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Der Kauf von Gras ist weiterhin verboten. Doch wie sieht es mit Cannabis aus dem Ausland aus? Muss man nachweisen können, wo der Stoff herkommt?
Hamm - Das neue Cannabisgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zum 1. April wirksam geworden. Bei den Feinheiten der neuen Regelungen kommen Fragen auf. So soll zum Beispiel der Erwerb von Cannabis illegal bleiben, der Besitz ist aber legal. Wie ist es aber mit Cannabis aus dem Ausland? In den Niederlanden darf man Gras legal kaufen und in Deutschland legal besitzen. Darf ich also Cannabis aus Holland nach Deutschland bringen?
Gras aus den Niederlanden: Welche Regeln für Cannabis aus dem Ausland gelten
Die kurze Antwort: nein. Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen erklärt auf Anfrage von wa.de: „Die Einfuhr und der Handel mit Cannabis bleiben weiterhin verboten.“ Wie genau dieses Verbot durchgesetzt werden soll, ist aber fürs Erste unklar. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt auf Anfrage von wa.de, dass kein Nachweis über den Ursprung des Produkts verlangt wird. Wer also zur Herkunft seiner Portion Gras schweigt, ist auf der sicheren Seite.
Immerhin ist es eine Absicht des neuen Gesetzes, den Handel mit der Droge übersichtlicher zu machen. Die einzigen legalen Quellen sollen der eigene Anbau oder die sogenannten Cannabis Social Clubs sein. Wer also kiffen will, kann sich seinen Stoff nicht einfach aus dem Ausland holen. Es lohnt viel mehr, sich damit auseinanderzusetzen, wie Cannabis richtig angebaut wird.
Kuriose Details zum Cannabisgesetz
Kritiker befürchten, dass die Kontrolle solcher Regeln in Zukunft eine zu große Belastung für Polizei, Zoll und Co. verursachen wird. In diesem Sinne äußerte sich auch NRW-Innenminister Herbert Reul: „Wo sollen eigentlich die Polizisten dafür herkommen? Kann ja einer mal den Vorschlag machen: Wir sollen in Zukunft keinen Kindermissbrauch mehr bekämpfen, sondern stattdessen irgendwelche fröhlichen Kiffer jagen.“ Dem halten Befürworter des Gesetzes, wie etwa der Deutsche Hanfverband (DHV), entgegen, dass die Belastung für die Behörden sinken wird, da es weniger Verfahren geben wird.
Viele Regelungen aus dem CanG lassen Raum für Spekulation oder bedürfen zumindest der Klärung. So gibt es zum Beispiel bislang keine feste Grenze für den erlaubten THC Gehalt im Blut beim Autofahren. Ebenso gilt die vielleicht etwas überraschende Regel, dass in den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC) kein Cannabis konsumiert werden darf. Auch in Sichtweite eines CSC darf man nicht kiffen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich mithilfe der Bubatzkarte vergewissern, wo Gras geraucht werden darf.
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