Nahrung und Getränke teurer

Bittere Bürgergeld-Bilanz: Beziehende rutschen immer tiefer in Armut

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Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Die Regelsätze entwickeln sich jedoch langsamer als die Inflation. Beziehende rutschen immer weiter in Armut. Das trifft auch Rentnerinnen und Rentner.

Frankfurt – Beim Bürgergeld – dem künftigen Grundsicherungsgeld – kommt es 2026 zur zweiten Nullrunde in Folge. Bedürftige müssen damit mit dem Regelsatz von 2024 auskommen. Das hat die Bundesregierung im September entschieden, Grundlage ist die Fortschreibungsmethode. „Die Regelsätze sind viel zu niedrig“, kommentierte Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband die Entscheidung.

Das Bürgergeld bleibt hinter den Preisen von Nahrungsmitteln und Getränken zurück. Betroffene leiden damit unter Kaufkraftverlusten. (Montage)

„Eine zögerliche Anpassung der Regelsätze an die Inflation führt zu erheblichen Kaufkraftverlusten, die die Armut drastisch verschärfen“, hatte auch Michaela Engelmeier, Chefin des Sozialverbands Deutschland (SoVD), die Folgen bei Ippen.Media kommentiert. Die Grundsicherungsbeziehenden „wissen nicht, wie sie ihre Rechnung bezahlen sollen“.

Bürgergeld-Höhe zu gering: Beziehende leiden unter Kaufkraftverlusten – und rutschen in Armut

Doch diese „zögerliche Anpassung“ des Bürgergelds hat System – seit Einführung der Grundsicherung in der bisherigen Form durch die Hartz-Reformen 2005. Das zeigt nun eine Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.

Die Regelbedarfe der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – die Entwicklung betrifft damit auch Rentnerinnen und Rentner – sind demnach hinter der Preisentwicklung zurückgeblieben. Die Kaufkraft der Bedürftigen ist damit gesunken.

Preise für Nahrung und Getränke steigen deutlich stärker als das Bürgergeld

Besonders in den ersten zehn Jahren von Hartz IV sei die Anpassung der Regelsätze hinter den Preissteigerungen zurückgeblieben. Erst 2015 sei die Anpassung ähnlich stark ausgefallen. Insgesamt seien die Verbraucherpreise von 2005 bis 2021 damit um 27 Prozent gestiegen, während die Regelsätze um 29 Prozent gewachsen seien, so die Forschenden.

Bei der Betrachtung der Preisentwicklung von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken zeige sich jedoch ein gänzlich anderes Bild: Hier sind die Preise mit rund 80 Prozent deutlich stärker gestiegen als die Grundsicherungsleistungen (63 Prozent). Diese machen jedoch einen Großteil der Ausgaben von Leistungsberechtigten aus.

Bürgergeld-Reform hat Kaufkraftverluste abgeschwächt – Nullrunden verschärfen Problem wieder

Die Reform der Anpassungsregeln habe die Entwicklung abgeschwächt. Durch das Wachstum 2023 und 2024 habe die Bürgergeld-Höhe mit der Inflation schrittgehalten. Die Nullrunden 2025 und 2026 verstärken die Entwicklung wieder, so das IAQ. Der Fortschreibungsmechanismus greife nur kurzzeitig die zurückliegende Veränderung auf, die Fortschreibung für das Folgejahr setze wieder an der langfristigen Entwicklung an. Damit gleiche die Methode nur kurzfristige Ausreißer aus.

Auch im Vergleich zu Nettolöhnen und -gehältern sind die Grundsicherungsleistungen zurückgeblieben. Besonders seit 2014 sei ein verstärktes Auseinanderdriften zu beobachten, so die Forschenden. Erst mit der Bürgergeld-Reform und der veränderten Fortschreibung gebe es eine Annäherung des Bürgergelds an die Löhne und Gehälter.

Berechnung der Grundsicherung steht in der Kritik: „Nicht konsistent und statistisch problematisch“

Unabhängig von der Entwicklung gibt es Kritik an der Bürgergeld-Höhe. Ursache ist bereits die ursprüngliche Berechnung, nicht nur die Anpassung an die Inflation. Das Vorgehen sei „nicht konsistent und statistisch problematisch“, hatte etwa Bettina Kohlrausch, Direktorin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) erklärt. Dabei werde ein Statistikmodell „relativ willkürlich“ mit einem Warenkorbmodell gemischt.

„Bei der Berechnung des Bürgergeldes orientiert man sich an dem, was das untere Fünftel der Bevölkerung ausgibt“, so Kohlrausch. „Das ist statistisch problematisch, weil hier auch Menschen in die Referenzgruppe einbezogen werden, die eigentlich Anrecht auf Wohngeld oder Kinderzuschläge oder andere Sozialleistungen hätten, diese aus Unwissen oder Scham aber nicht in Anspruch nehmen.“ Nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbands liege ein „armutsfestes Bürgergeld“ bei mindestens 813 Euro für Alleinlebende. Erst ab diesem Betrag könne man „von einer echten Existenzsicherung“ sprechen. (Quellen: WSI (ms))

Rubriklistenbild: © Felix Kästle/Jan Woitas/dpa

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