festgelegt, dass eine kaputte Brille im Bürgergeldbezug nicht „Privatsache“ ist, sondern ein existenzsichernder Bedarf – und dass das Jobcenter in solchen Fällen zahlen muss, wenn die Krankenkasse nicht einspringt. (Symbolbild) © Oleksandr Latkun/imagebroker/IMAGO/Symbolbild
Hängeregister mit Betriebsrente-Merker, 03.05.2024. Symbolbild.
12. BSG-Urteil Betriebsrente Corona (17.12.2024) Das BSG entscheidet in einem Grundsatzurteil (Az. B 7 AS 17/23 R): Betriebsrenten sind vollständig anrechenbares Einkommen im Bürgergeld – ein neuer SGB XII-Freibetrag für Altersvorsorge gilt nicht. Gleichzeitig bestätigt das BSG: COVID-19-bedingte Kosten für Schutzmasken und Selbsttests können als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt werden, trotz der 150€-Einmalzahlung nach § 70 SGB II. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Hauptantrag Bürgergeld mit Kugelschreiber.
13. LSG Berlin-Brandenburg: Entschädigung wegen zu langem Verfahren (22.01.2025) Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sprach einem Bürgergeld-Bezieher 2.600 € Entschädigung plus Prozesszinsen zu, weil das Verfahren mit 26 Monaten als unangemessen lang eingestuft wurde. Es ging bei dem Streit um eine Jobcenter-Eingliederungsmaßnahme und eine daraus resultierende Sanktion (Az. L 38 SF 159/24 EK AS). Berechnung: 100 € pro Verzögerungsmonat. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Selbstgestaltetes Schild mit Sendung-mit-der-Maus-Motiv in der Einrichtung der Lebenshilfe in Duisburg-Homberg, 19.09.2018.
14. SG Lüneburg: Vater-Mutter-Kind-Einrichtung (28.01.2025) Das Sozialgericht Lüneburg entscheidet über besondere Unterkunfts- und Heizungskosten. Der Sozialhilfeträger muss die Mietkosten für die Familienwohnung übernehmen, wenn die Bürgergeld-Empfängerin mit Kind in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII betreut wird (Az. S 19 AS 44/22). (Symbolbild) © Ulla Michels/IMAGO/Symbolbild
Symbolbild: Rett Center, Medizinisches Zentrum mit Fachwissen über das Rett-Syndrom auf Frösön. Malin Wahlgren mit ihrer Mutter Anita W. Ljungberg unterzieht sich einer Untersuchung. 22.12.2024.
15. SG Aurich: Höhere Unterkunftskosten (25.02.2025, Az. S 55 AS 378/23) Das Sozialgericht Aurich gewährt einer alleinerziehenden Mutter mit ihrer schwerbehinderten Tochter (Pflegegrad 5, Rett-Syndrom) höhere Leistungen für Unterkunftskosten im Bürgergeld. (Symbolbild: Patientin unterzieht sich einer Untersuchung im Rett Center in Schweden.) © Chris Maluszynski/IMAGO/Symbolbild
Geldscheine und Stempel mit BAföG-Amt, 14.02.2020.
16. BSG-Urteil Auszubildende (12.03.2025, Az. B 7 AS 5/24 R) Das BSG klärte, dass Bürgergeld-Leistungen für Auszubildende nur bis zur ersten BAföG-Ablehnung gewährt werden können und danach der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II greift. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Bürgergeld beantragen online Schild.
17. Sozialgericht Dessau-Roßlau: EU-Ausländer (14.03.2025) Ein rumänischer Antragsteller bekommt keinen Bürgergeld-Anspruch ohne glaubhaft gemachten „ununterbrochenen“ Fünf-Jahres-Aufenthalt ab erstmaliger behördlicher Meldung. Die Entscheidung bestätigt die strenge Auslegung des EU-Freizügigkeitsrechts bei Sozialleistungen. (Symbolbild) © Carsten Koall/dpa/Symbolbild
03.02.2020, Essen, Nordrhein-Westfalen: Schild vor den Gerichten in Essen.
18. LSG NRW: Regelsatz verfassungsgemäß (02.04.2025) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen weist eine Klage gegen zu niedrige Regelsätze 2023/2024 ab. Die Inflation sei ausreichend berücksichtigt, das zweistufige Fortschreibungsverfahren genüge verfassungsrechtlichen Maßstäben. (Symbolbild) © Rupert Oberhäuser/IMAGO/Symbolbild
Ein Sozialgesetzbuch sowie Ergänzungsbände zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Rentenversicherung stehen im Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
19. LSG Berlin-Brandenburg: Rechenfehler (03.04.2025, Az. L 3 AS 772/23) Eine Bürgergeld-Familie muss zu Unrecht bezogenes ALG II nicht zurückzahlen – Rechenfehler des Jobcenters dürfen nicht zu Lasten der Empfänger gehen. Empfänger müssen nicht besser rechnen können als Behördenmitarbeiter. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
Wegweiser zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam, Aufnahmedatum 06.09.2020.
20. LSG Brandenburg: Unterhaltspflicht (15.05.2025) Ein selbständiger Garten- und Landschaftsbauer muss gegenüber dem Jobcenter Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen, da er als Unterhaltsschuldner in Betracht kommt. Das LSG Brandenburg stärkt die Macht der Jobcenter damit erheblich: Selbständige müssen ihre kompletten Finanzen offenlegen, wenn sie als potenzielle Unterhaltsschuldner in Betracht kommen. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild
Deutschland/Hessen/Kassel, 12.03.2017, Bundessozialgericht, Außenansicht.
21. BSG-Urteil Rückforderungsverjährung (04.06.2025, Az. B 7 AS 17/24 R) Das Bundessozialgericht kippte eine Jobcenter-Praxis: Rückforderungen aus Hartz-IV/Bürgergeld-Bescheiden verjähren nach vier Jahren, wenn kein eigenständiger Verwaltungsakt zur Durchsetzung erlassen wird. (Symbolbild) © Rüdiger Wölk/IMAGO/Symbolbild
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. 26.05.2022
22. LSG Berlin-Brandenburg: Prozesskostenhilfe (07.07.2025) Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stellt klar: Einmal bewilligte Prozesskostenhilfe kann nicht per „Hintertür“ kassiert werden. Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfängern nicht nachträglich den Anwalt entziehen. (Symbolbild) © Olaf Döring/IMAGO/Symbolbild
Stapel mit Papierakten: Hartz-IV-Klagen am 14.01.2014 in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin.
23. SG Karlsruhe: Totaler Leistungsentzug rechtswidrig (15.03.2025) Das Sozialgericht Karlsruhe erklärte einen kompletten Bürgergeld-Entzug für rechtswidrig. Ein Jobcenter hatte Ermessensspielräume überschritten, mildere Maßnahmen wären möglich gewesen. Das Gericht entschuldigte sich bei der Klägerin für den „verfassungswidrigen Irrweg“. (Symbolbild) © Stephanie Pilick/dpa/Symbolbild
München, Bayern, Deutschland 29. August 2022: Landessozialgericht in München.
24. LSG Bayern: 725 Euro + Strom abgelehnt (10.04.2025) Das Bayerische LSG lehnt die Klage auf Regelsatz von 725 Euro plus Stromkosten ab (Az. L 8 SO 108/23). Aktuelle Regelsätze seien trotz Inflation verfassungskonform und nicht „evident unzureichend“. Eine Revision beim BSG ist allerdings zugelassen. (Symbolbild) © Ulrich Wagner/IMAGO/Symbolbild
Orte und Ereignisse im Jahr 1981-2 Kassel. Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundessozialgericht.
25. BSG-Urteil Aufrechnung (23.09.2025) BSG-Grundsatzentscheidung zugunsten der Jobcenter: Diese dürfen Erstattungsansprüche direkt mit laufenden Bürgergeld-Leistungen verrechnen (Az. B 4 AS 18/24 R). Das BSG hob das gegenteilige LSG-Urteil auf und schwächt damit den Rechtsschutz für Bürgergeld-Empfänger. (Symbolbild) © Klaus Rose/IMAGO/Symbolbild

Um sicherzustellen, dass „die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ auch wirklich gegeben ist, sollen „insbesondere auch telefonische und aufsuchende Formate zur Anwendung kommen“. Betroffene Personen werden also angerufen oder zu Hause besucht. Als Ziel wird vorgegeben, „einen dauerhaften Kontaktabbruch zum Jobcenter zu vermeiden“. In letzter Konsequenz steht aber auch in diesen Fällen die Einstellung der Zahlung. Für Sozialverbände ist das ein Alarmsignal.

Sozialverbände gegen Bürgergeld-Reform: „Deutlich stärkere Schutzmechanismen“ nötig

Als „wichtig“ bezeichnete Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende vom Sozialverband Deutschland (SoVD), bei wa.de von Ippen.Media die persönliche Anhörung. Besonders vulnerable Gruppen würden betroffen sein, sollte schon ein nicht angenommener Anruf oder ein erfolgloser Hausbesuch eine Totalsanktion rechtfertigen.

Die SoVD-Chefin gab zu bedenken: „Menschen mit psychischen Erkrankungen, etwa mit Angststörungen oder Depressionen, sind oft nicht in der Lage, kurzfristig erreichbar zu sein oder auf unangekündigte Kontakte zu reagieren. Hier droht die vollständige Streichung des Existenzminimums, ohne dass eine bewusste Pflichtverletzung vorliegt.“

Ihre Forderung lautete deshalb: Es brauche „deutlich stärkere Schutzmechanismen“. Sei ein Empfänger nicht erreichbar, dürfe daraus nicht automatsch eine Verweigerung abgeleitet werden. Engelmeier erklärte: „Gerade in einem System mit verschärften Sanktionen müssen Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen besser abgesichert werden und nicht zusätzlich unter Druck geraten.“

Kritik an Bürgergeld-Reform: Kein Spielraum für Kürzungen der Leistung

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sagte bei wa.de von Ippen.Media, dass es keinen Spielraum für Kürzungen der Leistung gebe. Denn diese diene lediglich der Existenzsicherung. „Vor diesem Hintergrund reicht es keinesfalls aus, lediglich eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung zu schaffen“, hielt der 51-Jährige fest.

„Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, die nicht immer diagnostiziert sind, und andere benachteiligte Personengruppen, können solche Gelegenheiten nicht wahrnehmen“, beschrieb er ähnliche Sorgen wie Engelmeier. Jobcenter müssten daher einen persönlichen Kontakt zu diesen Personen und auch Beratungsmöglichkeiten sicherstellen.

VdK-Präsidentin warnt vor fatalen Folgen für schutzbedürftige Gruppen

Derweil erwähnt Verena Bentele, Präsidentin vom Sozialverband VdK Deutschland, bei wa.de von Ippen.Media, dass „gezielte Hilfe und Qualifizierung“ nötig seien. Kritisch ordnete sie insbesondere die „vorgeschlagenen strikten Beschränkungen bei der Übernahme von Wohnkosten durch die Jobcenter“ ein. Denn diese hätten vor allem Folgen für schutzbedürftige Gruppen, also „Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen, mit Pflegebedarf oder einer Schwerbehinderung“.

Sie betonte die Pflicht der Jobcenter, sich zu kümmern: Man müsse „bei erkennbaren Anzeichen aktiv und aufsuchend tätig werden, bevor sich die Notsituation weiter verschärft“. Infolge der Reform sei mit einer deutlichen Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit zu rechnen. (Quellen: Bundesarbeitsministerium, Gesetzentwurf der Bundesregierung, eigene Recherche) (mg/asc)

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Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie, IMAGO / dts Nachrichtenagentur

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