VonTobias Schwabschließen
Die EU-Kommission will die europäische Lieferkettenrichtlinie entschärfen. Dagegen wenden sich jetzt 90 Ökonomen und Ökonominnen.
Im Streit über eine geplante Abschwächung der europäischen Lieferkettenrichtlinie haben sich nun auch mehr als 90 Ökonominnen und Ökonomen zu Wort gemeldet. In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sie sich gegen die von der Europäischen Kommission angekündigte „Vereinfachung“ der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) aus. Die Wissenschaftler:innen bezeichnen die Richtlinie als „entscheidenden und effektiven Schritt in Richtung einer Wirtschaft, die Menschenrechte, Umwelt und das Klima achtet“. Es sei wirtschaftlich, rechtlich und ethisch nicht akzeptabel, „wenn die Allgemeinheit und künftige Generationen die ökologischen und sozialen Kosten unverantwortlicher Unternehmenspraktiken tragen“, heißt es in der Erklärung, die der Frankfurter Rundschau vorliegt.
Weg mit dem Lieferkettengesetz: Merz kämpft in Brüssel gegen die EU-Regel
Auf Drängen der Wirtschaft hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die im vergangenen Jahr beschlossene CSDDD später in Kraft treten zu lassen, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. EU-Parlament und Mitgliedstaaten stimmten dem zu und öffneten zudem die Tür für eine mögliche Lockerung und Vereinfachung der Regeln, nach denen Firmen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben entlang ihrer Lieferkette sicherstellen müssen.
In Deutschland gilt bereits seit Januar 2023 das von der großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) beschoss, das deutsche Lieferkettengesetz abzuschaffen, die CSDDD aber „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umzusetzen, wie es im Vertrag von Union und SPD heißt.
Entgegen dieser Vereinbarung forderte Merz vor wenigen Tagen bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel allerdings, das EU-Gesetz ganz abzuschaffen. „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben. Ich erwarte auch von der Europäischen Union, dass sie diesen Schritt nachvollzieht und diese Richtlinie wirklich aufhebt“, sagte der CDU-Politiker bei einer Pressekonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Das Gesetz muss weg“, bekräftigte er am vergangenen Dienstag bei einer Veranstaltung des Wirtschaftsrats der CDU mit Blick auf Bürokratielasten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Ökonomen protestieren: Unternehmen würden durch Lieferkettengesetz kaum belastet
In ihrem Aufruf wenden sich nun die rund 90 Ökonom:innen aus 14 Staaten gegen die angekündigte Lockerung der europäischen Richtlinie und beziehen sich dabei auf „zahlreiche Forschungsarbeiten“, die in Europa wie auch im Globalen Süden „positive wirtschaftliche Effekte bei der Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards“ erwarten ließen. Die Richtlinie verursache den Unternehmen „nur geringe Kosten“ und werde der europäischen Wettbewerbsfähigkeit nicht schaden, sondern die richtigen zukunftsorientierten Anreize setzen, erklärte Johannes Jäger, Volkswirtschaftsprofessor an der Fachhochschule des BFI Wien und Mitinitiator der Erklärung.
„Die Richtlinie verursacht nur geringe Kosten und wird der europäischen Wettbewerbsfähigkeit nicht schaden, sondern sie setzt die richtigen Anreize.“
In der Diskussion muss nach Auffassung der Unterzeichner klar unterschieden werden zwischen unnötiger Bürokratie, die Kosten verursache und Prozesse verlangsame, und einer staatlichen Regulierung, die zur Sicherung von Gesundheitsschutz, Arbeits- und Menschenrechten notwendig sei.
Eine vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie den Hilfswerken Brot für die Welt und Misereor gemeinsam erstellte Studie belegt unterdessen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Wirkung zeigt. Das LkSG eröffne neue Rechtswege, betroffene Menschen im Globalen Süden nutzten das Gesetz, um Menschenrechtsverstöße anzuzeigen und Unternehmen zum Handeln zu bewegen, so das Fazit der Studie, die an diesem Montag veröffentlicht werden soll und der FR vorab vorlag. Die Autor:innen der Untersuchung fordern allerdings Nachbesserungen im Zuge einer „ambitionierten Umsetzung“ der EU-Lieferkettenrichtlinie in Deutschland.
Menschenrecht und Arbeitsgesetze werden oft missachtet
Für die Studie hatten ECCHR, Brot für die Welt und Misereor 18 konkrete Beschwerden gegen deutsche und in Deutschland tätige Firmen analysiert. Darunter zum Beispiel eine Beschwerde gegen den Textildiscounter KIK und weitere sechs Unternehmen wegen Verweigerung des örtlichen Mindestlohns und Missachtung von Arbeitsrechten in Pakistan. In die Untersuchung eingegangen ist auch eine Beschwerde bei der Deutschen Bahn wegen einer möglichen Beteiligung an einem Hafen- und Bahnprojekt im brasilianischen Bundesstaat Maranhao zulasten von Menschenrechten und Umwelt. Außerdem eine Beschwerde gegen Edeka und Rewe wegen Missachtung von Arbeits- und Gewerkschaftsrechten auf Plantagen von Zulieferern in Ecuador.
Im Fall von Rewe führte das laut Studie auch zu einem ersten Erfolg. So berichteten Arbeiter:innen auf Bananenplantagen in Ecuador, dass sie nach ihren Beschwerden nun höhere Löhne erhielten und besser beim Einsatz giftiger Pestizide geschützt würden. Insgesamt blieben die Veränderungen aber „zu zaghaft“, so die Studie. „Das Lieferkettengesetz zeigt Wirkung – aber nur, wenn es auch konsequent durchgesetzt wird“, sagt Annabell Brüggemann, Autorin der Untersuchung und Senior Legal Advisor beim ECCHR. „Dazu müssen die Perspektiven der betroffenen Menschen ins Zentrum rücken“, fordert Brüggemann. „Wer Missstände aufdeckt, muss gehört, geschützt und ernst genommen werden.“
Die Studie empfiehlt denn auch Verbesserungen bei unternehmensinternen Beschwerdemechanismen sowie mehr Transparenz und eine konsequente Sanktionierung von Verstößen durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Behörde ist für die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes zuständig. Sie soll prüfen, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Allerdings, so die Untersuchung, sei weder für Betroffene, die eine Beschwerde beim Bafa einreichen wollten, noch für die Öffentlichkeit der Ablauf der Verfahren klar. Selbst nach Annahme einer Eingabe erhielten die Beschwerdeführer keine konkreten Informationen zum weiteren Gang des behördlichen Vorgehens und zu ihren Rechten.
Bußgeld bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz der EU empfohlen
„Im Falle der Beschwerde wegen Missständen auf Plantagen in Ecuador musste das ECCHR die Akteneinsicht beim Bafa beispielsweise erst erstreiten“, sagt Studienautorin Brüggemann. Das ECCHR hatte die Arbeiterinnen und ihre Gewerkschaft gemeinsam mit der Entwicklungsorganisation Oxfam und dem Hilfswerk Misereor bei ihrem Vorgehen gegen Rewe und Edeka vertreten. Große Defizite sieht die Studie auch bei der Verhängung von Sanktionen. Das Bafa verfolge bei der Kontrolle von Firmen bisher einen sogenannten „kooperativen Ansatz“, für die Wirkung des Gesetzes seien aber auch Sanktionen im Falle von Pflichtverletzungen entscheidend. „Ohne diese unterscheiden sich die gesetzlichen Pflichten kaum noch von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen“, heißt es in der Studie.
Das LkSG sieht Zwangs- und Bußgeld von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor und bei schwerwiegenden Verstößen einen Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung für bis zu drei Jahre.
Mit Sorge sieht Mitautorin Maren Leifker (Brot für die Welt) auch, dass laut Koalitionsvertrag künftig nur noch „massive“ Fälle sanktioniert werden sollen. „Zum Nachteil von Betroffenen würden dadurch Menschenrechtsverletzungen in tolerierbare und sanktionierbare unterteilt und rechtliche Grauzonen geschaffen“, befürchtet Leifker.
Die darüber noch hinausgehende Forderung von Kanzler Merz nach einer kompletten Streichung der EU-Lieferkettenrichtlinie alarmiert ECCHR, Brot für die Welt und Misereor. EU-Recht wie auch das Völkerrecht verböten Rückschritte beim Schutz der Menschenrechte, sagt Armin Paasch von Misereor. Die CSDDD, die auch eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen bei Verstößen vorsieht, dürfe deshalb keinesfalls verwässert oder gar ganz abgeschafft werden.
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