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Jetzt mal ehrlich: Wer hat Rente verstanden? Eben. Mit diesem Renten-Lexikon kommst du besser durch den Begriffs-Dschungel.
Menschen aus allen Alterklassen sprechen über die Rente. Für die Babyboomer ist die Rente hochaktuell, da der Renteneintritt immer näher rückt. Für die Generationen Millennials und Gen Z ist der Ruhestand noch in weiterer Ferne und dennoch ein Thema, denn: Der demografische Wandel und steigende Lebenserwartungen stellen unsere Gesellschaft vor eine große Herausforderung, das Rentensystem in seiner aktuellen Form ist überlastet. Dementsprechend mau sind die Aussichten auf die finanzielle Absicherung im Alter.
| Zuständige Behörde für gesetzliche Rente | Deutsche Rentenversicherung |
|---|---|
| Voraussetzungen | Variiert je nach Art der Rente |
| Eintrittsalter | 67 Jahre ab Jahrgang 1964 |
Finanzexpert:innen sind sich einig: Wer der Altersarmut entgehen will, muss auch privat vorsorgen. Das muss aber nicht gleich den Kauf einer Immobilie bedeuten. Auch wenn du wenig Geld zur Verfügung hast, gibt es Möglichkeiten, dich abzusichern. So oder so, es ist wichtig, sich mit dem Thema zu beschäftigen und gewisse Begriffe zu kennen. Besonders, wenn du jetzt schon weißt, dass du früh in Rente gehen willst.
1. Riester-Rente
Wer oder was ist „Riester“? Gefühlt reden alle darüber, aber keine:r weiß, worum es eigentlich geht. Der Name geht auf Walter Riester, ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, zurück. In seiner Amtszeit von 1998 bis 2002 widmete er sich der Altersvorsorge der Deutschen.
Allgemein wird im deutschen Rentensystem zwischen privater und gesetzlicher Rentenversicherung unterschieden. Die sogenannte Riester-Rente ist ein Hybrid: eine private Rentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Das bedeutet, dass du mit der Riester-Rente ein privates Vermögen aufbaust und dich der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen dafür belohnt. Welche Faktoren dafür gegeben sein müssen und ob das für dich Sinn ergibt, kommt aber auf deine Situation an.
2. Grundsicherung
Die Grundsicherung wird oft gemeinsam mit der Rente genannt, ist aber eigentlich etwas ganz anderes. Prinzipiell ist die Grundsicherung für bedürftige Menschen gedacht, es handelt sich also um eine staatliche Sozialleistung, während die Rente für (ehemals) Erwerbstätige bestimmt ist. Die Grundsicherung kann zusätzlich zur Rente bezogen werden, wenn diese nicht ausreicht. Dann spricht man von „Grundsicherung im Alter“. Oder sie kann auch schon ab dem 18. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn man dauerhaft als „erwerbsgemindert“ gilt, beispielsweise aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung.
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3. Grundrente
Achtung, Verwechslungsgefahr! Zwischen der Grundsicherung und der Grundrente bestehen gewichtige Unterschiede. Die Grundrente ist mit der Einführung zum 1. Januar 2021 vergleichsweise neu. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, den Rentner:innen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erhalten. Prinzipiell gilt als Grundvoraussetzung ein unterdurchschnittliches Einkommen, aber auch andere Faktoren werden geprüft, zum Beispiel Alter, Versicherungslaufzeit oder andere Einkünfte. Man spricht häufig auch vom „Grundrentenzuschlag“.
4. Altersarmut
Man könnte meinen, dass dieser Begriff selbst erklärend ist: Man ist alt und arm. Tatsächlich liegt dem Begriff aber eine genaue Definition zugrunde: Von Altersarmut spricht man, wenn ein Mensch im Alter nicht genug Geld hat, um die Ausgaben für seine Bedürfnisse zu decken und sein Einkommen unter 60 Prozent des deutschen Medianeinkommens liegt. Laut dem Statistischen Bundesamt war im Jahr 2021 fast ein Viertel der über 80-Jährigen von Altersarmut betroffen – Tendenz steigend.
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5. Rentenpunkte
Die „Entgeltpunkte“ oder auch umgangssprachlich Rentenpunkte genannt, sind Punkte, die zur Berechnung deiner Rente genutzt werden. Sie bilden eine Einheit, wie Meter oder Kilogramm. Die Formel zur Berechnung deiner Rente lautet:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Die Entgeldpunkte sind in dieser Formel der wichtigste Parameter. Dabei wird Jahr für Jahr dein Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das ein Entgeltpunkt wert. Falls du Kinder erziehst oder Angehörige pflegst, wird das so berücksichtigt, als hättest du in diesem Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.
Auch dein Studium kann für die Rente angerechnet werden. So sammelst du im Laufe deines Lebens je nach Situation Punkte, die am Ende die Höhe deiner Rente bestimmen.
6. Renteninformation und Rentenlücke
Um dich zu erkundigen, wie es aktuell um deine voraussichtliche Absicherung im Alter steht, hast du mehrere Möglichkeiten. Wenn du über 27 Jahre alt bist und mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hast (auch Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes werden angerechnet), dann bekommst du einmal im Jahr Post von der Deutschen Rentenversicherung: die sogenannte Renteninformation.
Sie gibt dir einen Überblick darüber, wie viel Rente du bekommst und ob privater Vorsorgebedarf besteht, auch „Rentenlücke“ genannt. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Die Renteninformation ist nur eine Hochrechnung – die Angaben sind nicht verbindlich. Anhand eines Beispiels zeigen wir dir, wie genau dieser Brief aufgebaut ist, was drin steht und was du mit diesen Informationen anfangen kannst.
7. Die digitale Rentenübersicht
Wenn du nicht warten kannst oder willst, bis der nächste Brief reinflattert, hast du seit Anfang Juli auch die Möglichkeit, dich online über deine Rentensituation zu informieren. Auf der Plattform rentenuebersicht.de sollen alle Bürger:innen einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge erhalten. Noch ist die Seite aber nicht vollständig, denn die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass auch die privaten Altersvorsorge-Anbieter ihre Daten zur Verfügung stellen, um genaue Auskunft geben zu können.
8. Gender Pension Gap
Der sogenannte Gender Pay Gap, die Differenz zwischen dem Gehalt von Männern und Frauen, ist den meisten bekannt. Dieser Abstand lag im Jahr 2020 laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei 18 Prozent. Diese Lücke hat aber auch Auswirkungen auf die Rente, da das Gehalt für die Rentenberechnung eine große Rolle spielt. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch „Gender Pension Gap“ genannt, dieses Jahr bei 29,9 Prozent. Frauen sind demnach besonders von Altersarmut betroffen. Ein Experte hat uns aber erklärt, dass Frauen bei der Rente aufholen.
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