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Das Entlastungspaket 3 bringt auch eine weitere Anhebung der Midijob-Grenze. Was bedeutet das? Profitieren sollen Arbeitnehmende mit geringen Einkommen.
Berlin – Das Entlastungspaket 3 der Ampelkoalition bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, insgesamt sollen die Maßnahmen einen Umfang von etwa 65 Milliarden Euro haben. Doch wer profitiert vom dritten Entlastungspaket, und wann? Änderungen soll es unter anderem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen Einkommen in Deutschland geben. Die Politik hat sich auf eine weitere Anhebung der Midijob-Grenze verständigt. Was genau bedeutet das, wann steigt die Grenze – und um wie viel Euro? Die Antworten auf alle Fragen im Überblick.
Entlastungspaket 3 und Midijob Rechner: Um so viel Euro steigt die Midijob Grenze
Das Entlastungspaket 3 der Ampelkoalition befasst sich mit verschiedenen Bereichen, darunter auch mit Midijobs: Die Koalition hat sich im Rahmen des dritten Entlastungspakets auf eine Anhebung der Midijob-Grenze verständigt. Dabei handelt es sich um eine Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen bei den Sozialbeiträgen im Umfang von rund 1,3 Milliarden Euro. Bereits zuvor war eine Anhebung für Oktober beschlossen worden, mit Beginn des neuen Jahres soll der Grenzbetrag dann erneut angehoben werden. Für alle Midijob Rechner gilt also: Die Anhebung erfolgt in zwei Schritten.
Für Oktober war geplant, die Midijob-Grenze von 1300 auf 1600 Euro anzuheben. Die bereits festgelegte Anhebung tritt zum angesetzten Zeitpunkt im angesetzten Umfang in Kraft. Mit Beginn des kommenden Jahres gibt es dann noch einmal einen deutlichen Sprung: Ab Januar 2023 soll der Grenzbetrag um weitere 400 Euro steigen – auf 2000 Euro. Das hat die Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Zuge des dritten Entlastungspakets festgelegt – für das es auch aus Niedersachsen nicht nur Lob, sondern auch einiges an Kritik gibt.
Drittes Entlastungspaket: Was ist ein Midijob? Darum geht es bei der Maßnahme aus Entlastungspaket 3
Das dritte Entlastungspaket bringt also Änderungen bei Midijobs, doch nicht jeder weiß, worum es dabei genau geht. Bekannt ist vielen bisher nach wie vor nur der Minijob. Was ist ein Midijob? Diese Frage lässt sich leicht beantworten: Es handelt sich dabei gewissermaßen um ein „Mischwesen“ des Niedriglohnsektors. Betroffen davon sind Menschen, die mehr verdienen als bisher 450 Euro (auch dieser Betrag steigt im Oktober), aber weniger als eine bestimmte Obergrenze. Bleibt man in dem Bereich zwischen diesen beiden Grenzbeträgen, spricht man von einem Midijob.
Bei Midijobs fallen geringere Sozialversicherungsabgaben an, als bei Teilzeit- oder Vollzeitjobs. Die genaue Höhe der Beträge ist innerhalb der Grenzen gestaffelt, sie berechnet sich nach dem genauen Gehalt. Geringere Abgaben sollen den Schritt aus einer geringfügigen Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis attraktiver machen – so zumindest der Gedanke. Midijobs sind ursprünglich Teil der umstrittenen Hartz-Reformen gewesen. Nun steigt ihre Obergrenze mit Jahresbeginn 2023 im Rahmen des Entlastungspakets 3 erneut.
Entlastungspaket 3 Ergebnisse: Strompreisbremse, günstiges Nahverkehrsticket und Co. geplant
Die Entlastungspaket 3 Ergebnisse umfassen verschiedene Felder. Unter anderem plant die Ampel eine Strompreisbremse, ein günstiges Nahverkehrsticket – möglicherweise ein 49-Euro-Ticket –, oder etwa minimal mehr Kindergeld. Direktzahlungen gibt es unter anderem für Rentner und Studierende, zudem sollen Zufallsgewinne bei Energieunternehmen abgeschöpft werden. Der Plan sieht ferner vor, dass die Erhöhung der CO2-Preise verschoben wird. Darüber hinaus ist eine Wohngeldreform geplant, ebenso wie Unternehmenshilfen.
Doch wer profitiert letzten Endes vom dritten Entlastungspaket? Kritik gibt es auch im Hinblick auf die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen unter anderem von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Er sieht bei der Gestaltung einer sozialeren und gerechteren Gesellschaft weiterhin viel Luft nach oben. Kühnert dazu: „Ich muss aber mit den politischen Mehrheiten, die wir im Land haben, arbeiten.“ Auch das dritte Entlastungspaket bleibt umstritten.
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