- VonMaksym Brikschließen
Cannabis ist in Deutschland legal – zumindest zum Teil. Zum Dealer von nebenan dürfen Sie nicht gehen. Es gibt legale Quellen.
Hamm - Seit dem 1. April gilt das Cannabisgesetz (CanG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Es ist dabei eine erklärte Absicht des Gesundheitsministers, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Doch was genau ersetzt den Dealer? Die Teillegalisierung lässt bei weitem nicht alles zu. Ein Überblick.
Cannabis-Legalisierung: Wo bekomme ich mein Gras legal her?
Im Cannabisgesetz heißt es zunächst einmal deutlich, dass es unter anderem verboten ist,
- mit Cannabis Handel zu treiben,
- Cannabis einzuführen, auszuführen oder durchzuführen,
- und Cannabis ab- oder weiterzugeben.
Wenn es also um die Beschaffung von Cannabis geht, müssen die Regeln zum Eigenanbau und den Anbauvereinigungen beachtet werden. Das Verbot, selbst mit Cannabis zu handeln, gilt ausnahmslos. Kaufen kann man die fertige Droge erst, wenn die sogenannten Anbauvereinigungen (auch Cannabis Social Clubs genannt) die ersten Ernten einfahren. Das kann allerdings noch dauern, denn der Anbau in den Vereinigungen darf erst ab dem 1. Juli beginnen – und eine Cannabispflanze braucht einige Monate, bis sie ausgereift ist.
Ran an den Hanf: Eigenanbau ist die schnellste Option
Schon jetzt darf man allerdings selbst anbauen. Dabei gilt, dass jeder Erwachsene in seinem oder ihrem regulären Wohnsitz höchstens drei Cannabispflanzen besitzen darf. Daneben sind 50 Gramm getrockneten Cannabis erlaubt. Alles, was darüber hinaus geht, muss sofort vernichtet werden. Die Pflanzen sowie die fertige Droge müssen außerdem unzugänglich für Minderjährige aufbewahrt werden.
Neben Verbot des Handels gilt auch das Verbot zur Einfuhr von Cannabis ausnahmslos. Damit ist auch die häufige Vermutung, dass man sich jetzt Gras aus Holland mitbringen darf, falsch. Dafür ist aber die Einfuhr von Cannabissamen aus dem Ausland erlaubt. Man darf sogar einfach über das Internet bestellen. Somit steht dem Eigenanbau nichts im Wege, wenn man weiß wie es geht und sich an die Regeln hält.
Social Club statt Schwarzmarkt - Gemeinsam Gras anpflanzen
An der Zucht von Cannabispflanzen werden Konsumenten wohl nicht vorbeikommen. Die Anbauvereinigungen sind eben genau das – und keine Bubatz-Kiosks. Verkauft wird auch in den Social Clubs nicht. Mitglieder der Clubs haben lediglich Anspruch auf bestimmte Festmengen. Das sind 25 Gramm am Tag, aber höchstens 50 Gramm im Monat. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren ist die monatliche Obergrenze bei 30 Gramm. Dafür müssen alle Mitglieder einen Monatsbeitrag zahlen und sind auch verpflichtet, aktiv am Anbau teilzunehmen.
Nichtmitglieder bekommen in einer Anbauvereinigung allenfalls Anbaumaterial. Genauer gesagt, Samen und Stecklinge. Eine volljährige Person darf von einem CSC sieben Samen oder fünf Stecklinge bekommen. Insgesamt aber nicht mehr als sieben Samen und Stecklinge.
Viele Details unklar - Kritik am Cannabisgesetz
Kritiker zweifeln an, ob das neue Gesetz gut formuliert und durchdacht ist. So ist zwar klar, dass Cannabis nur aus eigenem Anbau oder aus Anbauvereinigungen kommen soll. Doch wer soll das prüfen und wie? Auch ist Kiffen bei weitem nicht überall erlaubt. Es gibt zwar nützliche Hilfsmittel wie die Bubatzkarte, aber auch hier stellt sich die Frage, wie die Einhaltung kontrolliert werden soll.
Der NRW-Innenminister, Herbert Reul, äußerte sich hierzu neulich mit klaren Worten: „Wo sollen eigentlich die Polizisten dafür herkommen? Kann ja einer mal den Vorschlag machen: Wir sollen in Zukunft keinen Kindermissbrauch mehr bekämpfen, sondern stattdessen irgendwelche fröhlichen Kiffer jagen.“ Dagegen argumentieren Befürworter, dass CanG eine Ent- und keine Belastung für die Kontrollbehörden bringen würde.
Zumindest für das Kiffen im Straßenverkehr gibt es mittlerweile mehr Klarheit. Ein neuer THC-Wert soll dem lockeren Umgang mit der Droge gerecht werden und gleichzeitig gefährlichem Mischkonsum vorbeugen. Doch ein Zusammenschluss deutscher Verkehrsorganisationen fordert strengere Regeln, zumindest für Fahranfänger.
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